GZ_Kals_2021_03

Fodn Nr. 77 14 Informationen aus der Gemeinde Kalser Gemeindezeitung 15 Der Dienstpostenplan wie festgelegt beschlossen. Beschluss: einstimmig Beschlossen wird weiter, dass Voranschlagsüberschreitungen ab dem Betrag von € 10.000,- je Voranschlagsposten für die Genehmigung des Rechnungsabschlusses zu erläutern sind (gemäß VRV 2015). Beschluss: einstimmig Der VA 2021 für die Gemeinde Kals Immobilien KG wird beschlossen. Beschluss: einstimmig TOP 5: Beratung und Beschlussfassung Erlassung BBPl. 5354, (Burg) KG Kals Wurde in der Sitzung vom 21.12.2020 vertagt. Aufgrund div. Zu- und Umbauten beim Stallgebäude wurden abweichend zur Baubewilligung ausgeführt und erfordern eine Abände- rung des beschlossenen BBPl. vom 2.3.2018, welcher jedoch nicht in Rechtskraft erwachsen ist. Für die Verbesserung des Betriebes wurde die Mistlegenüberdachung auf einer Länge von 3,0 m verlängert, sie ragt jedoch nicht mehr als die Stütz- mauer über die Verkehrsfläche und dies in einer Höhe, die deutlich über der von zulässigen Höhe von Fahrzeugen liegt. Im Bereich der Photovoltaikanlage bei der landwirtschaft- lichen Garage wird der Verlauf der Baufluchtlinie gestaffelt angepasst, damit im Bereich des Vordaches die PV Anlage angelegt werden kann. Weder das Ortsbild noch die Leich- tigkeit, Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs ist dadurch beeinträchtigt und schlägt die Bürgermeisterin vor, dies zu beschließen. Aufgrund fehlender planlicher Unterlagen wird der Beschluss vertagt Beratung und Beschlussfassung Ankauf Weihnachtsbeleuchtung Die Weihnachtsbeleuchtung imOrtsteil Ködnitz mit allen öffentlichen Einrichtungen ist in die Jahre gekommen und war kein Schmuckstück mehr. Bereits im letzten Jahr hat man über- legt gemeinsammit TVB, Gasthof Ködnitzhof und der Gemein- de einen Ankauf zu tätigen. TVB-Ortsausschussobmann Georg Oberlohr hat Gespräche mit Obm. Theurl geführt und von die- sem eine Mittelzusage aus diesemTitel über € 10.000 erhalten. In Zusammenarbeit mit Kommunal GmbHDaniel Holzer und Hans Berger vomKödnitzhof wurde gemeinsam eine Auswahl getroffen für eine Baumbeleuchtung, 3 Überspannungen über die L 26 und Beleuchtung für Lichtmasten von Cafe Tyrol bis Großdorf. Die Kosten für eine Überspannung trägt GH Ködnitz- hof, den Rest die Gemeinde Kals unter demTitel Tourismus- agenden, voraussichtlich € 5.000, genaues erst nach Vorlage der Rechnungen. Die Bürgermeisterin bedankt sich bei allen Beteiligten für die gemeinsame gelungene Umsetzung. Beschluss: einstimmig Bericht über Starkschneeereignis ab 5. Dez. 2020 Die Bürgermeisterin berichtet über die Ereignisse im Rahmen des Starkschnees ab 5. Dez. 2020 bis 11. Dez. 2020. Ab Sams- tag Mittag 13.00 Uhr wurde die L 26 Kalser Landesstraße auf Empfehlung der LWK Kals durch das BBA Lienz geschlossen. Diesmal waren die Schneefälle in Unter- und Oberpeischlach stärker und ging die Bedrohung von Peischlacher Höhe bis Haslach durch umstürzende Bäume aus. Aufgrund keiner Zuteilung eines Arztes durch den Notarztverband musste ein med. Notfall von First Responder, Bergrettung und Dr. Matuska behandelt werden, sobald Flugwetter herrschte wur- de die Person ausgeflogen. Die Stromversorgung wurde wie schon 2019 im Bereich Ködnitz unterbrochen, demWunsch nach Bereitstellung eines TINETZ Mitarbeiters vor Ort konnte leider nicht entsprochen werden, dieser wurde ebenfalls zur Behebung der Störung eingeflogen. Dieses Jahr waren auch Stromausfälle im Bereich Großdorf und Burg zu vermelden, die mit großer Anstrengung der TINETZ behoben wurden. Insgesamt konnte trotz langer Sperre durch die beherzte Arbeit der Schneeräumer, der guten Zusammenarbeit in der Gemeindeverwaltung und Außendienst sowie der Unterstüt- zung durch FFW Kals für Versorgungsfahrten und Hilfe beim Abräumen des Glocknerhauses alles gut abgearbeitet werden. Die Bürgermeisterin bedankt sich bei allen Einsatzkräften und Helfern recht herzlich, drückt ihre Hoffnung aus, dass durch Verbesserungen in der Infrastruktur der TINETZ im nächsten Jahr wiederkehrende Ausfälle vermieden werden können. In Gesprächen mit dem Bergrettungsobmann hat sie angedacht, ev. eine ärztliche Versorgung durch den Pool der Bergrettungsärzte abdecken zu können. Anträge, Anfragen und Allfälliges Besuch Bgm. in Rogl bei Landesrat Geisler bezüglich Kraft- werk Haslach Betreffend derzeitigem Stand Projekt Kraftwerk Haslach be- richtet die Bürgermeisterin über eine Besprechung mit LH Stv. Josef Geisler und HR Dr. Kapeller (Abt. Umweltschutz) am 14.12.2020. Kosten für Erstellung FWP und BBPlan lt. ÖROK Der Vollständigkeit halber berichtet Bgm. in Erika Rogl, dass lt. Vorgabe Land Tirol die Kosten für FWP und BBPl. dem Antragsteller vorzuschreiben sind. Dies wurde bisher nicht so gehandhabt. Mit Erlassung der Fortschreibung des ÖROK sollen zukünftig auch den gesetzlichen Vorgaben entsprochen werden. Der Gemeinderat stimmt dem zu. Die Bürgermeisterin bittet den Gemeinderat wie in vergange- nen Jahren um das Austeilen der Gemeindezeitung Fodn. Sie wünscht dem Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung frohe Weihnachten und schöne Festtage. Begrüßung und Genehmigung der Niederschrift Nr. 05 vom 21.12.2020 ÖROK Fortschreibung Behandlung von Stellungnahmen nach Auflage Während der Auflagefrist sind drei Stellungnahmen einge- gangen, die gemeinsammit dem Raumplaner DI Wolfgang Mayr und Mag. Marina Girstmair vom Bauamt besprochen werden. GH Glocknerblick, künftiger Besitzer Familie Rogl: Erweiterung der Fläche auf das gesamte Grundstück GP. 4301, KG Kals. Dies ist ebenso Wunsch der Verkäuferin (kleine Restfläche). Auf dem Grundstück verläuft ein Gemeindekanal, daher ist die Bebauung behindert. Es ist eine Bebauung mit Erdhäusern geplant, dies erfordert aufgrund der niedrigen Gebäudehöhe mehr Fläche. Landesumweltanwalt: dies wird vollinhaltlich vorgebracht und besprochen. Für verschiedene Bereiche in der Fort- schreibung hat er Einwände, z. B. im Nahebereich der Isel (Baugrundstücke in UP), Gewerbegebiet UP, innerörtliches Gewerbegebiet in Lana. Wilhelm und Patterer in Lana: Betrifft die vorgesehene Fläche für das innerörtliche Gewerbe- gebiet in Lana. Im Vorfeld wurden diesbezüglich bereits Ge- spräche mit der Abt. Bau- und Raumordnung geführt. Diese Fläche wurde aus deren Sicht als einzige mögliche dargestellt. Damit ein Angebot für Klein- und Mittelbetriebe gewährleis- tet ist sollte man daran festhalten. Stellungnahme Landesumweltanwalt bezüglich Wohngebiet Unterpeischlach: Der GR fasst einen Beharrungsbeschluss. Beschluss: einstimmig Stellungnahme Landesumweltanwalt bezüglich Gewerbegebiet Unterpeischlach: Der GR fasst einen Beharrungsbeschluss. Beschluss: einstimmig Stellungnahme Familie Rogl und Landesumweltanwalt zur Erweiterung des Gebietes in Arnig: Der GR fasst den Be- schluss der Stellungnahme der Familie Rogl stattzugeben und gegenüber der Stellungnahme des Landesumweltanwalts einen Beharrungsbeschluss. Beschluss: einstimmig Der GR nimmt die Stellungnahme des Landesumweltanwaltes im Bereich Lesach zu Kenntnis. Stellungnahme Landesumweltanwalt und Familien Ruggeri/ Wilhelm und Patterer zum geplanten Gewerbegebiet in Lana: Der GR fasst einen Beharrungsbeschluss. Beschluss: einstimmig Der GR nimmt die Stellungnahme des Landesumweltanwal- tes im Bereich Café Tyrol/Pradell zur Kenntnis und fasst einen Beharrungsbeschluss. Beschluss: einstimmig Stellungnahme Landesumweltanwalt bezüglich Bereich Glocknerwirt/Untere Ködnitz: Der GR fasst einen Beharrungs- beschluss. Beschluss: einstimmig Stellungnahme/Stellungnahme Landesumweltanwalt und Familie Ruggeri/Wilhelm zum geplanten Wohnbauprojekt der OSG im Schneiderfeld/Unterburg: Der GR fasst einen Be- harrungsbeschluss. Beschluss: einstimmig Der GR nimmt die Stellungnahme des Landesumweltanwalts im Bereich Gamsalm/Großdorf zur Kenntnis. Stellungnahme/ Stellungnahme Landesumweltanwalt im Bereich Burg: Der GR fasst einen Beharrungsbeschluss. Beschluss: einstimmig Die Bürgermeisterin informiert den Gemeinderat über die weitere Vorgangsweise und Ablauf des Verfahrens, es folgt eine dreiwöchige Auflagefrist, danach Übermittlung an die Aufsichtsbehörde. Wenn diese das Konzept geprüft hat erfolgt Beschluss der Landesregierung, dann wird es an die Gemeinde Kals am Großglockner rückübermittelt, es erfolgt die Kundmachung und Rechtskraft. Erst danach kann der Ge- meinderat wieder Flächenwidmungen vornehmen. Beratung und Beschlussfassung Erlassung BBPl. 4354, KG Kals Wurde in der Sitzung vom 21.12.2020 vertagt. Aufgrund div. Zu- und Umbauten beim Stallgebäude wurden abweichend zur Baubewilligung ausgeführt und erfordern eine Abände- rung des beschlossenen BBPl. vom 2.3.2018, welcher jedoch nicht in Rechtskraft erwachsen ist. Für die Verbesserung des Betriebes wurde die Mistlegenüberdachung auf einer Länge von 3,0 m verlängert, sie ragt jedoch nicht mehr als die Stütz- Donnerstag, 21. Januar 2021

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