GZ_Kartitsch_2021_03

Seite 8 Ausgabe 87 Aus der Ratsstube Gemeinderatssitzung vom 02. Februar 2021 Beratung und allfällige Beschlussfassung – Haushaltsvoranschlag 2021 Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt: Der Entwurf des Vorschlages vom 30.11.2020 für das Finanzjahr 2021 wurde in der Zeit vom 07.12.2020 bis 22.12.2020 im Gemeindeamt zur öf- fentlichen Einsicht aufgelegt. Die Kundmachung über die Auflage des Vorschlages zur öffentlichen Einsicht erfolgte vom 01.12.2020 bis 22.12.2020. Schriftliche Einwendungen wurden nicht einge- bracht. Der Voranschlag wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 02.02.2021 festgesetzt. Abweichungen von Ansätzen des Voranschlages sind gemäß § 106 Abs. 1 TGO 2001, LGBL. Nr. 36/2001 idgF ab dem Betrag von € 7.000,00 je Vor- anschlagswert für die Genehmigung des Rech- nungsabschlusses zu begründen (gemäß Gemeinde- ratsbeschluss vom 12.01.1994). Abstimmung: 11/0/0 1. Ergebnisvoranschlag Euro Summe Erträge 2.301.800 Summe Aufwendungen 2.014.900 Nettoergebnis 286.900 2. Finanzierungsvoranschlag Summe Einzahlungen operative Gebarung 2.301.800 Summe Auszahlung operative Gebarung 1.696.100 Geldfluss aus der operativen Gebarung 605.700 Summe Einzahlungen investive Gebarung 251.500 Summe Auszahlung investive Gebarung 881.900 Geldfluss aus der investiven Gebarung - 630.400 Nettofinanzierungssaldo - 24.700 Summe Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit (Kredit) 250.000 Summe Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 34.300 Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit 215.700 Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung 191.000

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