GZ_Virgen_2021_03

8 Gemeinde Virger Zeitung dokumentiert. Damit werden Ent- scheidungen und deren Grund- lagen transparent und nachvoll- ziehbar gemacht. Die Praxis Im Verlauf des bisherigen Winters haben sich die Mitglieder der Lawinenkommission Virgen – Gerhard Berger, Alois Mariacher, Roland Schelodetz, Johann Ent- strasser und Andreas Rofner – 17-mal zu Sitzungen getroffen, um die Lawinensituation zu beurtei- len. In entsprechenden Beschlüs- sen wurde je nach Situation die Sperre von Gemeindestraßen wie die Bereiche Berg/March, Marin, Obersonnberg, der Bereich Bach ab „Blaser“ und Silbergrube ab Jägerwirt empfohlen und von der Gemeinde umgesetzt. An dieser Stelle möchten wir uns für das Verständnis der betroffe- nen Anrainer bedanken. Als Ent- scheidungsgrundlage für die jewei- ligen Maßnahmen wurden Schnee- deckenuntersuchungen und Be- gehungen der zu beurteilenden Be- reiche durchgeführt. Um die Lawi- nendämme und Sturzbahnen von Mellitzgraben und Firschnitz- graben zu beurteilen, wurden Bil- der des Hubschraubers Libelle Tirol bzw. Aufnahmen einer Drohne herangezogen. So wie für viele, war dieser schnee- reiche Winter auch für die Lawi- nenkommissionsmitglieder eine besondere Herausforderung. Straßensanierungen 2021 - lWl Welche Straßensanierungen in die- sem Jahr umgesetzt werden, wird erst nach einer Prüfung/Begehung im Frühjahr nach der Schnee- schmelze entschieden. Im Falle von Straßensanierungsarbeiten werden die betroffenen Anrainer rechtzeitig verständigt. Im Zuge der Arbeiten werden auch wieder LWL-Leerrohre mitverlegt. Schäden an Zäunen und einfriedungen Obwohl es nicht verpflichtend ist, ist es in Virgen „guter Brauch“, dass von der öffentlichen Schnee- räumung verursachte Zerstörungen an Zäunen und Einfriedungen von den Gemeindearbeitern repariert werden, oder dass man Reparatu- ren unterstützt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Zäune nicht bereits vor der Win- tersaison schon windschief oder grob mangelhaft waren bzw. es vor der Wintersaison schon abzusehen war, dass der Zaun das Winterhalb- jahr nicht überstehen wird. Durch die Schneeräumung beschä- digte Zäune oder Einfriedungen mögen bitte bis spätestens Ende April bei der Gemeindeverwaltung – Konrad Großlercher unter der Telefonnummer 04874/5202-21 gemeldet werden. Sobald es die Witterung und die Möglichkeiten der Gemeinde zulassen, werden muss als Lawinenkommission den- noch versucht werden, die gemein- same Erfahrung, die spezielle Lokalkenntnis und das eigene Expertenwissen bestmöglich einzu- setzen, damit Lawinenrisiken rich- tig bewertet werden können. Ob tatsächlich auch Personen oder Objekte gefährdet sind, hängt von der Einzelbeurteilung ab, in die auch Aspekte wie die Wirksamkeit von baulichen Schutzmaßnahmen wie Lawinendämme oder An- bruchverbauungen einfließen müs- sen. Die zentrale Fragestellung lautet deshalb: „Wodurch lässt sich die lokale Lawinengefährdung abwen- den?“ Die Mitglieder der Lawinen- kommissionen sind dabei insbe- sondere für die Empfehlung von zweckmäßigen Maßnahmen zur Abwehr von Lawinengefahr zustän- dig. Diese Empfehlungen bzw. Be- schlüsse werden an die Gemeinde- einsatzleitung übermittelt und auf einer Internetplattform des Landes Die Durchführung des Winterdienstes stellt besondere Anforderungen an unsere Schneeräumer.

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