GZ_Virgen_2021_03

22 Gemeinde Virger Zeitung Sperrmüll Die Sperrmüllmenge 2020 war um 18 Tonnen höher als 2019, was wiederum erhebliche Mehrkosten verursacht hat. Die Ursache dieser erhöhten Sperrmüllmenge war, dass viel kleiner Hausrat, welcher normalerweise über den Haus- haltsrestmüll zu entsorgen gewesen wäre, beim Sperrmüll gelandet ist. Wie der Name Sperrmüll schon sagt, ist diese Entsorgungsmöglich- keit für sperrige Abfälle gedacht, die aufgrund ihrer Größe und Beschaffenheit nicht über den gewöhnlichen Haushaltsrestmüll (Container und Säcke) entsorgt werden können. recyclinghof - cOrOnA Derzeit gelten nachstehende Ver- haltensregeln/Bestimmungen beim Recyclinghofbesuch: • Abfall zu Hause vorsortieren – verkürzt den Recyclinghofbesuch • mindestens zwei Meter Abstand halten – ausgenommen sind Per- sonen, die im gemeinsamen Haushalt leben • FFP2 Maskenpflicht – eine FFP2-Maske (oder eine gleich- wertige Maske) ist zu tragen • beschränkte Personenanzahl – maximal acht Personen gleichzei- tig wird der Zutritt gestattet Die Anweisungen der Mitarbeiter sind zu befolgen! Allen, die sich auch schon bisher vorbildlich an die Maßnahmen gehalten haben, ein herzliches DANKE! entsorgung von Altautos bzw. Autowracks 2021 besteht die Möglichkeit Au- towracks, die das Orts- und Stra- ßenbild beeinträchtigen, zu entsor- gen. Die Entsorgung wird von der Gemeinde koordiniert. Wer diese nutzen möchte, möge sich bis Dienstag, 18. Mai 2021, im Ge- meindeamt (Tel. 5202-21 – Kon- rad Großlercher) melden. Der Termin für die Altautoentsor- gung wird rechtzeitig bekannt gege- ben. Werden die Autos zur zentra- len Sammelstelle beim Recycling- hof gebracht, fallen keine Kosten für die Entsorgung an. Bei einem Transport der Altautos zur Sam- melstelle ist jedoch darauf zu ach- ten, dass dieser ordnungsgemäß durchgeführt wird und keine Ver- schmutzungen der Straßen bzw. der Umwelt durch aus den Fahr- zeugen austretende Öle, Treib- stoffe und andere Flüssigkeiten sowie Fahrzeugteile erfolgen. Es be- steht auch die Möglichkeit, das Alt- auto zu Hause bzw. von einem LKW-befahrbaren Ort abholen zu lassen, wobei hierfür jedoch ein Transportkostenbeitrag zu entrich- ten ist. Dieser beträgt ca. 70 €/ Stunde (wird nach Zeitaufwand, von der Sammelstelle im Ort aus gerechnet, berechnet). Es wird auch nochmals ausdrück- lich darauf hingewiesen, keine Alt- reifen oder Restmüll in den Altau- tos zu lagern. Altreifen sind über die eigene Sammlung im Recyc- linghof zu entsorgen und Restmüll über die Restmüllabfuhr. Statistik Austria kündigt Silc-erhebung an Die Erhebung SILC (Statistics on Income and Living Conditions/ Sta- tistiken über Einkommen und Le- bensbedingungen) wird jährlich durchgeführt. Rechtsgrundlage der Erhebung ist die nationale Einkommens- und Lebensbedin- gungen-Statistikverordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsu- mentenschutz (ELStV, BGBl. II Nr. 277/2010 idgF ), eine Verord- nung des Europäischen Parla- ments und des Rates (EU-Verord- nung 2019/1700) sowie weitere ausführende europäische Verord- nungen im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen. Nach einem reinen Zufallsprinzip werden aus dem Zentralen Melde- register jedes Jahr Haushalte in ganz Österreich für die Befra- gung ausgewählt. Die ausgewähl- ten Haushalte werden durch einen Ankündigungsbrief infor- miert und eine von Statistik Aus- tria beauftragte Erhebungsperson wird von Februar bis Juli 2021 mit den Haushalten Kontakt auf- nehmen, um einen Termin für die Befragung zu vereinbaren. Diese Personen können sich ent- sprechend ausweisen. Jeder ausge- wählte Haushalt wird in vier auf- einanderfolgenden Jahren be- fragt, um auch Veränderungen in den Lebensbedingungen zu erfas- sen. Inhalte der Befragung sind u. a. die Wohnsituation, die Teilnahme am Erwerbsleben, Einkommen sowie Gesundheit und Zufriedenheit mit bestimmten Lebensbereichen. Für die Aussagekraft der mit großem Aufwand erhobenen Daten ist es von enormer Bedeutung, dass sich alle Personen eines Haushalts ab 16 Jahren an der Erhebung beteili- gen. Als Dankeschön erhalten die befragten Haushalte einen Ein- kaufsgutschein über 15 € . Haus- halte, die schon einmal für SILC befragt wurden, können in den Folgejahren auch telefonisch Aus- kunft geben. Die persönlichen Angaben unter- liegen der absoluten statistischen Geheimhaltung und dem Daten- schutz gemäß dem Bundesstatistik- gesetz 2000 §§17-18. Statistik Aus- tria garantiert, dass die erhobenen Daten nur für statistische Zwecke verwendet und persönliche Daten an keine andere Stelle weitergege- ben werden. Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit! Weitere Informa- tionen zu SILC erhalten Sie unter: Statistik Austria Guglgasse 13, 1110 Wien Tel. (01) 71128 8338 (werktags Mo.-Fr. 9.00 bis 15.00 Uhr) E-Mail: erhebungsinfrastruktur@ statistik.gv.at Internet: www.statistik.at/silcinfo

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