GZ_Virgen_2021_03

19 Gemeinde Virger Zeitung Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen Sonnenkollektoren und Photovol- taikanlagen mit einer Fläche von bis zu 20 m 2 sind weder anzeige- noch bewilligungspflichtig im Sinne der Tiroler Bauordnung, so- fern sie entweder in die Dach- fläche oder an eine Wandfläche integriert bzw. nah daran montiert werden (maximal 30 cm Abstand). Bei einer größeren Fläche werden derartige Anlagen zumindest anzei- gepflichtig, ab einer Fläche von ca. 50 m 2 oder anderer Montage als beschrieben sind die Anlagen als bewilligungspflichtig nach der Tiroler Bauordnung anzusehen. Bitte frühzeitig mit der Gemeinde in Kontakt treten, um die Vor- gangsweise abzuklären. Feuerpolizei Gewerbliche Feuerbeschau 2021 – die für das Vorjahr geplante ge- werbliche Feuerbeschau wird, so- bald die Corona-Bestimmungen Hausbesuche zulassen, nach Mög- lichkeit noch im heurigen Jahr nachgeholt. Straßenrecht, verkehrssicherheit •Die Geschwindigkeitsanzeige ist jetzt wieder verstärkt an wech- selnden Standorten im Einsatz. Im Winter wurde sie etwas ge- schont, um die Schneeräumung nicht mutwillig zu erschweren. •Für Einschränkungen bei der Nutzung von Gemeindestraßen, z. B. Sperren im Rahmen eines Bauvorhabens, bitte frühzeitig bei der Gemeinde eine Geneh- migung einholen. Wohnanlage am Angerweg Seitens der Gemeinde ist ange- dacht, unterhalb des Schwimm- bades eine Kleinwohnanlage zu er- richten. Derzeit gibt es dazu Über- legungen und erste Planungen. BAUPLATZ, WOHNUNG, HAUS IN VIRGEN? Die Gemeinde Virgen hilft bei der Suche! – Auf der Virgen-Homepage www.virgen.at (Suchbegriffe „Gemeindebauplätze“, „Grundstücke und Wohnungen“) kann eine Aufstellung abgerufen werden, auch ist diese Aufstellung im Gemeindeamt erhältlich. Wohnungen, bauplätze Pv-Anlagen und Sonnenkollektoren sind mitunter bewilligungspflichtig. Foto: expa/groder

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