GZ_Virgen_2021_03

18 Gemeinde Virger Zeitung bauordnung, bauver- fahren zu corona-Zeiten Nach heutigem Stand werden die Bauverfahren zumeist ohne Bau- verhandlung durchgeführt, da die coronabedingten Schutzbestim- mungen ein Studium der Planun- terlagen in der Gruppe in der Pra- xis nicht zulassen. Stattdessen wer- den die Parteien schriftlich über die Vorhaben informiert und kön- nen so allenfalls auch z. B. mit Aktenstudium in der Gemeinde ihre Rechte geltend machen. „Schneeresiliente“ bauplätze Gerade im heurigen schneereichen Winter wurden viele Hausbesitzer vor die Frage gestellt – wohin mit dem Schnee? Nicht zuletzt liegt das Problem auch darin, dass viele Bauplätze so verbaut sind, dass kein eigener Bereich mehr für Schneedepots vorhanden ist, und nicht jeder derartig Betroffene kam in den Genuss eines nachsich- tigen Nachbarn. Eine dauerhafte Lösung kann daher nur sein, dass sich jeder Be- sitzer einer Liegenschaft Gedanken macht, wie er mit einer geschickten Bauplanung oder mit Absprachen (fachgerechte Entsorgung) auf künftige schneereiche Winter bes- ser vorbereitet ist. raumordnung Das im Oktober 2020 neu erlas- sene Tiroler Stadt- und Ortsbild- schutzgesetz 2021 (SOG 2021) er- setzt jenes aus dem Jahr 2003, womit es ermöglicht wird, zusätz- lich zu z. B. denkmalgeschützten Bereichen charakteristische Ge- bäude, Ortsteile, Ortsansichten vor baulicher Änderungen zu schützen. bauunterlagen- verordnung 2020 Mit 18. Dezember 2020 ist die Bauunterlagenverordnung 2020 in Kraft getreten, die anstelle der alten Planunterlagenverordnung 1998 den Inhalt und die Form der Unterlagen von Bauansuchen und Bauanzeigen regelt. Es hat darin im Wesentlichen ein paar Präzisie- rungen z. B. zu Lageplänen, Ener- gieausweis gegeben. Das bauamt informiert BÜRGERSERVICE

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