GZ_Leisach_2021_03

7 und arbeitet seither als Röntgenassistentin im BKH Lienz. Der frühe Verlust des Vaters hat die vier zusam- mengeschmiedet und sie treffen sich mit ihren Partnern und Kindern oft und gerne bei Franzi. Kaum waren die Kinder selbständig, führte die finanzielle Schieflage des Betriebs trotz aller Bemühungen in den Konkurs. Das Paulschneider- Haus und die Tischlerei wurden 2005 von Josef Kalser für seine Schindelwerkstatt erworben. Für Franzi eröffnete sich ein neues Betätigungs- feld, als ihre Freundin Editha Müller nach einer schweren Verletzung sie bat, in ihrem Haushalt beim „Kohlen-Müller“ das Kochen zu überneh- men. Franzi machte das gerne und gut, bis Frau Müller einige Monate später starb. Der Witwer brach zu einer Südamerika-Reise auf und nach seiner Heimkehr bat er Franzi, als seine Lebens- partnerin zu ihm zu ziehen. Franzi sagte zu, und trotz des großen Altersunterschiedes verbrachten die beiden sieben schöne Jahre zusammen, vor allem auch, weil Edi Müller Franzis Kinder und Enkel wie seine eigene Familie ins Herz schloss. Sie betreute ihn bis zu seinem Tod und wohnte auch danach noch einige Zeit im abgelegenen Wohnhaus der früheren Kohlenhandlung, bevor sie sich entschloss, das große Gebäude zu verkaufen und ein eigenes Haus im Dorf an der Alten Straße zu bauen. Dabei wurde sie von ihrem neuen Lebenspartner Fritz tatkräftig unterstützt. So ist ein neues Zentrum für die Großfamilie entstanden, in dem Altes und Neues harmonisch nebeneinander Platz findet. Neben all ihren Aufgaben in Familie und Betrieb fand Franzi immer noch Zeit und Energie, sich im Pfarrleben zu engagieren. Sei es im Sozialkreis, als Tischmutter bei Erstkommunion- und Firmvor- bereitung, als Pfarrgemeinderätin und später auch als Lektorin und Kommunionhelferin. Nach und nach übernahm sie auch Mesnerdienste, und seit 14 Jahren ist sie als umsichtige Mesnerin tätig und aus der Pfarre nicht mehr wegzu- denken. Das könnte sie nicht tun, wenn ihr nicht der Glaube sehr wichtig wäre. Auch wenn sie mit manchen Entscheidungen der Amtskirche nicht ganz klarkommt, ist ihr ihre persönliche Religiosi- tät immer eine starke Stütze gewesen. Sie hilft ihr, Dinge zu akzeptieren, auch wenn sie sie nicht versteht. Neben dem Einsatz für ihre Familie und dem Glauben gibt es noch viele Faktoren, die ihr Kraft geben und ihr Leben bereichern. Sie liebt alle Arten von Blumen und kann sich für die Schönhei- ten der Natur begeistern, die sie gerne in Fotos festhält. Wandern bedeutet ihr viel mehr als große Urlaubsreisen. Dabei hat sie immer ein Auge auf die Kräuter, die ihre Küche bereichern. Vor 22 Jahren musste Franzi wegen einer Gluten-Unver- träglichkeit ihre Ernährung umstellen, und seither bezieht sie bewusst das ein, was die Natur uns bietet. Die kühlen Monate verbringt sie gerne mit Stricken oder mit dem Schmökern in historischen Schriften. Um sich fit zu halten, geht sie seit Jahr- zehnten zum Frauenturnen und zum Tanzen. Dass diese geselligen Treffen seit einem Jahr nicht mehr möglich sind, bedauert Franzi sehr. Sie glaubt, dass die Corona-Einschränkungen viele dazu bringen werden, sich neu zu orientie- ren und bewusst aufs Wesentliche zu besinnen. Diese Fähigkeiten können helfen, auch schwere Zeiten zu meistern, wie Franzi eindrucksvoll beweist. M. H. Aufgrund rechtlicher Bestimmungen muss die Vorschreibung der Grundsteuer getrennt von den anderen Abgaben und Gebühren erfolgen. Die Verrechnung der Grundsteuer erfolgt dabei mittels „Lastschriftanzeige“, die restlichen Abgabearten werden weiter- hin bescheidmäßig vorgeschrieben. Da nun zusätzliche Zahlungen durch die ge- trennten Grundsteuerverrechnungen anfallen, dürfen wir in Erinnerung rufen bzw. nochmals einladen, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Gemeindesteuern und -abgaben mittels Einzugsermächtigung zu begleichen. Die Vorteile und Modalitäten dieser zeitgemäßen und bequemen Zahlungsform: • Sie sparen sich den Weg zur Bank. • Die Bezahlung mittels Abbuchungsauftrag ist für Sie kostenlos. • Sie erleichtern sich und uns die Termin- überwachung und vermeiden so auf jeden Fall zusätzliche Kosten wegen einer vergessenen Einzahlung (Mahngebühren, Säumniszuschläge usw.) • Sie behalten stets die Kontrolle über Ihr Geld, denn: Die Abbuchung erfolgt erst am Fälligkeitstag, also vier Wochen nach Erhalt der Vorschreibung! Damit bleibt Ihnen genug Zeit, die Vorschreibung zu kontrollieren und allfällige Korrekturen bei der Gemeinde zu veranlassen. Bei allfälligen Fragen zur Erteilung eines Abbuchungsauftrags oder zu den Vorschrei- bungen gibt Ihnen gerne Frau Stefanie Tembl im Gemeindeamt Auskunft: Tel. 62660 (Mo-Fr 08.00 – 12.00) oder E-Mail: gemeinde@leisach.tirol.gv.at ABBUCHUNGSAUFTRAG

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