GZ_Leisach_2021_03

5 AK Tirol warnt vor Kleinanzeigenbetrug mit Hundewelpen im Internet! Der Verkauf über Online-Marktplätze boomt, was sich auch Betrüger zunutze machen. Ihr Ziel: Möglichst viel Geld von ihren gutgläubigen Opfern herauszulocken. In von Lockdown und Kontaktbeschränkung geprägten Zeiten häufen sich aktuell Beschwerden über Betrugs- fälle beim Kauf von Hundewelpen. Solche Rasse-Hundewelpen werden derzeit zu verlockend günstigen Preisen auf diversesten Online-Marktplätzen angeboten. Der vermeintliche Verkäufer befindet sich meist im Aus- land, weshalb das Tier nicht besichtigt werden kann. Der Kaufpreis wird per Vorauskasse, häufig über Barzahlungstransfer (z. B. Western Union) gefordert. Meist soll die Zahlung an Personen in Drittstaaten, also außerhalb der EU erfolgen. Sobald der Kaufpreis überwiesen ist, kommt es zu weiteren Geldforderungen für Versand, Versicherung, Kaution etc. meist in der Höhe von mehreren tausend Euro. Es werden vermeintliche Transport- und Ver- sicherungsunterlagen übermittelt, häufig von erfundenen Unternehmen, die es tatsächlich gar nicht gibt. Die Verkäufer antworten auf Anfragen schnell, die Geschichte erscheint auf den ersten Blick plausibel. Alleine der Hund erreicht sein neues Herrchen nie. Am Ende steht der gutgläubige Käufer ohne Hund, aber mit leerem Geldbeutel da. Was die AK-Konsumentenschützer beim Tierkauf raten: • Kaufen Sie keine Tiere im Internet. Suchen Sie Ihr Tier stattdessen direkt bei einem nachweislich seriösen Züchter oder im Tierheim aus. • Der Verkauf von Tieren im Internet ist in Österreich streng reglementiert. Privatpersonen dürfen Tiere nur dann zum Verkauf anbieten, wenn das Tier nicht beim bisherigen Halter bleiben kann oder darf, wobei das Tier älter als sechs Monate sein muss. Hunde müssen darüber hinaus mindestens sechzehn Wochen in der Heimtierdatenbank gemeldet und ihre bleibenden Eckzähne bereits ausgebildet sein. Gewerbliche Verkäufer haben über eine Bewilligung zur Tierhaltung zu verfügen. • Wer dennoch ein Tier im Internet kaufen will, sollte dies ausschließlich bei berechtigten Personen oder Organisationen tun und sich deren Verkaufsberechtigung vorweisen lassen. • Zahlen Sie, wenn möglich, nicht im Voraus. Insbesondere nicht über Barzahlungsdienste- Anbieter wie z. B. Western Union. Prüfen Sie, wohin das Geld gezahlt werden soll, überweisen Sie insbesondere nicht an ausländische Konten. Weitere Informationen auf den Internetseiten der Arbeiterkammer auf www.arbeiterkammer.at Alfons Monitzer Der Amtslei ter informier t

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3