GZ_Leisach_2021_03

16 Wer Abfälle im Holzofen verbrennt, vergiftet Luft und Boden mit gefähr- lichen Substanzen wie Salzsäuregasen, Formal- dehyd und krebserregen- den Dioxinen. Die Gift- stoffe werden eingeatmet und können über den Garten in den Nahrungs- kreislauf gelangen. In der Tiroler Heizungsanlagen- verordnung ist festgelegt, dass in Holzöfen nur „naturbelasse- nes“ Holz mit einem Wasser- gehalt von weniger als 25 % sowie hochwertige Holz- und Rindenbriketts, die der ÖNORM entsprechen, verbrannt werden dürfen. Wann liegt Abfallverbrennung vor? Das heißt, nicht nur das Ver- brennen von Hausmüll und Plastikabfällen, sondern auch das Verheizen von behandel- tem Holz, Altholz oder Baustel- lenholz ist Abfallverbrennung. Außerdem ist zu beachten, dass auch das Heizen mit Kartonagen und Papier Schadstoffe freisetzt. Abfallverbrennung ist nachweisbar Ein Verdacht auf Müllverbren- nung liegt nahe, wenn die Holz- asche nicht fein und hellgrau bis weiß, sondern dunkel ist und Ver- unreinigungen aufweist. Abfall- verbrennung hinterlässt auch entsprechende Spuren an der Heizanlage und am Kamin und kann mit einer Asche-Analyse nachgewiesen werden. Wer Ab- fall verbrennt, ruiniert im Übrigen seine eigene Heizanlage und muss mit entsprechend hohen Sanierungskosten rechnen. Aktiv für eine saubere Luft „Richtig heizen mit Holz“ ist eine Umweltinitiative des Lan- des Tirol in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Energie Tirol sowie weiteren Kooperations- partnern zur Verbesserung der Luftqualität in Tirol. Gemein- sames Ziel ist es, eine schad- stoffarme Nutzung des klima- freundlichen und heimischen Energieträgers Holz zu fördern. Weitere Informationen sowie ein Film zum Thema sind unter www.tirol.gv.at/richtigheizen abrufbar. Auskünfte gibt auch die Beratungseinrichtung Energie Tirol unter der Servicenummer 0512-589913 bzw. per E-Mail: office@energie-tirol.at Nicht nur das Verbrennen von Plastik, auch das Verheizen von behandeltem Holz ist Abfallver- brennung.

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