GZ_Leisach_2021_03

14 „raus aus Öl und Gas“ für Private 2021/2022: Ein- und Zweifamilienhaus, Reihenhaus Aufgrund des großen Erfolges in den Vorjah- ren wird die Förderungsaktion im Rahmen der bundesweiten Sanierungsoffensive vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technolo- gie (BMK) nun für zwei Jahre weitergeführt. Damit wird der Umstieg von fossil betriebe- nen Raumheizungen auf nachhaltige Heizungssysteme unterstützt und ein weiterer wesentlicher Schritt zur Klimaneutralität 2040 Österreichs gesetzt. Die Einreichung für die Förderungsaktion „raus aus Öl und Gas“ für Private 2021/2022 verläuft in zwei Schritten mit Registrierung und anschließender Antragstellung. Ab 9. Feburar 2021 sind die Online- Registrierung sowie die Einreichung von Förderungsanträgen möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31. De- zember 2022 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss der Antrag innerhalb von sechs Monaten gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass nur Leistungen, die ab 1. Jänner 2021 erbracht wurden, aner- kannt werden können. Wer wird gefördert? Förderungsmittel für „raus aus Öl und Gas“ für Private werden ausschließlich für Privat- personen bereitgestellt. Förderungsanträge können von (Mit-)EigentümerInnen, Baube- rechtigten oder MieterInnen eines Ein-/Zwei- familienhauses oder Reihenhauses eingereicht werden. Für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten gelten besondere Förderungskriterien. Diese finden Sie unter www.raus-aus-öl.at/mgw . Was wird gefördert? Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Alles- brenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klima- freundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralhei- zung oder eine Wärmepumpe gefördert. Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Die Demontage- und Entsor- gungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förde- rungsfähig. Beachten Sie dazu auch das Dokument „Förderungsfähige Kosten“. Genaue Informationen zu den Förderungsbedingungen finden Sie auf www.umweltfoerderung.at Impressum: Amtliches Informationsblatt der Gemeinde Leisach, Herausgeber: Gemeinde Leisach, Haus Nr. 10, 9909 Leisach, Tel. 04852-62660, E-Mail: gemeinde@leisach.tirol.gv.at , Internet: www.leisach.gv.at , Gemeinde-Nachrichtenkanal auf dem TELEGRAM Messenger https://t.me/leisach Redaktionsteam: Bgm.-Stv. Martin Diemling, GR Peter Zanon, GR-Ersatzmitglied Andy Leitner und Gemeindeamtsleiter Alfons Monitzer. Beiträge: Gemeinde Leisach, Bgm. Ing. Bernhard M. Zanon, Redaktionsteam, Berichtes der Obleute der Vereine und Institutionen und der Pfarre Leisach. Produktion: OB-Grafik (Osttiroler Bote), Korrekturgelesen: Redaktionsausschuss; Erscheinungsweise: 4 x jährlich, Auflage: 400 Stück. Entgeltliche Werbeeinschaltungen. Redaktionsschluss der Ausgabe Nr. 150: Montag, 31. Mai 2021, 17.00 Uhr

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