GZ_Dölsach_2021_02

Seite 24 Dölsacher Dorfzeitung Februar 2021 Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. d) Behandlung einer Stellungnahme zur Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gpn. 321/1, 322/1, 322/8, 322/7, KG Göriach (Aberjung, Mayerl, Helml). Mit Gemeinderatsbeschluss vom 31. August 2020 wurde die Auflage über die Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich der Grundstücke Nr. 321/1, 322/1, 322/8, 322/7, KG Göriach, beschlossen. Die vierwöchige Auflage er- folgte vom 2. September bis einschließlich 1. Oktober 2020. Innerhalb der Auflegungsfrist bzw. der ein- wöchigen Nachfrist ist eine Stellungnahme zur Änderung des Flächenwidmungsplanes eingelangt und zwar von: – Dr. Friedrich Helml, DDr. Herbert Helml, Mag. Annemarie Herzmann am 1. Oktober 2020 (Massiver Wertverlust durch die geplante Umwid- mung des Grundstückes 322/8, KG Göriach, und ist diese Umwidmung weder durch das Tiroler Raum- ordnungsgesetzes gedeckt, noch durch ein öffent- liches Interesse gerechtfertigt.) Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat die recht- zeitig eingelangte Stellungnahme zur Kenntnis. Nach Beratung gelangt der Gemeinderat zur Auffassung, die beanstandete Widmung abzuändern und bei der nächsten GR-Sitzung mit verkürzter Auflage zu be- schließen. Einstimmiger Beschluss! Folgender Bauwerber erhielt Erschließungskosten vorgeschrieben: Daniel Plankensteiner, Aufraut 4 Es wird einstimmig beschlossen, dem Bauwerber einen Baukostenzuschuss in der Höhe von 25 % der anfallenden Erschließungskosten zu gewähren. Dieser Tagesordnungspunkt wurde in Abwesenheit von GR Daniel Plankensteiner beraten und beschlos- sen. Folgende Ansuchen um Förderung eines Elektro- fahrrades sind eingelangt: Michael Pichler, Debanttalweg 3 Sabrina Eder, Laserzweg 24 Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswer- bern o. a. Förderung zu gewähren. Bei dieser Beratung und Beschlussfassung war GR Daniel Plankensteiner wegen Befangenheit abwesend. Zu- bzw. Abschreibung Öffentliches-Gut a) Abschreibung einer Teilfläche im Bereich des Öffentlichen Gutes auf der Gp. 1337/2, KG Görtschach-Gödnach. In der GR-Sitzung am 27. Oktober 2020 wurde be- schlossen, je eine Teilfläche der Gp. 1337/2, KG Görtschach-Gödnach, an die Plankensteiner Holzbau GmbH. und an Herrn Daniel Plankensteiner zu ver- äußern. Die zu veräußernde Teilfläche kann nicht mehr als Weg genutzt werden, da am südlichen Ende ein A1-Verteiler errichtet wurde. Somit ist diese Teil- fläche für das Öffentliche Gut verzichtbar. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Entsprechend der Planurkunde der Vermessungs- kanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 30. Juli 2020, GZ. 642/2020 werden die Trennstücke „3“ und „4“ im Ausmaß von insgesamt 71 m² aus dem Öffentlichen Gut Gp.-Nr. 1337/2, KG Görtschach- Gödnach, ausgeschieden. Als Kaufpreis werden 44,00 € je m² festgelegt. Sämtliche Kosten im Zusam- menhang mit der Grenzänderung geht zu Lasten der Grundkäufer. Bei dieser Beschlussfassung war GR Daniel Planken- steiner wegen Befangenheit abwesend. Es wird einstimmig beschlossen, nachstehenden Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen. b) Zu- und Abschreibung von Teilflächen im Be- reich des Öffentlichen Gutes auf der Gp. 800/1, KG Dölsach. Herr Erwin Greil war beim Bürgermeister vorstellig und ersuchte um Grundkauf von Teilflächen aus der Gp. 25/5 und 800/1, KG Dölsach. Bei dieser Wegpar- zelle handelt es sich um die Zufahrt zum Hochbehäl- ter Dölsach. Gegenständliche Grenzänderung wird notwendig, da sich Teile einer Mauer darauf befinden. Durch die Grenzänderung wird die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Entsprechend des Teilungsvorschlages der Vermes- sungskanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 8. Ok- tober 2020, GZ. 522/2020 werden die Trennstücke „1“ und „4“ im Ausmaß von insgesamt 21 m² dem Öffentlichen-Gut Gp.-Nr. 800/1, KG Dölsach, zuge- schrieben und das Trennstück „2“ im Ausmaß von 4 m² wird aus dem Öffentlichen Gut Gp. 800/1, KG Dölsach, ausgeschieden. Das verbleibende Trenn-

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