GZ_Dölsach_2021_02

Februar 2021 Dölsacher Dorfzeitung Seite 23 Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: Umwidmung Grundstück 52/2 KG 85009 Dölsach rund 51 m² von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entspre- chende Änderung des Flächenwidmungsplanes ge- fasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. c) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be- reich der Gp. 1337/2, KG Görtschach-Gödnach, sowie Änderung bzw. Erlassung eines Bebau- ungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 1337/2, 832/3, 832/4 und 832/7, KG Görtschach-Gödnach Mit GR-Beschluss vom 27. Oktober 2020 wurde be- schlossen, eine Teilfläche des Grundstückes 1337/2, KG Görtschach-Gödnach, zu veräußern und je eine Teilfläche den Grundstücken 832/3 und 832/4, KG Görtschach-Gödnach, zuzuschreiben. Damit die Grundstücke Nr. 832/3 und 832/4, KG Görtschach- Gödnach, nach durchgeführter Grundstücksverände- rung eine einheitliche Bauplatzwidmung aufweisen, ist nachstehende Änderung des Flächenwidmungspla- nes sowie die Änderung bzw. Erlassung eines Bebau- ungsplanes erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige Beschlüsse: 1) Auf Antrag des Bürgermeisters / der Bürgermei- sterin beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Döl- sach gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom/n Planer/in AB Architektur-Raumordnung Mayr ausge- arbeiteten Entwurf vom 20. November 2020, mit der Planungsnummer 707-2020-00015, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Ge- meinde Dölsach im Bereich 1337/2, KG 85013 Gört- schach-Gödnach (zur Gänze/zum Teil), durch zwei/vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsicht- nahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: Umwidmung Grundstück 1337/2 KG 85013 Görtschach-Gödnach rund 65 m² von Freiland § 41 in Allgemeines Mischgebiet § 40 (2) sowie rund 1 m² von Allgemeines Mischgebiet § 40 (2) in Freiland § 41 Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entspre- chende Änderung des Flächenwidmungsplanes ge- fasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. 2) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den vomArchitekt DI Mayr ausgearbeiteten Ent- wurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Grund- stücke Nr. 1337/2, 832/3, 832/4 und 832/7, KG Gört- schach-Gödnach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 12. No- vember 2020, Zahl 707x832-3EBP.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 25. November bis einschließlich 23. Dezember 2020, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 der Beschluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes gefasst. IMPRESSUM: Herausgeber, Gestaltung und für den Inhalt verantwortlich: Gemeinde Dölsach – vertreten durch Bgm. Josef MAIR. Erscheint viermal jährlich. Satz und Druck: Oberdruck GmbH. Dölsach. Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – Biotop 3. Erscheinungsort Dölsach. Verlagspostamt 9900 Lienz.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3