GZ_Dölsach_2021_02

Seite 22 Dölsacher Dorfzeitung Februar 2021 Das Protokoll der Sitzung vom 27. Oktober 2020 wird genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister be- richtet über folgende Themen: – Die Coronafallzahlen in Osttirol nehmen drama- tisch zu. Auch im Kindergarten Dölsach gibt es Coronafälle zu beklagen. – Bezüglich betroffener Fälle gibt es seitens der BH Lienz keine Informationen an die Gemeinde. – Die Wegprojekte stehen allesamt vor Abschluss, lediglich die Asphaltierungen stehen noch aus. – Die Aufschließung Pregarte in Göriach stellt eine größere Baustelle dar. – Der LWL-Ausbau in Dölsach ist für heuer abge- schlossen. – Die AVO-med (Zahnhygiene) benötigt ein größeres Büro. Seitens der Gemeinde Dölsach wurden Räumlichkeiten im Mehrzweckhaus angeboten. – Der Kletterer Leo Baumgartner hat im sogenannten „Sternwirtswald“ einen Kletterfelsen ausgemacht. Diesbezüglich wurde mit GWA Franz Mietschnig eine Besichtigung vorgenommen. – Der Film „Bergdörfer Süd- und Osttirols“ wurde am 11. November 2020 ausgestrahlt und fand großen Anklang. – Der Steg bei der Kollmann-Sperre wird derzeit errichtet, die Sanierungsmaßnahmen der Wildbach- verbauung sollen noch heuer erfolgen. Raumordnung Dölsach a) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be- reich der Gpn. 130/5, KG Dölsach (Öffentliches Gut). Wie in der Sitzung am 27. Oktober 2020 beschlossen, wird im Bereich des Gemeindeweges auf der Gp. 130/5, KG Dölsach, eine Grenzbereinigung durchge- führt. Damit das Grundstück Nr. 133, KG Dölsach, nach durchgeführter Grundstücksveränderung eine einheitliche Bauplatzwidmung aufweist, ist nach- stehende Änderung des Flächenwidmungsplanes er- forderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer AB Architek- tur-Raumordnung Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 18. November 2020, mit der Planungsnummer 707-2020-00013, über die Änderung des Flächenwid- mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich 130/5 KG 85009 Dölsach (zum Teil) durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: Umwidmung Grundstück 130/5 KG 85009 Dölsach rund 41 m² von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entspre- chende Änderung des Flächenwidmungsplanes ge- fasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. b) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be- reich der Gp. 52/2, KG Dölsach (Gemeinde). Wie in der Sitzung am 27. Oktober 2020 beschlossen werden aus dem Grundstück Nr. 52/2, KG Dölsach, zwei Teilflächen ausgeschieden und je eine Teilfläche den Grundstücken 38/1 und 38/2, KG Dölsach, zuge- schreiben. Damit die Grundstücke Nr. 38/1 und 38/2, KG Dölsach, nach durchgeführter Grundstücksver- änderung eine einheitliche Bauplatzwidmung auf- weisen, ist nachstehende Änderung des Flächen- widmungsplanes erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer AB Architek- tur-Raumordnung Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 17. November 2020, mit der Planungsnummer 707- 2020-00012, über die Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich 52/2 KG 85009 Dölsach (zum Teil) durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. MONTAG, 23. NOVEMBER 2020

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