GZ_Dölsach_2021_02

Februar 2021 Dölsacher Dorfzeitung Seite 17 rund 1.346 m² von Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegun- gen § 51, Festlegung verschiedener Verwendungs- zwecke der Teilflächen [iVm. § 43 (7) standortgebun- den], Festlegung Zähler: 2 in Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegungen § 51, Festlegung verschiedener Verwendungszwecke der Teilflächen [iVm. § 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 3 sowie Gste. 940 u. 697/2 (laut planlicher Darstellung) rund 1.346 m² in Allgemeines Mischgebiet § 40 (2) weiters Grundstück 941 KG 85009 Dölsach rund 1.108 m² von Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegun- gen § 51, Festlegung verschiedener Verwendungs- zwecke der Teilflächen [iVm. § 43 (7) standortgebun- den], Festlegung Zähler: 2 in Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegungen § 51, Festlegung verschiedener Verwendungszwecke der Teilflächen [iVm. § 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 3 sowie Teilfläche Gst. 941 (laut planlicher Darstellung) rund 278 m² in Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Festlegung Erläuterung: höchstzulässig zwei Verkaufskioske für regionale oder landwirtschaftliche Produkte und Gast- lokal sowie Teilfläche Gst. 941 (laut planlicher Darstellung) rund 830 m² in Sonderfläche Sportanlage § 50, Festlegung der Art der Sportanlage, Festlegung Erläuterung: Stocksport- platz und Spielplatz zum Gasthof auf Grundstück 940 Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf ent- sprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. b) Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der Gpn. 726 und 727 (aus Gp. 186/1), KG Göriach (Bachmann, Gruber, Mattersberger). Die künftigen Eigentümer der Gp. 727, KG Göriach, Herr Markus Bachmann und Frau Sabine Gruber, be- absichtigen auf diesem Grundstück die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage. Aufgrund der Hanglage und den Festlegungen im Bebauungs- plan, ist die Errichtung der Garage in der geplanten Form nicht zulässig. Nachstehende Erlassung bzw. Änderung des Bebauungsplanes ist daher erforder- lich. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Architekt DI Mayr ausgearbeiteten Ent- wurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 726 und 727 (aus Gp. 186/1), KG Göriach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 19. Okto- ber 2020, Zahl 707x726BBP.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 29. Oktober bis einschließ- lich 27. November 2020, zur öffentlichen Einsicht- nahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 der Beschluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Der Bürgermeister übergibt zu diesem Tages- ordnungspunkt den Vorsitz an Vize-Bgm. Martin Mayerl. Folgende Bauwerber erhielten Erschließungskosten vorgeschrieben: Roland Gratl, Sackgasse 5 Sun.e-Solution GmbH., Reimmichlstraße 27 Jasmin Rauter und Andreas Preidl, A. Egger-Lienz-Straße 7 Johann Mair, Paterngasse 45 Michaela Falkner und Michael Fuchs, Stribacher Straße 14

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