GZ_Assling_2021_02

Festsetzung der Hebesätze für Steuern, Gebühren, Beiträ- ge und Entgelte Die Steuern, Gebühren, Umlagen, Beiträge und die übrigen Abgaben der Gemeinde ab 01.01.2021 bzw. laut Angabe mit folgenden Hebesätzen (Sätze inkl. Ust.) wurden wie folgt fest- gesetzt: Jahresvoranschlag der Gemeinde Assling für das Rech- nungsjahr 2021 Der Haushaltsplan 2021 hat in der Zeit vom 30.11.2020 bis einschließlich 14.12.2020 in der Gemeindekanzlei zur öffent- lichen Einsichtnahme aufgelegen. Stellungnahmen sind keine eingelangt. Er wurde mit folgenden Zahlen beschlossen: Im Finanzierungsvoranschlag werden die Einzahlungen abzüglich der Auszahlungen dargestellt. Im Ergebnisvoran- schlag sind unabhängig vom Zahlungszeitpunkt die Aufwen- dungen bzw. Erträge dargestellt. Die Afa (Abschreibung für Abnutzung) ist wertmäßig die größte Position im Ergebnisvor- anschlag. Seite 6 02/2021 Fortsetzung nächste Seite Aus dem Gemeinderat Beschlüsse der Sitzung vom 15. Dezember 2020

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