GZ_Assling_2021_02

zentrums laut Planunterlage Teilungsvorschlag II des DI Rudolf Neumayr, GZl. 972/2020, vom 30.10.2020 mit der Plannummer 972_20-5TVa zu genehmigen. Die Gemeinde Assling erhält in der Urkunde GZ 972/2020A einen Teilbereich der neu gebildeten Gp. 395 und 396 mit einem Flächenausmaß von 320 m² von der AG Nachbarschaft Thal. Es erfolgt noch eine Bereinigung mit einem Flächenaus- maß von ca. 1 m² betreffend der Gp. 164/22. Diese Fläche wird an die AG Nachbarschaft Thal abgetreten. Somit erhält die Gemeinde Assling von der AG Nachbarschaft Thal 319 m². Es wurde mit der AG Nachbarschaft Thal vereinbart, die Agrargemeinschaftsanteile des Anwesens Turler an die AG Nachbarschaft Thal zurückzugeben. Der Wert der AG-Anteile wurde in einem Gutachten von der Landwirtschaftskammer mit € 23.767,20 beziffert. Es wurde vereinbart, die oa. Teilfä- chen der Gp 164/1 zu einem Preis von € 35,- an die Gemeinde Assling abzutreten und als Restwert für die Agraranteile noch € 11.800,- an die Gemeinde Assling zu bezahlen. An die OSG wird das in der Vermessungsurkunde des Dipl.- Ing. Rudolf Neumayr, GZl 972/2020B, neu gebildete Gst 183 mit einem Flächenausmaß von 3.362 m² verkauft. Als Preis wurden € 79,- je m² vereinbart. Das gemäß Vermessungsurkunde des Dipl.-Ing. Rudolf Neu- mayr GZl. 972/2020B verbleibende Gst 164/22 im Ausmaß von 1.737 m² wird im Nachhang/in Ergänzung zu dem abge- schlossenen Kauf- und Tauschvertrag vom 21.4.2020 unent- geltlich an Johannes Unterweger in sein Eigentum übertragen. Die Kosten der Vertragserrichtung und die mit der Durchfüh- rung verbunden Kosten und Gebühren übernimmt zur Gänze die Gemeinde Assling. Durchführung Vermessungsurkunde DI Rudolf Neumayr, GZ 9618/2019 vom 08.07.2019, KG Thal Bezüglich der Gemeindestraße gegenüber dem Auer Kirchl wurde mit Waldhuber Siegfried eine Wegeregelung verein- bart. Herr Waldhuber tritt gemäß Teilungsurkunde DI Neu- mayr, GZl. 9618/2019 vom 22.11.2019, von der Gp. 210 KG Thal 39 m² an die Gemeinde Assling (Gp. 301/4, Öffentliches Gut) ab. Als Ablösepreis wurden € 18,- je m² vereinbart. Gleichzeitig wird für diese Teilfläche 1 mit einem Flächenaus- maß von 39 m² der Gemeingebrauch festgelegt. Ansuchen Zustimmung Sondergebrauch gem. § 5 Tiroler Straßengesetz Br. Unterweger 1886 GmbH Die Firma Br. Unterweger GmbH plant, im Zuge der Errich- tung eines Betriebsgebäudes zur Wasserdampfdestillation am ehemaligen Gelände des Wilferner Hofes, die Querungen der Gemeindestraße und des Thaler Baches mit einer Niederspan- nungsleitung, einer Dampf- Fernwärmeleitung und einer Bachwasserleitung. Die WLV wird im Zuge des gewerbe- rechtlichen Verfahrens die Gefahrensituation der Querung des Thaler Baches bewerten. Es wird beschlossen, die Querung der Gemeindestraße unter Einhaltung der Auflagen der WLV zu gestatten. Fortsetzung: Aus dem Gemeinderat Seite 5 02/2021 Statistik Austria kündigt SILC-Erhebung an Statistik Austria erstellt im öffentlichen Auftrag hochwertige Statistiken und Analysen, die ein umfassendes, objektives Bild der österreichischen Wirtschaft und Gesellschaft zeichnen. Die Ergebnisse von SILC liefern für Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit grundlegende Informationen zu den Lebensbe- dingungen und Einkommen von Haushalten in Österreich. Es ist dabei wichtig, dass verlässliche und aktuelle Informationen über die Lebensbedingungen der Menschen in Österreich zur Verfügung stehen. Die Erhebung SILC ( S tatistics on I ncome and L iving C ondi- tions/Statistiken zu Einkommen und Lebensbedingungen ) wird jährlich durchgeführt. Rechtsgrundlage der Erhebung ist die nationale Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikver- ordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (ELStV, BGBl. II Nr. 277/2010 idgF), eine Verordnung des Europäischen Parla- ments und des Rates (EU-Verordnung 2019/1700) sowie wei- tere ausführende europäische Verordnungen im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen. Nach einem reinen Zufallsprinzip werden aus dem Zentralen Melderegister jedes Jahr Haushalte in ganz Österreich für die Befragung ausge- wählt. Auch Haushalte Ihrer Gemeinde könnten dabei sein! Die ausgewählten Haushalte werden durch einen Ankündi- gungsbrief informiert und eine von Statistik Austria beauftrag- te Erhebungsperson wird von Februar bis Juli 2021 mit den Haushalten Kontakt aufnehmen, um einen Termin für die Befragung zu vereinbaren. Diese Personen können sich ent- sprechend ausweisen. Jeder ausgewählte Haushalt wird in vier aufeinanderfolgenden Jahren befragt, um auch Veränderungen in den Lebensbedingungen zu erfassen. Haushalte, die schon einmal für SILC befragt wurden, können in den Folgejahren auch telefonisch Auskunft geben. Inhalte der Befragung sind u.a. die Wohnsituation, die Teilnahme am Erwerbsleben, Ein- kommen sowie Gesundheit und Zufriedenheit mit bestimmten Lebensbereichen. Für die Aussagekraft der mit großem Auf- wand erhobenen Daten ist es von enormer Bedeutung, dass sich alle Personen eines Haushalts ab 16 Jahren an der Erhe- bung beteiligen. Als Dankeschön erhalten die befragten Haus- halte einen Einkaufsgutschein über 15,- Euro . Die Statistik, die aus den in der Befragung gewonnenen Daten erstellt wird, ist ein repräsentatives Abbild der Bevölkerung. Eine befragte Person steht darin für Tausend andere Personen in einer ähnlichen Lebenssituation. Die persönlichen Angaben unterliegen der absoluten statistischen Geheimhaltung und dem Datenschutz gemäß dem Bundesstatistikgesetz 2000 §§17-18. Statistik Austria garantiert, dass die erhobenen Daten nur für statistische Zwecke verwendet und persönliche Daten an keine andere Stelle weitergegeben werden. Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit! Weitere Infor- mationen zu SILC erhalten Sie unter: Statistik Austria Guglgasse 13, 1110 Wien Tel.: +43 1 711 28-8338 (werktags Mo.-Fr. 9:00-15:00 Uhr) E-Mail: erhebungsinfrastruktur@statistik.gv.at Internet: www.statistik.at/silcinfo

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