GZ_Assling_2021_02

Seite 4 02/2021 Aus dem Gemeinderat Beschlüsse der Sitzung vom 11. November 2020 Teilnahme am Projekt „Kulturartenvielfalt Pustertal“ Die Vorhaben im Projekt BioColAlp wurden weitestgehend erledigt. Um den verfügbaren Restbetrag sinnvoll auszugeben und noch einige (nicht erledigte) grenzüberschreitende Akti- vitäten setzen zu können, wurde das Projekt kostenneutral bis 12/2021 verlängert. Im Jahr 2021 werden BioColAlp und PuKuVi - Thema ist die Förderung der Kulturartenvielfalt im Pustertal (Österreich, Italien) - parallel laufen. Die Aktivitäten sind vergleichbar mit jenen des Projektes BioColAlp, wobei allerdings die Gemeinde Assling ihre Erfahrungen /Kompe- tenz aus dem Projekt BioColAlp nicht nur für Aktivitäten in der Gemeinde Assling, sondern darüber hinaus für den Aufbau grenzüberschreitender Maßnahmen im ganzen Pustertal ein- bringen kann. Geplant sind neben der Erhebung, Beschrei- bung, Sammlung und Lagerung („Arche Assling“) von Kulturarten/Sorten u. a. der Aufbau eines Netzwerkes im Pustertal zur Förderung der Kulturartenvielfalt durch nachhal- tigen energieeffizienten biologischen Anbau. Weiters stehen natürlich auch Öffentlichkeitsarbeit, grenzübergreifende Akti- vitäten und die Umsetzung von Veranstaltungen über die Bedeutung der Erhaltung der Kulturartenvielfalt (Biodiversität in Acker- und Gartenbau) auf dem Programm. Der Gemeinderat beschließt das Projekt mit einem Volumen von € 100.000,00 (Förderquote 80 %) und einer Laufzeit bis 31.10.2022. Änderung örtliches Raumordnungskonzept und Flächen- widmungsplan im Bereich Turlerfeld in Thal Geplant ist die Errichtung einer Wohnanlage im nördlichen Teil des gegenständlichen Bereichs. Südlich davon soll eine Wohnbebauung durch Einfamilienhäuser erfolgen. Die Gemeinde Assling hat die Hofstelle „Turler“ käuflich erwor- ben. Ein Teil der Fläche soll als Siedlungsgebiet ausgewiesen und Bauplätze zum ortsüblichen Preis angeboten werden. Im nördlichen Bereich wird das bestehende Wohnhaus abgebro- chen und soll durch eine Wohnanlage ersetzt werden. Rich- tung Osten soll eine weitere Wohnanlage in reihenhausartiger Bebauung anschließen. Die verkehrsmäßige Aufschließung erfolgt laut Konzept von DI Arnold Bodner. Insgesamt sollen 30 Wohneinheiten entstehen, davon 18 als objektgeförderter Wohnbau. Die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzepts ist Vor- aussetzung für eine Baulandwidmung. Damit der Kauf für die Gemeinde Assling leichter finanziert werden kann, wird ein rascher Verkauf der nördlichen Teilfläche an die OSG geplant. Dieser Verkauf ist jedoch nur dann durchführbar, wenn die Teilfläche zumindest im örtlichen Raumordnungskonzept als baulicher Entwicklungsbereich ausgewiesen ist. Die Auflage des Entwurfes über die Änderung des örtlichen Raumord- nungskonzeptes sowie über die Änderung des Flächenwid- mungsplanes wird beschlossen. Erlassung Bebauungsplan KG Kosten - Hans-Rudi Wolf Geplant ist die Errichtung eines Zubaus beim Wohnhaus auf Grundstück 582/17 KG Kosten. Im Zuge dessen soll auch der Dachboden ausgebaut werden, wodurch eine zweite Wohnein- heit für den Sohn des Eigentümers und dessen Familie entste- hen wird. Dafür kann allerdings der erforderliche Grenzab- stand im Nordwesten, hin zu Grundstück 582/21 KG Kosten, nicht eingehalten werden. Im Zuge der Naturbestandsmessung hat sich gezeigt, dass bereits der Bestand auf Grundstück 582/17 KG Kosten den erforderlichen Grenzabstand nicht ein- hält. Eine Bereinigung durch Grundtausch oder durch Kauf der benötigten Fläche bei Einräumung der Nutzung ist nicht möglich. Durch die Baumaßnahmen wird der Bestand nach- verdichtet. Dies wird positiv bewertet, da damit Leerstand langfristig vermieden und das Haus einer Erneuerung unterzo- gen wird, was positive energetische und ökologische Effekte ergibt. Die Auflage des Entwurfes über einen Bebauungsplan im Bereich der Gste 582/17, 582/21, 592/16 und .166, alle KG Kosten, wird beschlossen. Änderung Flächenwidmungsplan im Bereich Gst. 187/1, KG Thal Geplant ist die Errichtung einer Straße zur Aufschließung des künftigen Siedlungsgebiets „Turlerfeld“ auf den Grundstük- ken 184, 185 u.a., KG Thal. Dazu soll gemäß Straßenprojekt von DI Arnold Bodner auch eine Teilfläche im Nordosten des gegenständlichen Grundstücks 187/1 KG Thal in Anspruch genommen werden. Das Projekt sieht die Erschließung von Nordwesten vor. Allerdings ist der Weg auf Grundstück 164/18 KG Thal, an den die neue Erschließung anhängen soll, relativ schmal. Außerdem soll das bestehende Siedlungsgebiet nicht durch zusätzlichen Verkehr belastet werden und eine Sackgassenerschließung vermieden werden. Deshalb wird der Weg über Grundstück 178/1 KG Thal Richtung Osten verlän- gert und an die Landesstraße B 100 angebunden. Im Sinne einer zweckmäßigen Gesamterschließung wird der Weg derart trassiert, dass damit auch eine Aufschließung von Bauplätzen auf Grundstück 178/1 möglich wäre, dazu ist die gegenständli- che Teilfläche erforderlich. Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächenwidmungsplanes. Durchführung der Vermessungsurkunde DI Rudolf Neu- mayr, GZ 972/2020 vom 30.10.2020 und Erschließungs- konzept Turler Feld Der Gemeinderat wird über den Stand der Verhandlungen betreffend Erschließung Turler Feld und neues Areal für das Feuerwehrzentrum Assling informiert. Das Gesamtkonzept ist in der Planunterlage Teilungsvorschlag II des DI Rudolf Neu- mayr, GZl. 972/2020 vom 30.10.2020 mit der Plannummer 972_20-5TVa abgebildet. Dieses wird in Teilschritten abge- wickelt und es werden die dafür notwendigen Teilungsurkun- den in mehreren Sitzungen beschlossen. Mit allen Grundstücksbesitzern konnten die Verhandlungen abgeschlos- sen werden. Als erster Schritt werden die beiden Teilungsur- kunden von DI Rudolf Neumayr, GZlen 972/2020A und 972/2020B vom 02.11.2020 durchgeführt. Der Gemeinderat beschließt, das Gesamtkonzept der Erschlie- ßung des Turler Feldes und des Areals des neuen Feuerwehr- Fortsetzung nächste Seite

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