GZ_Assling_2020_12

Seite 6 12/2020 Amtliche Mitteilung men und die Funktionalität für Tablets und Smartphones nicht am Stand der Technik. Die eingeholten Angebote wurden verglichen und der Auftrag an die Firma kufgem Gmbh vergeben. Änderung des Ausschusses zur Errichtung des FF-Zen- trums Assling Die Experten der GemNova haben festgestellt, dass zwei Mit- glieder aufgrund ihrer beruflichen Funktion in Firmen und aufgrund der Bestimmungen des Vergaberechts nicht Mitglied im Ausschuss zur Errichtung des FF-Zentrums Assling sein sollten. Der Gemeinderat beschließt, die Mitglieder des Ausschusses zur Errichtung des FF-Zentrums Assling, Bgm.-Stv. Harald Stocker und FF-Kdt.-Stv- Markus Weis, vom Ausschuss abzu- berufen. Gleichzeitig wird beschlossen, GV Reinhard Mair als Obmann-Stv. des Ausschusses festzulegen. Anmeldung Kindergarten Die Anmeldefrist für das Kindergartenjahr 2021/2022 beginnt Anfang Jänner. Anmeldeformulare stehen dann unter www.assling.at zum Download zur Verfügung bzw. liegen im Gemeindeamt auf. Die Anmeldung ist ausschließ- lich für „neue“ Kindergartenkinder zu machen. Kinder, die den Kindergarten bereits besuchen, brauchen nicht ange- meldet zu werden. Zur Einschreibung werden nur die neu angemeldeten Kinder eingeladen! INFO zur Forsttagsatzung Aufgrund der Coronasituation ist derzeit die Durchführung einer Forsttagssatzung für das Jahr 2021 nicht möglich! Termin wird allenfalls rechtzeitig bekanntgegeben! Für die Planung forstlicher Maßnahmen für das Jahr 2021 werden die Waldbesitzer gebeten, sich im Jänner bzw. Februar bei GWA Hainzer Herbert und GWA Pichler Tho- mas zu melden. Fortsetzung: Aus dem Gemeinderat Eintragungsverfahren Volksbegehren „Für IMPF-FREI- HEIT“, „Ethik für ALLE“ und „Tierschutzvolksbegehren“ Stimmberechtigte können von Montag, 18.01.2020, bis ein- schließlich Montag, 25.01.2020, in jeder Gemeinde in die Texte samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustim- mung durch ihre Unterschrift erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren ). Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungsver- fahrens das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österr. Staats- bürgerschaft, Vollendung 16. Lebensjahr, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 14.12.2020 in der Wählere- videnz einer Gemeinde eingetragen ist. Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für eines oder mehrere dieser Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung für das bzw. die bereits unterstützten Volks- begehren mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungs- erklärung bereits als gültige Eintragung zählt. Im Gemeindeamt Assling können Eintragungen während des Eintragungszeitraumes an folgenden Tagen und Zeiten vorge- nommen werden: Mo, 18.01.2021 von 08:00 bis 20:00 Uhr Di, 19.01.2021 von 08:00 bis 20:00 Uhr Mi, 20.01.2021 von 08:00 bis 16:00 Uhr Do, 21.01.2021 von 08:00 bis 16:00 Uhr Fr, 22.01.2021 von 08:00 bis 16:00 Uhr Sa, 23.01.2021 von 08:00 bis 10:00 Uhr Mo, 25.01.2021 von 08:00 bis 16:00 Uhr Online können Eintragungen bis 25.01.2021, 20:00 Uhr, durchgeführt werden. Schnee und Sicherheit Die Feuerwehr Assling bittet die Bevölkerung auch in diesem Winter wieder darauf zu schauen, dass im Sinne der allgemei- nen Sicherheit die Hydranten schneefrei gehalten werden. Außerdem wird empfohlen, wegen der Gefahr eines CO 2 - Rückstaus bei großem Schneefall auch die Kamine frei zu halten. ACHSE - nächste Ausgabe Redaktionsschluss: Do., 18.02.2021 Erscheinungsdatum: Do., 25.02.2021 Beiträge können jederzeit an die Schriftleitung unter achse@assling.at gemailt werden. Impressum: Die ACHSE ist das Informationsblatt der Gemeinde Assling Herausgeber und Verleger: Gemeinde Assling Verlagsort: Unterassling 28, A-9911 Assling, Druck: Druckerei A. Weger; Brixen/Südtirol Redaktion: Redaktionsausschuss der Gemeinde Assling, ver- treten durch Schriftleiter Josef Wurzer, Unterassling 55, 9911 Assling , E-Mail: achse@assling.at Nächtigungsstatistik Aus dem Meldeamt Geburten: 1 Sterbefälle: 6 Zuzug: 11 Wegzug: 16

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