GZ_Assling_2020_12

Seite 5 12/2020 Aus dem Gemeinderat Beschlüsse der Sitzung vom 08.09.2020 Änderung Flächenwidmungsplan KG Burg-Vergein - Cle- mens Vergeiner Geplant ist die Sanierung des Daches des Wirtschaftsgebäu- des, dazu wurden Grundstücke vereinigt. Weiters sind Weg- flächen bereinigt worden. Aufgrund der Änderung der Grund- stücksgrenzen wird der Flächenwidmungsplan angepasst und damit eine einheitliche Bauplatzwidmung geschaffen. Änderung Flächenwidmungsplan KG Schrottendorf - Josef Theurl Geplant ist die Errichtung eines Feldstadels mit einer Grund- rissfläche von 8,47 x 9,50 m. Dieser soll die ehemalige Schup- fe ersetzen, welche vor etlichen Jahren eingestürzt und danach abgebrochen wurde. Das Gebäude ist mit gemauerten Teilen an den Ecken geplant, was dem ehemaligen Gebäude ent- spricht, im Freiland jedoch nicht zulässig ist, da es sich damit um keinen ortsüblichen Stadel in Holzbauweise handelt. Der Standort wird gegenüber dem ursprünglichen um ca. 2 m Richtung Norden verschoben, was verkehrstechnische Vortei- le bringt. Vorbehaltlich der positiven Stellungnahme der Agrar Lienz wird die Auflage der Änderung beschlossen. Änderung Flächenwidmungsplan KG Bannberg - Hel- muth Duregger Geplant ist die Errichtung eines neuen Wohnhauses zur Hof- stelle. Dafür ist es notwendig, das Grundstück 562 KG Bann- berg Richtung Westen zulasten des Grundstücks 653 KG Bannberg zu erweitern. Um eine einheitliche Bauplatzwid- mung zu erreichen, wird der Flächenwidmungsplan geändert. Änderung Bebauungsplan KG Thal - Brüder Theurl GmbH Geplant ist die Errichtung eines Bürogebäudes. Das soll in zwei Schritten durch Erweiterung des bestehenden Gebäudes erfolgen. Um dies zu ermöglichen, ist eine Änderung der Grundstücksgrenzen geplant. Im entsprechenden Bereich gel- ten derzeit zwei Bebauungspläne vom 23.3.2018 und 6.2.2017. Hinsichtlich der Festlegungen sind beide Bebau- ungspläne übereinstimmend, mit der einzigen Ausnahme, dass im Bereich des Gst 272 eine Bauplatzgröße von höchstens 10.000 m² gilt. Die geplante Größe des neuen Bauplatzes wür- de die festgelegte zulässige Größe überschreiten. Da eine Aufhebung des Bebauungsplans aufgrund der Ausma- ße der Gebäude und der Festlegung landschaftsgestalterischer Maßnahmen den Zielen der örtlichen Raumordnung wider- sprechen würde, ist die Änderung des Bebauungsplanes not- wendig, um die geplante Änderung der Grundstücksgrenzen und das Bauvorhaben bewilligen zu können. Verkauf Wohnung im Schulhaus Burg Frau Nothburga Auer möchte gemeinsam mit ihrer Schwieger- tochter Ursula Mahlknecht die Wohnung in der VS Burg erwerben. Dazu wurden von Mag. arch. Ing. Jörg Maier zwei Verkehrswertgutachten (eines für die Wohnung und eines für den Dachboden) sowie ein Parifizierungsgutachten erstellt. Der Verkaufspreis für die Wohnung samt zwei Autoabstell- plätzen beträgt insgesamt € 95.810,00. Die Gemeinde verkauft an Frau Auer und Frau Mahlknecht zum genannten Kaufpreis die Wohnung TOP 3 sowie die Autoabstellplätze TOP 4 und TOP 5. Alle übrigen Einheiten bzw. Liegenschaftsanteile fal- len der Gemeinde Assling zu. Die Kosten des Parifizierungs- gutachtens und der Verkehrswertgutachten übernimmt die Gemeinde Assling. Alle übrigen mit der Durchführung des Kaufvertrages und der Eigentumsübertragung verbundenen Kosten und Gebühren gehen zu Lasten der Käufer. Beitritt zum Wasserverband „Instandhaltung Schutzbau- ten Osttirol“ Die Bewertung der Wildbachschutzbauwerke erfolgt durch die Waldaufseher im Zuge der Wildbachbegehungen. Derzeit erfolgt eine Überarbeitung des Aufnahme- und Auswertesy- stems. Mit dem zu gründenden Wasserverband (WV) soll künftig eine systematische Bewertung aller Bauwerke zum Schutz vor Lawine, Steinschlag und Hangbewegungen sicher- gestellt werden. Vorteil für die Gemeinden ist, dass sie über den genauen Zustand der Schutzbauwerke Bescheid wissen. Sanierungen können rasch realisiert werden. Nach Ereignissen ist keine Kontrolle durch den Begeher erforderlich. Ziel ist die Durchführung der laufenden Überwachung lt. ONR 24803. In Osttirol sind in 28 Gemeinden mit Schutzbauten gegen die Naturgefahrenarten Lawine, Steinschlag und Hangbewegun- gen errichtet. Diese 28 Gemeinden sollen die Mitglieder des Verbandes sein. Der Wasserverband soll die Bezeichnung „Instandhaltung Schutzbauten Osttirol“ erhalten und soll nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 gebildet werden. Der Auftei- lungsschlüssel wurde anhand eines Anteils an Bauwerken in den einzelnen Gemeinden errechnet. Dabei fällt für die Gemeinde Assling ein Anteil von 5,43% an. Der Gemeinderat beschließt, dem zu gründenden Wasserver- band „Instandhaltung Schutzbauten Osttirol“ beizutreten. Gebührenbefreiung für Bewilligungen zur Abhaltung von Gottesdiensten auf dem Dorfplatz Aufgrund der geltenden COVID-19-Bestimmungen werden kirchliche Veranstaltungen vermehrt auf dem Dorfplatz stattfin- den. Für die Benützung der Verkehrsflächen für verkehrsfremde Zwecke nach § 82 StVO fallen Gebühren an. Der Gemeinderat beschließt, auf die Einhebung der Verwaltungsabgabe nach Abschnitt II, TP 32 lit d der Gemeindeabgabenverordnung 2007 idgF für bereits erfolgte und künftige kirchliche Veranstaltungen auf dem Dorfplatz in Assling zu verzichten. Erweiterung Urnenfriedhof St. Korbinian Der Gemeinderat beschließt, den Urnenfriedhof in St. Korbi- nian laut Bescheid des Bundesdenkmalamtes und vidierter Planunterlage des DI Arnold Bodner zu errichten. Weiters wird beschlossen, dass der im Plan dargestellte freistehende zweite Urnenblock erst errichtet wird, wenn die optionale Erweiterung Richtung Norden geprüft wurde und die für die Erweiterung notwendigen Grundstücksflächen durch die Gemeinde nicht erworben werden können. Auftragsvergabe Erstellung Homepage Neu Websites öffentlicher Stellen in allen EU-Ländern müssen barrie- refrei sein. Die Homepage der Gemeinde ist in die Jahre gekom- Fortsetzung nächste Seite

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