GZ_Kals_2020_12

12   FODN - 76/03/2020 FODN - 76/03/2020   13 Von Gemeinde Kals D ie Osttiroler gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgenos- senschaft reg. Gen.m.b.H. (OSG) wird in der Gemeinde Kals am Groß- glockner neuen Wohnraum schaffen und konnte hiefür das „Schneiderfeld“ als geeignetster Standort gefunden werden. In einem anonym ausgelob- ten Wettbewerb stellte Architekt DI Wolfgang Mayr am 25.11.2020 der Jury, welche aus Vertretern der Ge- meinde Kals am Großglockner und der OSG bestand, fünf Projekte im Johann Stüdl-Saal vor. Nach Begehung des Wettbewerbsareals und insgesamt drei Durchgängen stand nach eingehender Beratung das Projekt 1 als Gewinner fest. Die Jury kam dabei zu folgender Beurteilung: „…Das Projekt ist insgesamt am schlüssigsten und kompaktesten ge- staltet. Durch die Modulartigkeit des Entwurfs scheint das Projekt am wirt- schaftlichsten und auch am besten an einen konkreten Bedarf anpassbar. Die Grundrisse der Wohnungen sind derart, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit am besten den Interessentenwünschen entsprechen…“ Von Gemeinde Kals D as örtliche Raumordnungskon- zept (kurz ÖROK) ist ein Ortsent- wicklungskonzept, welches als grundlegendes Planungsinstrument in der örtlichen Raumordnung vorgesehen ist. So verfügt jede Gemeinde in Tirol über eine umfassende und strategische Richtlinie für die gesamthafte räumli- che Entwicklung des Gemeindegebietes, welche in der Regel auf einen Planungs- zeitraum von 10 Jahren auszulegen ist. Im Wesentlichen besteht das ÖROK aus textlichen Festlegungen (Leitbilder zur räumlichen Entwicklung, geplante Infrastrukturmaßnahmen, etc.) sowie Plandarstellungen (insbesondere plan- liche Festlegungen, zur Abgrenzung des Baugebietes von den zur Bebau- ung freizuhaltenden Flächen) und ist vom Gemeinderat zu beschließen. Auf- grund dieses Beschlusses, welcher den Rechtscharkater einer Verordnung hat, wird das ÖROK der Tiroler Landesre- gierung zur aufsichtsbehördlichen Ge- nehmigung vorgelegt. Die im ÖROK Nach Abschluss der Beurteilung wurden die Verfasserbriefe geöffnet und konnte das Projekt 1 der Schnei- der & Lengauer Architekten ZT GmbH zugeordnet werden. Dieses Projekt sieht auf einer Fläche von insgesamt 4.438 m² fünf Baukörper vor, welche in drei Bauphasen errichtet werden sollen. Insgesamt soll die Wohnanlage „Schneiderfeld“ 32 Wohnungen (4 Stk. 2-Zimmer-Wohnungen, 14 Stk. 3-Zim- mer-Wohnungen und 14 Stk. 4-Zim- mer-Wohnungen) sowie 4 Reihenhäu- ser umfassen. Als erste Baustufe soll das südlichste Grundstück (auf dem Modellfoto rechts) bebaut werden. Bei Bedarf könnten auch als Ergänzung zum Angebot die 4 reihenhausartigen Wohnungen errichtet werden. Damit können alle Wohnungsgrößen angebo- ten werden. Erfahrungsgemäß muss mit einer Vorbereitungszeit (Planung, Förde- rungsabwicklung, Ausschreibung der Bauarbeiten usw.) von mindestens ei- nem Jahr gerechnet werden, sodass mit der ersten Baustufe voraussichtlich im Frühjahr 2022 begonnen werden kann. Im Rahmen einer Informationsver- anstaltung, welche voraussichtlich im getroffenen Festlegungen stellen daher verbindliche Vorgaben für weitere Pla- nungsschritte der örtlichen Raumord- nung (Flächenwidmungsplan, Bebau- ungsplan) dar. Bereits im Jahr 2004 beschloss der Gemeinderat der Gemeinde Kals am Großglockner ein solches Ortsentwick- lungskonzept und ist dieses vor Ablauf der aufsichtsbehördlich genehmigten Frist fortzuschreiben. Wie bereits im Postwurf vom November mitgeteilt, hat deshalb der Gemeinderat der Gemein- de Kals am Großglockner in seiner Sitzung vom 03.11.2020 einstimmig beschlossen, den vom Planungsbüro archMAYRro ausgearbeiteten Ent- wurf der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes, in der Zeit vom 12.11.2020 bis einschließlich 24.12.2020 zur öffentlichen Einsicht- nahme im Gemeindeamt der Gemeinde Kals am Großglockner, aufzulegen. Zudem sind die maßgeblichsten Un- terlagen noch bis zum 24.12.2020 im Wohnanlage Schneiderfeld – Ergebnis des Wettbewerbs Fortschreibung des örtlichen Raumordnungs- konzeptes – Auflage des ersten Entwurfes Frühjahr/Sommer 2021 stattfinden wird, können Wohnungsinteressenten ihr In- teresse bekunden. Ein genauer Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben. Inte- ressenten können sich aber schon jetzt entweder bei der Gemeinde Kals am Großglockner oder bei der OSG (Frau Elisabeth Bürgel, E-Mail: e.buergel@ osg-lienz.at) vormerken lassen. Sie wer- den dann persönlich zur Informations- veranstaltung eingeladen. Mit der Errichtung der Wohnanla- ge „Schneiderfeld“ wird nicht nur ein attraktiver, sondern vor allem auch ein leistbarer Wohnraum geschaffen. Die Gemeinde Kals am Großglockner ist daher zuversichtlich, dass dieses Ange- bot breiten Anklang findet. Internet unter www.kalskommunikati- on.at/gemeinde/buergerservice/amtsta- fel einsehbar. Als wesentliche Änderungen zum ört- lichen Raumordnungskonzept der Ge- meinde Kals am Großglockner aus dem Jahr 2004 sind insbesondere die Bereit- stellung von Flächen für die gewerbliche Entwicklung in den Ortsteilen Unter- peischlach (für größere Betriebe) und Lana (für innerörtliche Betriebe), die Er- weiterung des Siedlungsgebietes in den Ortsteilen Lesach, Großdorf und Burg, die Bereitstellung von Flächen im Orts- teil Ködnitz für den objektgeförderten Wohnbau (Bild) sowie die Ausweisung von Flächen zur touristischen Nutzung im Bereich Untere-Ködnitz, anzugeben. Die Gemeinde Kals am Großglock- ner ist daher zuversichtlich, dass mit den in der Fortschreibung getroffenen Festlegungen, die anvisierten räum- lichen, wirtschaftlichen und bevölke- rungspolitischen Entwicklungsziele erreicht werden. INFORMATION AUS DER GEMEINDE INFORMATION AUS DER GEMEINDE

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