GZ_Schlaiten_2020_12

Seite 8 ‘ s Blattl Dezember 2020 Barrierefreie Homepage der Gemeinde https://schlaiten.gv.at Die Homepage der Gemeinde Schlaiten ist runderneuert und auch den neuesten Vorschriften entspre- chend barrierefrei. Die neuesten Informationen der Gemeinde können also ab sofort auch am Smartphone oder Tablet gut gelesen werden. Die Menüpunkte sind sauber geordnet und die Inhalts- seiten wurden zur Gänze neu befüllt. Neu sind einige Zusatzinformati- onen wie z.B. die Ärztenotdienste und Bereitschaftsdienste, die Busplä- ne vom Verkehrsverbund Tirol oder ein digitaler Ortsplan von Schlaiten. Neben den bisher gewohnten Bür- gerserviceinformationen (Kundma- chungen, Verordnungen, Ausschrei- bungen, etc.) werden auch die Land- und Forstwirtschaft, der Tourismus und die weiteren Gewerbebetriebe gut präsentiert. Einen guten Überblick bietet nach wie vor das Sitzungs-Portal. Neben den Einladungen zur GR-Sitzung werden alle Beschlüsse des Gemein- derates auf diesem Info-Portal abge- legt und können auch nachträglich leicht abgerufen werden. Eine gute Hilfe bietet dazu die Suchfunktion. Und wie gewohnt bietet die Home- page einen Überblick über alle Ver- anstaltungen der nächsten Monate (die nach der Coronazeit hoffentlich wieder zahlreich stattfinden werden). Die App GEM2GO, die in den vergangenen Monaten parallel zur Homepage der Gemeinde betrieben wurde, wird ab sofort eingestellt, da die Zugriffszahlen diesen zusätz - lichen Aufwand für das ständige Ak- tualisieren nicht rechtfertigen. Viel Information und jede Menge an aktuellen Fotos bietet die neue Homepage der Gemeinde Schlaiten. Gerne angenommen werden die Fotogalerien von Volksschule und Kindergarten, die laufend aktualisiert und mit neuen Fotos ergänzt werden. Auch die örtlichen Vereine sind aufgefordert, sofern sie nicht selber eine Homepage betreiben, auf ständige Aktualisierung ihrer Daten zu achten und auch dementsprechend Text- und Fotomaterial zu liefern. Auf Grund der Datenschutzgrundverordnung ist das Veröffentlichen von Fotos nur mehr mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Das Beifügen von Namen ist ebenfalls nur mehr mit Genehmigung der betreffenden Personen, bzw. der Erziehungsberichtigen erlaubt.

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