GZ_Schlaiten_2020_12

Dezember 2020 ‘ s Blattl Seite 29 Kontrolle über die “wankelmütigen Stände und Länder” gewinnen. Zur Geschichte und Entwicklung der Steuern in Tirol: Seit dem Mittelalter sind uns or- dentliche Steuern in Form von jähr- lich wiederkehrenden Abgaben an die Landesfürsten bekannt. Sie wur- den von den Bauern gemäß ihrem Grundbesitz auf der Grundlage von Steuerlisten geleistet. Adel und Prä- laten waren davon ausgenommen. Es folgten einige verschiedene Steuersysteme wie die Türkensteuer bzw. Türkenhilfe um 1474 oder ein Jahrhundert später das Ungeld, auch Schankpfennig genannt. Seit dem 16. Jh. galt das Landli- bell von 1511 als Richtschnur für die Umlage der Steuer. Die Landschaft inbegriffen der Hochstifte Brixen und Trient hatte 5000 Kriegsknechte zu stellen. Der Herrschaft Lienz samt dem görzischen Teil des Pustertales wurden rund 500 Kriegsknechte zu- geteilt. Der Sold eines Kriegsknechtes be- stand aus 4 Gulden (fl) monatlich. Wer verpflichtet war, einen Kriegsknecht zum ersten Aufgebot zu stellen, mus- ste nach diesem Verhältnis Steuer zahlen. Die streitbaren Knechte wur- den somit zu Steuerknechten. Der sogenannte Steuerknecht wur- de von einstmals 4 Gulden ständig erhöht. Mit der Anlage des Theresia- nischen Grundsteuerkatasters (1774 bis 1793) wurde der Steuerknecht auf 54 Gulden angehoben. Die Leistungen des Steuerknechtes mit 54 fl Tiroler Währung war an ver - schiedenen Terminen im Jahr zu ent- richten – z.B. um Hl. Andreas und Hl. Georg. Das kaiserliche Patent vom 23. Dezember 1817 begründete schließ- lich die Katastralvermessung für die österreichischen Länder (Franziszei- scher Kataster), dieser ersetzte durch genaue Vermessungen allmählich die bisherigen Steuerbeschreibungen. Seilbahnen und Materialaufzüge in unserer Gemeinde Fra ziszeisch K tast r - Urmappe 1859 Das Gebieth der Gemeinde Schlaiten hat von Osten gegen Westen 5641,1 Klafter Länge, und von Norden nach Süden 3661 Klafter Breite. Es wird westlich, nördlich und östlich von der Gemeinde St. Johann im Wald, östlich von Ainet und Glanz, süd- lich von Penzendorf, Ober Asling, Burg und Vergein, und westlich von der Gemeinde Hopfgarten begrenzt. Die Bauern haben die Aufforderung wirklich ernst genommen, ihren Grund und Bo - den nach den unterschiedlich genutzten Flächen abzustecken und vorher etwaige Besitzstreitigkeiten zu bereinigen. Daher kam es auch zu der Vielzahl an kleinen und kleinsten Parzellen. In den Grundparzellenprotokollen scheinen so gut wie keine strittigen Grenzen auf. Lediglich mit der Gemeinde Glanz gab es eine Uneinigkeit im Bereich der Giele bzw. Petogg. In der definitiven Grenzbeschreibung, sowie in den Grundparzellenprotokollen wurden die beiden Parzellen schließlich doch der Kata - stralgemeinde Schlaiten zuerkannt.

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