GZ_Gaimberg_2020_12

20 0 Die Sonnseiten Nummer 67 - Dezember 2020 Information Information zum Glasfaseranschluss-Scheck für Privathaushalte des Landes Tirol Was wird gefördert? Gefördert wird seitens des Landes Tirol die Herstellung von Glasfaseranschlüssen in Privathaushalten. Die Ge- meinden haben ihr Glasfaser- netz vielfach bis an die jewei- ligen Grundstücksgrenzen verlegt, daher umfasst diese Förderung insbesondere die notwendigen Arbeiten (Gra- bung durch Baufirma, wei - tere Leerrohrverlegung) vom Anbindungspunkt des Ge- meindenetzes an der Grund- stücksgrenze bis ins Gebäu- de zu dem Punkt an dem die Hausanschlussbox des Ge- meindenetzes montiert wird. Eine weitere Verkabelung (z. B. in andere Räume) von die- sem Punkt aus, neue Rou- ter, Modems oder ähnliches, sowie allenfalls anfallende Aktivierungsentgelte der Provider oder monatliche In- ternetkosten werden nicht ge- fördert. Wer kann diese Förderung beantragen? Förderungsnehmer können nur Privatpersonen im Bun- desland Tirol sein. Dies kön- nen Eigentümer oder Mieter von Häusern oder Woh- nungen sein, wobei man als Mieter auch die Zustimmung des Eigentümers schriftlich nachweisen muss. Unterneh- men können diese Förderung nicht beanspruchen. Wie hoch ist die Förderung? Je nach Ausmaß der notwen- digen Arbeiten ist die Förde- rung mit zwei unterschied- lichen Beträgen fixiert. Bei der Variante 1 sind das € 300,00 und bei Variante 2 sind das € 1.000,00 die sei- tens des Landes Tirol an den Fördernehmer rückwirkend ausbezahlt werden können. Variante 1 betrifft die ent - standenen Kosten für einen Glasfaseranschluss bei beste- hender Leerverrohrung bis ins Haus. Das können z.B. Kosten sein, die von der Gemeinde für die Herstellung des Haus- anschlusses verrechnet wer- den oder aber auch Kosten für eine notwendige Leerrohrver- legung im Haus. Es müssen allerdings in diesem Fall ins- gesamt mindestens € 300,00 an Kosten entstanden sein. Variante 2 betrifft die ent - standenen Kosten für einen Glasfaseranschluss, wenn zusätzlich noch Grabungs- arbeiten für die Verlegung eines Leerrohres am Grund- stück notwendig waren. Bei- spiele hierfür sind dieselben wie bei Variante 1, wobei hier auch noch Kosten für Grabungsarbeiten und Leer- rohrverlegung am Grund- stück hinzukommen. Ins- gesamt müssen mindestens € 1.000,00 angefallen sein. In beiden Fällen gilt je- denfalls, dass man die ent- standenen Kosten mit Rechnungen und Überwei- sungsbelegen nachweisen muss. Das bedeutet auch, dass eigene Arbeiten oder solche, zu denen man keine Rechnung erhalten hat nicht, gefördert werden. Wie sieht der zeitliche Rahmen aus? Die Förderung kann für Haus- anschlüsse beantragt werden, welche ab 11.03.2020 herge- stellt wurden und die entspre- chenden Kosten und Arbei- ten angefallen sind, wobei der Förderantrag spätestens mit 31.12.2020 bei der Förderstel- le eingelangt sein muss. Wo k a n n m a n d i e s e Förderung beantragen und was benötigt man dazu? Die Förderung wird über die Webseite des Landes Tirol beantragt, dort gibt es auch weiterführende Informatio- nen, wie die geltende Förder- richtlinie und Kontakte der Ansprechpartner beim Land. Die Seite ist unter dem Link https://www.tirol.gv.at/arbeit- wirtschaft/wirtschaft-und- arbeit/foerder ungen/breit- bandfoerderungsprogramm/ glasfaseranschluss-scheck- fuer-privathaushalte/ zu fin - den. Auf dieser Webseite ist auch der Link zum elektro- nischen Antragsformular zu finden. Dort sind die entspre - chenden Informationen zum Antragsteller einzugeben und in weiterer Folge auch die not- wendigen Unterlagen, also die Rechnungen und Zahlungs- belege und auch eine Bestä- tigung der Gemeinde über die Herstellung des Hausan- schlusses hochzuladen. Der Bürgermeister Checkliste: Unterlagen für den Förderantrag  Name und Adresse des Antragstellers  Bankverbindung (IBAN, Kontoinhaber)  Angaben zum Projekt (Baubeginn, Bauende, Errichtungsjahr des Gebäudes, Projektstandort)  Angaben zu den Kosten  Bestätigung der Gemeinde über die Herstellung des Glasfaseranschlusses (beim Antrag hochzuladen)  Rechnungen samt Einzahlungsbestätigungen (beim Antrag hochzuladen) Variante 1 Variante 2 Informationen i i -

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