GZ_Thurn_2020_12

Seite 14 G EMEINDE Was wird gefördert? Gefördert wird seitens des Landes Tirol die Herstellung von Glasfaser- anschlüssen in Privathaushalten. Die Gemeinden haben ihr Glasfasernetz vielfach bis an die jeweiligen Grund- stücksgrenzen verlegt, daher umfasst diese Förderung insbesondere die notwendigen Arbeiten (Grabung durch Baufirma, weitere Leerrohrverlegung) vom Anbindungspunkt des Gemeinde- netzes an der Grundstücksgrenze bis ins Gebäude zu dem Punkt, an dem die Hausanschlussbox des Gemeinde- netzes montiert wird. Eine weitere Ver- kabelung (z.B. in andere Räume) von diesem Punkt aus, neue Router, Mo- dems oder ähnliches, sowie allenfalls anfallende Aktivierungsentgelte der Provider oder monatliche Internetkos- ten werden nicht gefördert. Wer kann diese Förderung beantragen? Förderungsnehmer können nur Privat- personen im Bundesland Tirol sein. Dies können Eigentümer oder Mieter von Häusern oder Wohnungen sein, wobei man als Mieter auch die Zu- stimmung des Eigentümers schriftlich nachweisen muss. Unternehmen kön- nen diese Förderung nicht beanspru- chen. Wie hoch ist die Förderung? Je nach Ausmaß der notwendigen Ar- beiten ist die Förderung mit zwei un- terschiedlichen Beträgen fixiert. Bei der Variante 1 sind das 300 € und bei Variante 2 sind das 1.000 €, die sei - tens des Landes Tirol an den Förder- nehmer rückwirkend ausbezahlt wer- den können. Glasfaseranschluss-Scheck für Privathaushalte Variante 1 betrifft die entstandenen Kosten für einen Glasfaseranschluss bei bestehender Leerverrohrung bis ins Haus. Das können zum Beispiel Kosten sein, die von der Gemeinde für die Herstel- lung des Hausanschlusses verrech- net werden oder aber auch Kosten für eine notwendige Leerrohrverlegung im Haus. Es müssen allerdings in diesem Fall insgesamt mindestens 300 € an Kosten entstanden sein. Variante 2 betrifft die entstandenen Kosten für einen Glasfaseranschluss, wenn zusätzlich noch Grabungsar- beiten für die Verlegung eines Leer- rohres am Grundstück notwendig wa- ren. Beispiele hierfür sind dieselben wie bei Variante 1, wobei hier auch noch Kosten für Grabungsarbeiten und Leerrohrverlegung am Grundstück hin- zukommen. Insgesamt müssen min- destens 1.000 € angefallen sein. In beiden Fällen gilt jedenfalls, dass man die entstandenen Kosten mit Rechnungen und Überweisungsbele- gen nachweisen muss. Das bedeutet auch, dass eigene Arbeiten oder sol- che, zu denen man keine Rechnung erhalten hat, nicht gefördert werden. Wie sieht der zeitliche Rahmen aus? Die Förderung tritt rückwirkend mit 11.03.2020 in Kraft und gilt derzeit bis 30.06.2021. Die Förderungsanträge müssen spätestens am 31.12.2020 bei der Förderstelle eingelangt sein. Wo kann man diese Förderung beantragen und was benötigt man dazu? Die Förderung wird über die Webseite des Landes Tirol beantragt. Dort gibt es auch weiterführende Informationen, wie die geltende Förderrichtlinie und Kontakte der Ansprechpartner beim Land zu dieser Förderung. Die Seite ist unter dem Link https:// www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/wirt- schaft-und-arbeit/foerderungen/breit- bandfoerderungsprogramm/glasfa- seranschluss-scheck-fuer-privathaus- halte/ zu finden. Auf dieser Webseite ist auch der Link zum elektronischenAntragsformular zu finden. Dort sind die entsprechenden Informationen zum Antragsteller ein- zugeben und auch die notwendigen Unterlagen (Rechnungen, Zahlungs- belege und eine Bestätigung der Ge- meinde über die Herstellung des Haus- anschlusses) hochzuladen. Ing. Thomas Veider-Wimmer, Planungsverband 36

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