GZ_Thurn_2020_12

Seite 12 G EMEINDE Wasserschieber Wir möchten darauf hinweisen, dass die Wasserschieber der Gemeinde- wasserversorgung ausschließlich von den Gemeindearbeitern Christoph Holzer, Peter Unterfeldner und Michael Huber betätigt werden dürfen. Terminabstimmungen Geplante Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Gemeinde Thurn (Gemeindesaal, T h urnsaal, Pavillon oder Veranstaltungsraum Kammer- landerhof) sind rechtzeitig mit der Gemeindeverwaltung (Bürgermeister oder Amtsleiter) zu vereinbaren. Winterdienst - Anrainerpflicht Schneeräumung und Splittstreu- ung werden in unserer Gemeinde durch die Fa. Gumpitsch und durch Gemeindebedienstete erledigt. Sie sind während der Wintermonate durchgehend bemüht, die öffent- lichen Straßen schnee- und eisfrei zu halten. Leider wird diese Arbeit oft durch un- richtige Verhaltensweisen der An- wohner oder Verkehrsteilnehmer er- schwert. Um den reibungslosen Ablauf des Winterdienstes zu gewährleisten, bitten wir um Beachtung der folgenden Punkte: • Fahrzeuge nicht am Straßenrand abstellen, • Schnee aus privaten Hauseinfahrten und Grundstücken nicht auf öffent- lichem Straßengrund ablagern, • kundgemachte Kettenanlegepflich- ten für Kraftfahrzeuge beachten, • Kinder nicht auf der Straße spielen lassen. Die Straßen sind nach der Räumung mit Pflug zum Teil noch sehr glatt und rutschig. Die Rutschsicherheit ist erst gegeben, nachdem Splitt bzw. Salz auf die Fahrbahnen aufgebracht werden kann. Bis zur Streuung ersuchen wir deshalb, sehr vorsichtig zu fahren und allfällige Kettenanlegepflichten unbe- dingt zu beachten! In diesem Zuge darf auf § 93 der Stra- ßenverkehrsordnung (StVO) „Pflichten der Anrainer“ verwiesen werden. Diese Verpflichtungen bestehen auch dann, wenn die zu räumenden und zu streu- enden Flächen von der Gemeinde aus arbeitstechnischen Gründenmitbetreut wurden und werden. Eine Übernahme der Räum- und Streupflicht durch „still- schweigende Übung“ im Sinne des § 863 ABGB ist ausgeschlossen. Elektronische Zustellung von Schriftstücken Für die elektronische Zustellung von Zählerablesekarten, Rechnungen, Abgabenbescheiden,Vorschreibungen und Grundsteuerbescheiden der Gemeinde ist das Einverständnis notwendig: Senden Sie bitte eine E- Mail an amtsleiter@gemeinde-thurn. at mit einem kurzen Hinweis, dass Sie die e-Zustellung von Dokumenten der Gemeinde wünschen. Abbuchungsaufträge für Gemeindeabgaben Regelmäßig wiederkehrende Zah- lungen für Gemeindeabgaben lassen sich bequem über das Girokonto mit einem Abbuchungsauftrag begleichen. Damit erfolgen Ihre Zahlungen immer termingerecht. Antragsformulare erhalten Sie im Ge- meindeamt Thurn bei Amtsleiter Tho- mas Tschurtschenthaler und Kassen- verwalterin Gabriela Schramm. Informationen zum Meistertitel Mit der Novelle zur Gewerbeord- nung, kundgemacht im Bundes- gesetzblatt am 21. Juli 2020, ist ab sofort der Titel „Meisterin“ bzw. „Meister“ ein eintragungsfähiger Titel, der für zahlreiche Behörden und Organisationen bedeutend ist. Diese Regelung ist zwischenzeitlich bereits in Kraft getreten. Personen, die die Meisterprüfung er- folgreich abgelegt haben, sind berech- tigt, die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ vor ihrem Namen in Kurzform (Mst.in, Mst. in bzw. Mst.) oder in vollem Wortlaut zu führen und deren Eintra- gung gleich einem akademischen Grad in amtlichen Urkunden zu verlangen. Um die Eintragung im Zentralen Melde- register vornehmen zu können, muss der Eintragungswerber im Gemeinde- amt Thurn den entsprechenden schrift- lichen Nachweis über die Absolvierung der Meisterprüfung vorlegen. Stellen- ausschreibung In der Gemeinde Thurn gelangen mit Wirksamkeit vom 15. Februar 2021 folgende Stellen zur Besetzung: Pädagogische Fachkraft (m/w) mit einem Beschäftigungsausmaß von 22,86 Wochenstunden, das sind 57,14 % der Vollbeschäftigung. Kindergartenassistenzkraft (m/w) mit einem Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden, das sind 50 % der Vollbeschäftigung. Die Einstufung, das Aufgabengebiet und die Anstellungserfordernisse sind auf der Homepage der Ge- meinde Thurn unter www.sonnen- doerfer.at/thurn/amtstafel abrufbar. Bewerbungen sind schriftlich bis spätestens 30. Dezember 2020 beim Gemeindeamt Thurn oder per E-Mail an amtsleiter@gemeinde- thurn.at einzubringen. Für Informationen stehen Ihnen der Bürgermeister und der Amtsleiter zur Verfügung. Der Bürgermeister Öffnungszeiten des Gemeindeamtes Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.15 Uhr Amtsstunden: Montag bis Donnerstag von 07.00 bis 12.45 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 07.15 bis 12.15 Uhr Sprechstunden Bürgermeister: täglich nach telefonischer Verein- barung sowie Freitag von 07.30 bis 09.30 Uhr Kanzleistunden Waldaufseher: Montag von 08.00 bis 10.00 Uhr

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