GZ_Leisach_2020_12

10 AUS DEM GEMEINDERAT Sitzung vom 8. Oktober 2020 + Ausscheiden einer Teilfläche der Gst. 595/2 – KG Leisach, aus dem Öffentlichen Gut der Gemeinde Leisach Nach einer kurzen Beratung beschließt der Gemeinderat einhellig, gemäß dem Teilungsplan des DI Lukas Rohracher vom 17. Juli 2020, GZ. 1689/2020, eine Teil- fläche im Ausmaß von 209 m² aus der Gst.-Nr. 595/2, KG Leisach, des öffentlichen Gutes der Gemeinde Leisach auszuscheiden, und ins Privatvermögen der Gemeinde Leisach einzuverleiben. + Beratung und Beschlussfassung zum Verkauf einer Teilfläche aus der Gst. 595/2, KG Leisach, an das Tiroler Friedenswerk, Gemein. Wohn- bauges.mbH Hierzu teilt der Bürgermeister dem Gemeinderat vorweg mit, dass im Bereich des „Blumenfeldes“ in Gries von der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft Frieden der Bau einer Wohnanlage plant wird. Um das betreffende Grundstück bestmöglichst bebauen zu können, ist ein flächengleicher Grundtausch im Ausmaß von 45 m² mit den Besitzern des angrenzenden Grundstückes und sodann der Verkauf der bereits erwähnten Grundfläche der Gemeinde Leisach an die Wohnbaugesellschaft Frieden geplant. Nach kurzen Beratungen beschließt der Gemeinderat einhellig, den flächen- gleichen Grundtausch im Ausmaß von 45 m² aus der Gst. 595/2, KG Leisach, gemäß dem Teilungsplan des DI Lukas Rohracher vom 17. Juli 2020, GZ 1689/2020. Die Tauschobjekte werden beiderseits als gleichwertig angesehen und erfolgt daher wechselseitig keine Auf- bzw. Abschlagszahlung. Weiters beschließt der Gemeinde- rat, eine Grundfläche im Ausmaß von 209 m² aus der Gst. 595/2, KG Leisach, der Gemeinde Leisach, gemäß dem erwähnten Teilungsplan des DI Lukas Rohracher, zum Pauschalkaufpreis von 31.007,00 € an das Tiroler Friedenwerk, gemein. Wohnbau- gesellschaft zu verkaufen. + Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gste. 515/2, 595/2, 595/14 und 941/1, alle KG Leisach Hierzu teilt der Bürgermeister dem Gemeinderat mit, dass für den Bau der erwähnten Wohnanlage einige Grundflächen noch in Bauland/Wohngebiet umzuwidmen sind und beschließt der Gemeinderat nach Beratungen wie folgt: Gemäß § 68 Abs. 3 i.V.m. § 63 Abs. 9 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 wird entsprechend den vom Planer Dr. Thomas Kranebitter ausgearbeiteten Entwurf vom 06.10.2020, mit der Planungsnummer 715-2020-00003, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Leisach im Bereich der Grundstücke Gpn. 515/2, 595/2, 595/14 und 941/1, alle KG Leisach. durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt. Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. + Neuerlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Gste. 515/2, 595/2, 595/14 und 941/1, alle KG Leisach Der Bürgermeister teilt dem Gemeinderat zu diesem Tagesordnungspunkt mit, dass für den Bau der erwähnten Wohnanlage die Erlassung eines Bebauungsplanes erforder- lich ist. Nach einiger Beratung beschließt der Gemeinderat einhellig, gem. § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016 den von Dr. Thomas Kranebitter ausgearbeiteten Entwurf über die Neuerlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 515/2,

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