GZ_Doelsach_2020_11

Seite 24 Dölsacher Dorfzeitung November 2020 baukosten, rd. 28.500,00 €, für die Hoferschließung STRASSER zu übernehmen. Die GemNova hat die Kreditverträge der Gemeinde Dölsach einer Überprüfung hinsichtlich „Negativzin- sen“ unterzogen. Seitens der GemNova wird empfoh- len, sieben der elf Kreditverträge einer näheren Über- prüfung zu unterziehen. Kosten dafür pro Kreditver- trag 441,00 €, gesamt also 3.087,00 €. Der Gemeinde- rat ist der Auffassung, die in Betracht kommenden sie- ben Kreditverträge überprüfen zu lassen und die Gem- Nova damit zu beauftragen. Einstimmiger Beschluss! Die Hausverwaltung der Frieden-Wohnanlage Döl- sach, Angerweg 9, hat ein Ansuchen um teilweisen Rückersatz für Wasser- und Kanalgebühr für das Jahr 2018, welche mit Bescheid vom 19. März 2019 vor- geschrieben wurde, gestellt. Sie begründen ihr An- suchen damit, dass in diesem Jahr eine überdurch- schnittlich hohe Verrechnung erfolgte und möglicher- weise eine fehlerhafte Zählerablesung vorliegt. Die Hausverwaltung findet eine Rückvergütung in der Höhe von 2.322,22 € für gerechtfertigt. AL Josef Steiner bestätigt, dass im Jahr 2018 ein „er- höhter Verbrauch“ eingetreten ist, aber ebenso im Jahr 2019. Ein Vergleich des durchschnittlichen Wochenverbrauchs bestätigt dies: 2015 – 32,1 m³ 2016 – 32,6 m³ 2017 – 35,2 m³ 2018 – 43,9 m³ 2019 – 42,8 m³ Abschließend informiert AL Josef Steiner, dass der Bescheid vom 19. März 2019 in Rechtskraft erwach- sen ist, da kein fristgerechter Einspruch erfolgte. Nach einigen Wortmeldungen gelangt der Gemeinde- rat zur Auffassung, vorerst keine Rückvergütung zu gewähren. Der Wasserverbrauch der Wohnanlage wird bis zur nächsten Ablesung beobachtet und in der Folge darüber neuerlich beraten. Einstimmiger Be- schluss. Für die Flächenumwidmung des Wildgeheges südlich der Drautalstraße B 100 wurde Herrn Johannes Wein- gartner ein Kostenbeitrag in der Höhe von 2.150,00 € vorgeschrieben. Nun hat Herr Weingartner ein Ansu- chen um Nachlass der vorgeschriebenen Widmungs- kosten ersucht. Er begründet sein Ansuchen einerseits damit, dass ihm vom Bürgermeister bei der Verhand- lung beim Landesverwaltungsgericht zugesagt wurde, dass keine zusätzlichen Kosten entstehen würden, andererseits mit den durch „unnötige Bürokratie“ ent- standenen Mehrkosten. Der Gemeinderat gelangt zur Auffassung, keinen Nachlass zu gewähren. Allerdings über die Lavanter Straße). Er sieht die Notwendigkeit für die Errichtung eines Gehsteiges in diesem Be- reich. Es entwickelte sich eine rege Diskussion mit mehreren Wortmeldungen. Als Problem werden der Zustand der Straße, aber auch der laute Verkehr und die hohe Geschwindigkeit gesehen. Abschließend er- klärt der Bürgermeister, als ersten Schritt einen Geh- steig errichten zu wollen und die Asphaltdecke zu er- neuern. Er stellt dies im Jahr 2021 in Aussicht, wenn man die Finanzierung sicherstellen kann. Bgm. Josef Mair berichtet, dass der Vorabzug des ver- kehrstechnischen Gutachtens betreffend Geschwin- digkeitsregelungen in Dölsach Dorf und Gödnach vomVerkehrsplaner Ing. Hirschhuber vorgelegt wurde. Im Begleitschreiben führt er an, dass die beiden Sack- gassen „Eschenweg“ und Sackgasse“ nicht in die Zonenregelung mit einbezogen wurden. Darüber ent- spann sich eine rege Diskussion. Der Bürgermeister und der Vize-Bürgermeister sind der Ansicht, beide Straßen in die 30 km/h-Zonenregelung aufzunehmen. Nach Beratung und Diskussion gelangt der Gemein- derat zur Auffassung, die 30 km/h-Zone noch etwas auszuweiten und zwar im Bereich der Gödnacher- Straße (weiter Richtung Bundesstraßenabfahrt) und im Bereich der Görtschacher Straße (weiter Richtung Görtschach-Oberdorf). Diese Änderungen werden bei einer Stimmenthaltung (GV Greil) beschlossen. Aufgrund der Änderung des Tiroler Landespolizei- gesetzes ist auch die bestehende Verordnung der Ge- meinde Dölsach über Leinenzwang zu überarbeiten. Aufgrund einer Erkenntnis des Verfassungsgerichts- hofes ist ein genereller Leinenzwang wie bisher für das (beinahe) gesamte Gemeindegebiet nicht mehr möglich. Die Gemeinde Gaimberg hat ihre Leinen- pflichtverordnung aufgehoben, die Marktgemeinde Nußdorf-Debant hat lediglich eine Hundekotaufnah- mepflicht verordnet. Darüber entspann sich eine rege Diskussion mit zum Teil emotionalen Wortmeldun- gen. Zur Einholung weiterer Vorgehensweisen ande- rer Gemeinden wird dieser Tagesordnungspunkt neuerlich vertagt. Der Bürgermeister berichtet, dass durch die Agrar Lienz für die Hoferschließung vlg. Strasser ein Pro- jekt ausgearbeitet wurde, das Gesamtbaukosten in der Höhe von rd. 190.000,00 € vorsieht. Für diese Hof- erschließung ist eine Landesförderung von 70 % der Kosten in Aussicht gestellt. Mittlerweile wurde die Straßeninteressentschaft STRASSER gebildet. Gemäß § 18 Abs. 1 Tiroler Straßengesetz beträgt der Beitrag der Gemeinde Dölsach 50 % der von der Stra- ßeninteressentschaft zu tragenden Straßenbaulast, d. s. die Kosten für Bau und Erhaltung der Straße. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, 50 % der Rest-

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