GZ_Doelsach_2020_11

Seite 20 Dölsacher Dorfzeitung November 2020 im Bebauungsplan festgelegt, lediglich im Süden ist eine Umformung des Bewuchses zulässig, ohne je- doch darauf gänzlich zu verzichten. Daher gehen die Bedenken der Familie Frick ins Leere. 2) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 64 Abs. 5 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, die Erlassung des vomArchitekten DI Mayr vom 12. Mai 2020 und Ergänzung vom 25. Mai 2020, Zahl 707x277EBP7.dwg, ausgearbeiteten Be- bauungsplanes. Folgendem Bauwerber wurden Erschließungskosten vorgeschrieben: Roland Winkler, Gödnacher Straße 52 Es wird einstimmig beschlossen, dem Bauwerber einen Baukostenzuschuss in der Höhe von 30 % der anfallenden Erschließungskosten zu gewähren. Folgende Ansuchen um Förderung eines Elektro- fahrrades sind eingelangt: Ingrid Moser-Berger, Bahnhofstraße 25 Sandra Mair, Dolomitenstraße 11 Elfriede Tschebaum, Paterngasse 24 Karin Graf, Tiroler Straße 1 Irma Oberegger, Frühaufbachweg 2 Birgit Koleritsch, A. Egger-Lienz-Straße 6 Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungs- werbern o. a. Förderung zu gewähren. Zu- bzw. Abschreibung Öffentliches Gut a) Zuschreibung zum Öffentlichen Gut Gp. 699, KG Göriach (Mattersberger). In Göriach ist ein Umwidmungsverfahren im Gange, mit dem neue Bauplätze (Josef Mattersberger) ge- schaffen werden. Für die verkehrsmäßige Erschlie- ßung wurden dafür Grundflächen kostenlos abgetre- ten, damit zwei Zufahrtswege entstehen können. Diese Flächen sind nun in das Öffentliche Gut zu übernehmen. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Entsprechend der Planurkunde der Vermessungskanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 7. April 2020, GZ. 9978/2019A werden die Trennstücke „2“, „3“, „4“, „5“ und „7“ imAusmaß von insgesamt 606 m² dem Öffent- lichen Gut Gp.-Nr. 699, KG Göriach, zugeschrieben. b) Abschreibung dreier Teilflächen aus dem Öf- fentlichen Gut Gp. 53/1, KG Stribach (Kofler, Lukasser, Lackner). In Stribach werden Teilflächen des Parks in der sogen. Trattner-Siedlung an die angrenzenden Grundeigentü- mer verkauft. Diese Flächen sind zwar im Öffentlichen Gut, waren aber nie Teil der Verkehrsfläche. Daher ist ein Ausscheiden aus dem Öffentlichen Gut vertretbar. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Entsprechend der Planurkunde der Vermessungs- kanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 22. Oktober 2019, GZ. 7983/2017 werden die Trennstücke „1“, „2“ und „3“ im Ausmaß von insgesamt 317 m² aus dem Öffentlichen Gut Gp.-Nr. 53/1, KG Stribach, ausgeschieden. Die Kosten für die grundbücherliche Durchführung gehen zu Lasten der Käufer. Dieser Tagesordnungspunkt wurde in Abwesenheit von GV Elmar Lukasser beraten und beschlossen. Im Vorfeld zu dieser Sitzung wurden den Gemeinde- räten der Entwurf eines Kaufvertrages zwischen der Gemeinde Dölsach als Verkäufer und den Käufern „Elmar und Daniela Lukasser“, „Johann und Berna- dette Kofler“ sowie „Ing. Doris Lackner“ übermittelt. Demnach erwerben die Käufer von der Gemeinde je- weils eine Teilfläche aus der Gp. 53/1, KG Stribach (im Bereich der Grünfläche Trattner-Siedlung). Der Kaufpreis wird mit 44,00 € je m² festgelegt, die Kosten der grundbücherlichen Durchführung gehen zu Lasten der Käufer. Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Kaufvertrag einstimmig zu. Dieser Tagesordnungspunkt wurde in Abwesenheit von GV Elmar Lukasser beraten und beschlossen. In der Verbandsversammlung des Verbandes Mittel- schule Nußdorf-Debant am 5. Mai 2020 wurde der Beschluss gefasst, auf dem Grundstück der Neuen Mit- telschule Nußdorf-Debant ein neues Bildungszentrum mit Kinderkrippe, Kindergarten sowie Nachmittags- betreuung mit Mittagstisch zu errichten. Die geschätz- ten Gesamtkosten dafür belaufen sich laut einer Studie auf 3,5 bis 4,0 Mio €. Die Kosten für den Kindergarten (ca. 2,5 Mio €) übernimmt die Marktgemeinde Nuß- dorf-Debant, die Restkosten der Mittelschulverband. Nach einigen Wortmeldungen fasst der Gemeinderat folgende Beschlüsse: – Die Marktgemeinde Nußdorf-Debant besorgt die Ausschreibung des Architektenplanungsverfahrens über die GemNova und übernimmt die Kosten dafür. – Der Verband Mittelschule Nußdorf-Debant über- nimmt das Ausschreibungsergebnis und stimmt der Überbindung der daraus resultierenden Rechte und Pflichten zu.

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