GZ_Doelsach_2020_11

Seite 18 Dölsacher Dorfzeitung November 2020 Das Protokoll der Sitzung vom 25. Mai 2020 wird ge- nehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister berichtet über folgende Themen: – Die Aufschließung Guggenberger-Gründe in Göriach steht nach einigen Verzögerungen nun vor der Fertigstellung. – Die Aufschließung der Moser-Gründe in Gödnach soll begonnen werden, davor wird noch in Stribach der Weg im Bereich der Stribacher-Säge verlegt. – Der LWL-Ausbau in der Bahnhofstraße und in der Strassersiedlung wird diese Woche abgeschlossen. – Das Gutachten für die 30 km/h-Zonen- Beschränkung in Dölsach ist eingelangt und soll bei der nächsten Sitzung Thema werden. – Für die Tiroler Straße ist ein Ansuchen der Anwoh- ner für eine Verkehrsberuhigung eingelangt. Dies soll ebenfalls bei der nächsten Sitzung behandelt werden. – Die Sanierung des Debanttal-Basisweges bis zur Waslerreide ist fertig gestellt. – Das Projekt Hoferschließung vlg. Strasser , das durch die Agrar Lienz ausgearbeitet wurde, wird den Anrainern am Donnerstag vorgestellt. – Bezüglich Kreisverkehr Kreuzwirt und Einreih- spuren in Göriach war der Bürgermeister heute bei LH-Stv. Geisler, um Unterstützung bei der Umset- zung zu erhalten. – Die wasserrechtliche Verhandlung Pfarrbachl hat am Freitag stattgefunden. – Für den Tirolerhof gibt es zwei Interessenten. Raumordnung Dölsach a) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be- reich der Gp. 53/1, KG Stribach sowie Erlas- sung eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Gpn. 53/1, 53/4, 53/5 und 53/6, KG Stribach (Öffentliches Gut, Kofler, Lukasser, Lackner). Im Bereich des Gst. 53/1, KG Stribach, werden drei Teilflächen an die angrenzenden Grundeigentümer verkauft und dadurch deren Bauplätze vergrößert. Da für diesen Bereich bereits ein Bebauungsplan besteht, ist neben der Änderung des Flächenwidmungsplanes zur Herstellung einer einheitlichen Bauplatzwidmung auch die Erlassung bzw. Änderung des Bebauungs- planes erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige Beschlüsse: 1) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer AB Architek- tur-Raumordnung Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 19. Juni 2020, mit der Planungsnummer 707-2020- 00007, über die Änderung des Flächenwidmungspla- nes der Gemeinde Dölsach im Bereich 53/1, KG 85034 Stribach (zum Teil), durch vier Wochen hin- durch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: Umwidmung Grundstück 53/1, KG 85034 Stribach rund 35 m² von Wohngebiet § 38 (1) in Freiland § 41 sowie rund 102 m² von Wohngebiet § 38 (1) in Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Festlegung Erläuterung: Grünfläche Gleichzeitig wird gemäß § 68Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. 2) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den vomArchitekt DI Mayr ausgearbeiteten Ent- wurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Grund- stücke Nr. 53/1, 53/4, 53/5 und 53/6, KG Stribach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 17. Juni 2020, Zahl 707x53-1EBP.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 15. Juli bis einschließlich 12. August 2020, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. GEMEINDERATSSITZUNGEN MONTAG, 13. JULI 2020

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3