GZ_Virgen_2020_11

21 Gemeinde Virger Zeitung Veranstaltungen Herbst-Winter 2020/21 Sicherheit und Gesundheit stehen an erster Stelle! Gerne hätten wir auch in dieser Ausgabe der Virger Zeitung wieder den Veranstaltungskalender veröffentlicht. Die aktuelle Situation rund um das Corona Virus veranlasst unsere Vereine, Verbände und Organisationen zu Absagen von geplanten Veranstaltungen. Einen Veranstaltungskalender zu führen ist somit nicht möglich. Sollten dennoch Veranstaltungen stattfinden können, werden diese in diver- sen Homepages, Sozialen Medien und Plakaten veröffentlicht. Wir bitten um Verständnis! sVs und sVB gemeinsam gesünder Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft und der Bauern Termine können über die Homepage der Sozialversiche- rung der gewerblichen Wirt- schaft gebucht werden: www. svs.at/termine oder telefonisch unter 0505-808808 von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.00 Uhr und Freitag von 7.30 bis 14.30 Uhr. Pensions- versicherungsanstalt für arbeiter und angestellte Termine für eine persönliche Beratung werden ausschließlich über die Arbeiterkammer Lienz vergeben, Tel. 0800-225522. Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. kostenlose rechtsberatung dr. gasser Rechtsanwalt Dr. Gernot Gasser steht den BürgerInnen für Rechtsfragen zur Verfügung, an nachstehenden Terminen jeweils von 14.00 bis 16.00 Uhr im Sitzungszimmer der Gemeinde Virgen. Es ist keine Anmeldung erforderlich. Freitag, 8. Jänner 2021 Freitag, 5. März 2021 Freitag, 7. Mai 2021 Freitag, 2. Juli 2021 Freitag, 3. September 2021 Freitag, 5. November 2021 sPrecHtage 2021 den – Ruhefristen spielen keine Rolle. Für die Beisetzung wird das bestehende Grabmal nicht abge- baut und muss deshalb nicht wie- der instand gesetzt werden – Kos- ten für Steinmetz, evtl. Reparatu- ren durch Schäden im Zuge des Abbaus der Grabstätte entfallen. – Terminliche Flexibilität: Urnen- beisetzungen können zeitlich bes- ser geplant werden (Angehörige auswärts etc.). Aufbahrung und Verabschiedungsgottesdienst können jedoch aber auch wie bis- her abgehalten werden, die Ur- nenbeisetzung erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt. – Erdgräber können mit mehreren Aschenurnen belegt werden – Die Grabpflege bei Urnennischen entfällt gänzlich – Wenn Angehörige verzogen sind, ist die Umbettung einer Urne in einen anderen Friedhof einfach. – Kostenersatz für Nischenplatte und Errichtungsgebühr einer Ur- die Beisetzung der urne in einem erdgrab ist in Virgen möglich. nennische sind wesentlich günsti- ger als die Anschaffung eines neuen Grabsteines bzw. Grabkreu- zes bei einem neuen Erdgrab. Die Kosten für eine Kremierung betragen derzeit ca. 500 €. Die Kre- mierung wird in Kramsach durch- geführt. Für die Überführung zum Krematorium und der Urne zur Beisetzung entstehen Kosten von ca. 700 €. Die gesamten Kosten eines Urnenbegräbnisses – Urnen- nische oder Beisetzung in ein Erd- grab – sind in Summe günstiger als eine Erdbestattung. Ein Trauerfall ist immer eine Aus- nahmesituation und die Beerdigung eine äußert sensible Angelegenheit. Wir ersuchen, bei der Entscheidung über die Art der Bestattung die oben angeführten Argumente mit- einzubeziehen. Die Mitarbeiter des Bestattungsunternehmens und der Gemeindeverwaltung sind bestrebt, die Angehörigen bestmöglich zu be- raten und zu unterstützen.

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