GZ_Virgen_2020_11

20 Gemeinde Virger Zeitung In Österreich ist die Anzahl der Urnenbestattungen seit Jahren im Steigen begriffen. Von Seiten der röm.-kath. Kirche wurde bereits im Jahr 1964 die Feuerbestattung (Kremierung) der Erdbestattung gleichgestellt. Am Ortsfriedhof der Gemeinde Virgen sind Urnen- bestattungen seit 1994 möglich. Die Corona-Krise mit den verschie- denen Hygiene-Bestimmungen hat die Bestatter vor zusätzliche Heraus- forderungen gestellt. Die Hinterblie- benen entschieden sich in letzter Zeit oftmals für eine Feuerbestattung und anschließende Beisetzung der Urne in einer Nische oder im Erdgrab. Von Seiten der Gemeinde begrü- ßen wir diese Form der Bestattung auf unserem Ortsfriedhof aus meh- reren Gründen: Vermehrt haben sich in den vergangenen Jahren bei Graböffnungen Probleme mit dem Einhalten der vorgegebenen Min- destgrabtiefe ergeben. Auf unserem Friedhof wurden bisher auf verhält- nismäßig kleinen Raum viele Erd- bestattungen durchgeführt – da- durch bedingt findet mittlerweile der Verwesungsprozess nur mehr sehr langsam statt. Erschwerend kommt hinzu, dass früher oftmals Leichensäcke aus Kunststoff oder Särge mit nicht zersetzbaren Mate- rialien verwendet wurden. Diese Umstände führen dazu, dass bei der Graböffnung, auch nach Ablauf der vorgeschriebenen Ruhefrist von 14 Jahren, Gräber nicht auf die volle Grabtiefe ausgehoben werden können. In Anbetracht dieser Gege- benheiten kann man sich vorstel- len, dass die Gemeindearbeiter bei der Graböffnung oft hohen psy- chischen Belastungen ausgesetzt sind. Die hygienischen Umstände dabei sind oftmals grenzwertig. gründe, die für eine urnen- bestattung sprechen – Die Urne kann bei uns in ein be- stehendes Erdgrab beigesetzt wer- urnenbestattung räumung und Streuung werden fol- gende Gemeindebeauftragte einge- setzt und bevollmächtigt, in ihrem Bereich den Schneeräumern im Namen der Gemeinde Weisungen zu erteilen, mit den Grundstücks- eigentümern über das Öffnen von Zäunen und Schneeablagerungen zu verhandeln sowie Wünsche und Beschwerden der Gemeindebewoh- ner entgegenzunehmen. In diesem Zusammenhang möch- ten wir uns auch bei all jenen Grundstückseigentümern bedan- ken, die es alljährlich erlauben, die Zäune und Gattern ihrer Grundstü- cke zu öffnen, um darauf den anfal- lenden Räumschnee abzulagern! schäden an Zäunen und einfriedungen In Virgen ist es, obwohl nicht ver- pflichtend, ein „guter Brauch“, dass von der Schneeräumung ver- ursachte Zerstörungen an Zäunen und Einfriedungen von den Ge- meindearbeitern repariert werden, oder dass man Reparaturen auf sonstige Weise unterstützt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Zäune nicht vor der Wintersaison schon windschief oder grob man- gelhaft waren, bzw. es vor der Win- tersaison schon abzusehen war, dass der Zaun den Winter nicht überstehen wird. Um etwaigen Missverständnissen bei der Schadenserhebung vorzu- beugen werden aus diesem Grund derartige Zäune und Einfriedun- gen alljährlich im Herbst digital festgehalten. abwasserverband Hohe tauern süd – Über- nahme von tierkadavern und schlachtabfällen Die Übernahmezeiten der regio- nalen Tierkadaverübernahme im Klärwerk Huben-Kienburg sind: Montag: 15.00 bis 16.30 Uhr Mittwoch: 10.00 bis 11.30 Uhr Freitag: 10.00 bis 11.00 Uhr • Der geforderte Mindestabstand von einemMeter ist auf dem ge- samten Betriebsgelände einzu- halten! •Für Übernahmen außerhalb der Öffnungszeiten wird ein Zu- schlag von 31 € verrechnet. •Bei Tierkadaverübergaben/über- nahmen ist der vollständig aus- gefüllte Viehverkehrsschein ab- zugeben. •Bei Widdern sind vor der Über- nahme die Hörner abzutrennen . straßenverunreinigungen Jetzt im Herbst gehen wieder ver- mehrt Beschwerden über verun- reinigte Straßen und Gehsteige bei der Gemeinde ein. Verursacht werden diese Verschmutzungen häufig durch Arbeiten wie z. B. Mist ausbringen, Heuarbeiten, Viehtrieb oder Bautätigkeiten . Straßenverunreinigungen stellen ein großes Problem dar, so können durch Verunreinigungen Straßen- abläufe und Ausleiten, die das Oberflächenwasser geordnet ablei- ten, verlegt werden. Das anfallende Wasser kann nicht mehr ungehin- dert abfließen und unterspült Stra- ßen und weicht das umliegende Gelände auf. Die Folgen können unter anderem Hangrutsche sein. Auch die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch solche Verunreinigungen darf nicht un- terschätzt werden. Verursacher von Verunreinigungen sind verpflich- tet, die verschmutzte Fahrbahn, Straßenabläufe und Ausleiten an- schließend wieder zu reinigen. An- dernfalls könnte ihm dies von der Gemeinde aufgetragen, oder er zur Kostentragung einer Reinigung, angewiesen werden. Seitens der Gemeinde appellieren wir daher an euer Verständnis und eure Eigenverantwortung und ersuchen, dass die Verant- wortlichen jeweils selbst und un- verzüglich Schmutz von der Fahr- bahn, den Straßenabläufen und den Ausleiten entfernen.

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