GZ_Virgen_2020_11

Virger Zeitung Gemeinde 15 Bauordnung, Bauverfahren Nach heutigem Stand können die Bauverfahren wie gewohnt durch- geführt werden; insbesondere bei den Bauverhandlungen sind je- doch die von den Sanitätsbehör- den verordneten Schutzmaßnah- men einzuhalten. Die Bauwerber werden gebeten, frühzeitig bei der Gemeinde Erkundigungen zum Bauplatz (Widmung, Bebauungs- plan, örtliche Stellplatzverord- nung, Versorgungseinrichtungen etc.) einzuholen. Das Bauansuchen mit den Unterlagen wird vom Bau- sachverständigen vorgeprüft und in weiterer Folge wird ehestmög- lich ein Termin für eine Bauver- handlung festgelegt, um das Bau- verfahren zufriedenstellend ab- schließen zu können. Bitte auch jene Zeit einzurechnen, die allenfalls für die Einholung von Gutachten (Brandschutz, Wild- bach- und Lawinenverbauung) be- nötigt wird. Ein voreiliges Handeln (Aufträge an Firmen, voreilige Bau- ausführung) kann teuer werden! raumordnung Bei Widmungen von Bauplätzen ist neu von Gesetzes wegen vorge- sehen, dass diese Bauplätze eine Befristung von in der Regel zehn Jahren zu erhalten haben, inner- halb der eine Bewilligung für eine Bebauung erwirkt werden muss, oder dem Bauplatz droht die Rück- widmung. Feuerpolizei Gewerbliche Feuerbeschau 2020 – die für heuer geplante gewerbliche Feuerbeschau muss auf das kom- mende Jahr verschoben werden. Der neue Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. straßenrecht, Verkehrssicherheit •Gemeinsam mit dem verkehrs- technischen Sachverständigen hat im Sommer eine Begehung stattgefunden. Die eine oder an- dere Verbesserung konnte bereits umgesetzt werden, z. B. im Be- reich Honiggasse (Sägezahnmus- ter auf Straße, Hinweise auf Ver- kehrsbeschränkung 30 km/h). Weitere Verbesserungen sind in Planung (z. B. Auffahrt Landes- straße im Bereich „Auf der Weite“). •Die Geschwindigkeitsanzeige ist an wechselnden Standorten im Einsatz. Die Auswertung zeigt, dass sich die VirgerInnen im Großen und Ganzen an die Be- schränkungen halten. •Bei Einschränkungen bei der Nutzung von Gemeindestraßen, z. B. Sperren im Rahmen eines Bauvorhabens, bitte frühzeitig bei der Gemeinde eine Geneh- migung einholen. unser Bauamt informiert BÜRGERSERVICE

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