GZ_Assling_2020_10

Nach einem sehr intensiven Sommer 2020 möchten wir euch kurz über den aktuellen Aufarbeitungsstand der Schadholzereignisse informieren. In Assling sind ca. 70.000 Festmeter Schadholz aufgrund des Schneedruckereignisses „Ingmar“ geschätzt worden. Bis dato wurden davon ca. 45.000 Festmeter aufgearbeitet. Beim Windwurf „VAIA“ fielen 20.000 Festmeter Schadholz an, davon sind noch ca. 500 fm aufzuarbeiten. Somit können wir die Aufarbeitung des Schadholzes vom Sturmtief „VAIA“ mit November 2020 abschließen. Dass bei den Schadholzaufarbeitungen zuerst die Wildbäche, Straßen und der Siedlugsbereich bevorzugt wurden, bitten wir um Verständnis. Zur Aufarbeitung des Schadholzereignisses „Ingmar“ wurden bisher 190 Seilspannungen durchgeführt. WICHTIG: Abrechnung der Beihilfen für Schadholz- Sturm „VAIA“ nur bis Mitte November möglich! (Antragstellung beim Waldaufseher) Holzpreis lt. Sägewerk Theurl (Stand 14.10.2020): Güteklasse BC 70-73€ netto Der Holzpreis ist je nach Qualität variabel. Bezüglich des Holzpreises bitten wir die Waldbesitzer, sich selbst bei den Sägewerken zu informieren! GWA Herbert Hainzer und GWA Thomas Pichler Seite 8 10/2020 Die Gemeindewaldaufseher informieren Heizkostenzuschuss 2020 Seilbringung in Kosten Seilbringung im Wilfernertal Das Land Tirol gewährt für die Heizperiode im Winter 2020/2021 nach Maßgabe der Richtlinien einen einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten. Antrags- bzw. zuschussberechtigt sind alle Personen mit aufrechtem Hauptwohnsitz in Tirol. Nicht antrags- bzw. zuschussberechtigt sind:  Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine laufende Mindestsicherungs- bzw. Grundversor- gungsleistung beziehen;  BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Schüler- und Studenten- heimen. Personen, die bereits im vergangenen Jahr den Heizkostenzu- schuss des Landes bezogen haben, ist eine gesonderte Antrag- stellung nicht erforderlich. Für diesen Personenkreis stellt das Land der Gemeinde eine entsprechende Liste zur Verfügung. Die Gemeinde bestätigt darauf die Richtigkeit der Angaben und die Anspruchsberechtigung für den Heizkostenzuschuss. Alle anderen zuschussberechtigten Personen haben um die Gewährung des Heizkostenzuschusses unter Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars bei der Gemeinde anzusu- chen. Die Gemeinde leitet die Anträge nach Prüfung auf Voll- ständigkeit der Angaben und deren Bestätigung an das Amt der Tiroler Landesregierung weiter. Den Ansuchen sind folgende Unterlagen anzuschließen:  Monatliche Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen.  Einkommen der volljährigen Kinder im gemein- samen Haushalt.  Melderechtliche Bestätigung der Gemeinde am Antragsformular. Die Brennmittelaktion bzw. die Antragstellung hierfür hat am 1. Juli 2020 begonnen und sie endet am 30. November 2020 . Antragsformulare und die aktuellen Richtlinien mit den Ein- kommensgrenzen liegen in der Gemeinde auf und sind auch unter www.assling.at abrufbar. Die Höhe des Heizkostenzu- schusses beträgt € 250,00 pro Haushalt. Zur teilweisen Abdeckung der durch die verordneten Maßnah- men im Rahmen der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 angefallenen Mehrkosten wird zusätzlich ein Covid – Energie- kostenzuschuss in der Höhe von einmalig € 100,00 pro Haus- halt gewährt. Das Land Tirol und die Gemeinde Assling hoffen, dass die Aktion Heiz- und Energiekostenzuschuss 2020/2021 auch heuer wieder rasch und problemlos abgewickelt werden kann. Bürgermeister Bernhard Schneider

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