GZ_Kartitsch_2020_10

Seite 8 Ausgabe 86 Hundehaltung • Basiswissen Hund: Sozialstruktur Mensch - Hund, Entwicklungsphasen des Hundes, Ausdrucksverhalten, Kommunikation Mensch - Hund, Verhalten und Gesundheit • Bedürfnisse eines Hundes: Grundbedürfnisse des Hundes, artgerechte Ernährung, altersgerechte Auslastung, Stress beim Hund (Eskalationsleiter), Gesundheit • Gesetzliche Grundlagen: Tierschutzgesetz, Tierhaltungsverordnung, Verordnung über tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden • Kosten: Versicherungen, Haftpflicht, Meldepflicht - Hundesteuer, Chippflicht, Futter • Verantwortungsvoller Umgang mit dem Hund im Alltag: Kind und Hund, der Hund in der Stadt, Erziehung des Hundes, verbotene Dressurmittel, geeignet Hilfsmittel, mit dem Hund im Ausland, die richtige Hundeschule finden • Ein Hund zieht ein: Rassekunde, Zucht oder Tierschutz, Qualzuchtmerkmale, Züchterauswahl, Vorbereitung und Grund- ausstattung • Mythen rund um den Hund Am Ende erhalten Sie ein Zertifikat laut Verordnung, das Sie bei der Anmeldung bei der Behörde vorlegen müssen. Mit Ende Jänner 2020 trat die Novelle zum Lan- despolizeigesetz 2020 in Kraft. Dadurch wurden neue Regelungen für das Halten und Führen von Hunden eingeführt. Erstmals einheitlich für alle Gemeinden Tirols wurde im bebau- ten Gebiet eine Leinen - bzw. Maulkorbpflicht eingeführt. Die Hundehalter können hier zwischen diesen beiden Varianten wählen. In bestimmten Bereichen wie öffentlichen Verkehrs- mitteln, Einkaufszentren, vor Schulen und Kindergärten sind Hunde jedenfalls mit Leine und Maulkorb zu führen. Außerhalb des bebauten Gebietes kann die Gemeinde per Verordnung für weitere Bereiche eine Leinen - bzw. Maulkorbpflicht verordnen. Die Strafgelder bei Verstößen gegen diese Regelungen kom- men der Gemeinde zu. Hundehalter, die erstmals einen Hund bei der Gemeinde an- melden, müssen ab 01. April 2020 den Nachweis einer theoreti- schen Ausbildung zur Hundeführung ( Sachkundenachweis ) in Form eines Kurses vorlegen. Diese Kurse werden von tier- schutzqualifizierten Hundetrainerinnen oder von speziell ausge- bildeten Tierärzten angeboten. Die Bescheinigung ist mit der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde vorzulegen. Infolge der Coronakrise war der der Besuch eines verpflichten- den Sachkundenachweis - Kurses für viele Ersthundehalter nicht möglich. Von Seiten des Landes Tirol wurde der Stichtag für die Verpflichtung, einen Sachkundenachweis bei der Anmel- dung des Hundes in der eigenen Gemeinde vorzulegen, vom 1. April 2020 auf den 1. Oktober 2020 verschoben. Eine entspre- chende Änderung des Landespolizeigesetzes wurde in der au- ßerordentlichen Landtagssitzung im April beschlossen. Sollten jetzt im Herbst erneut Probleme auftreten, kann die Landesre- gierung den Stichtag per Verordnung wiederum anpassen. Sachkundenachweis online erwerben Darüber hinaus ist es auch möglich, den Sachkundenachweis online zu erwerben. Entsprechende Kurse werden über das WIFI Tirol angeboten, Teilnehmer erhalten bestimmte Kurs- unterlagen im Voraus. Während des Online - Vortrages besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Die Kurse kosten 35 Euro, alle Unterlagen und der Sachkundenachweis sind darin inklu- diert. Nähere Infos zu Terminen und Kursanmeldungen finden sich unter www.tirol.wifi.at/kurs/15003x Inhalt des Sachkundenachweises Die Schulung soll Hundeliebhabern vor der Anschaffung ei- nes Hundes wichtige Informationen liefern, um Sie bei der Entscheidung zu unterstützen, welcher Hund zu Ihren Lebensgewohnheiten, Ihrem Umfeld und Ihrer Familie passt und Sie auf Ihre neue Aufgabe und Verantwortung als zukünf- tiger Hundehalter vorbereiten.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3