GZ_Kals_2020_09

AUS DEM GEMEINDERAT AUS DEM GEMEINDERAT 8  FODN - 75/02/2020 FODN - 75/02/2020   9 Die Backboneleitung bis Burg sollte ausgebaut werden. Backbonekosten fallen in die Bundesförderung und haben wir dort die gesamte Fördersumme zur Verfügung. Innerörtlich müssen Fördergelder über de minimis lukriert werden und ha- ben wir hier immer EUR 250.000 Tranchen für 3 Jahre. Der Anschluss durch den PV vom Sportplatz St. Johann bis Sportplatz Huben ist derzeit in Ausführung. Es gibt mehrere Verständnisfragen bezüglich Fertigstellung und Anbieter aus dem GR, die die Bürgermeisterin beantwortet. Beratung und Beschlussfassung Beitritt Wasserverband für Schutzbauten Der Wasserverband Osttirol soll die Verpflichtung der Bür- germeisterInnen übernehmen, die laufende Überwachung der Lawinen-, Steinschlag- und Entwässerungsmaßnahmen sowie Hochwasserretentionsanlagen vorzunehmen. Somit setzt sich der Wasserverband Osttirol aus den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern zusammen, die in ihren Gemeinden solche Bauwerke haben. Rechtlich betrachtet soll es sich um einen Verband handeln, der sich aufgrund einer freien Vereinba- rung der daran Beteiligten gemäß §§87 und 88 Ads. 1 lit. a des WRG 1959, BGBl. Nr. 215/1959 in geltenden Fassung, ins- besondere der Gesetze BGBl. Nr. 252/1990 und BGBl. I Nr. 155/1999 ergibt. Der große Vorteil des Verbandes liegt in der organisierten Bewertung der Schutzbauwerke und der raschen Beseitigung von kleineren Mängeln im gesamten Bezirk. Die Finanzie- rung des Bewerters samt der Behebung kleinerer Mängel an Schutzbauwerken erfolgt über eine sog. Drittel- finanzierung. Dies bedeutet, dass 34 % der Kosten der Bund, 33 %, das Land Tirol sowie 33 % durch die Interessentengemeinden zu finan- zieren sind. Je nach Anzahl von Bauwerken zum Schutze vor Lawinen, Steinschlag und Hangbewegungen sowie Hochwasserreten- tionsbauwerken ergibt sich ein Aufteilungsschlüssel pro Ge- meinde. Die Verrechnung des verbleibenden Interessentend- rittels wird laut diesem Anteil erfolgen. Der geplante Wasserverband Osttirol kann als Angebot an die Gemeinden betrachtet werden, sie bei der verpflichtenden Überwachung und Kontrolle der obig genannten Schutzbau- werke zu unterstützen. Es wird eine Versammlung stattfinden (Termin 22.4.20m aufgrund Corona verschoben), dort sollte zur Bekundung des Interesses an der Mitgliedschaft im Wasserverband Osttirol ein Gemeinderatsbeschluss oder zumindest einen Beschluss des Gemeindevorstandes vorliegen. Die Bürgermeisterin empfiehlt einen Beitritt am Wasserver- band (WLV) um die Qualität der Schutz- bauten zu sichern bzw. kleinere Arbeiten zeitnah durchführen zu lassen. Die Finanzierung des Bewerters ist aufgrund der 1/3 Lösung kos- tengünstig möglich. Die Anzahl der Schutzbauten im Gemeindegebiet ist auf- grund von Vaia und Schneedruck massiv gestiegen und wird deren Wartung in der Verantwortung der Gemeinde zukünftig eine große Aufgabe sein. Beschluss. einstimmig. Beratung und Beschlussfassung Anschaffungen Recyclinghof Der Umfang von Anlieferungen von Kartonagen und Plas- tikmüll nimmt konstant zu und ist mit viel Aufwand zu bewäl- tigen. Seit längerem sucht man nach einer Lösung zur Kompri- mierung. Es wird die Anschaffung von zwei Pressen (Plastik und Kartonagen) samt zugehörigen Containern empfohlen. Dazu sind Umbauarbeiten und Umstellungen notwendig. Die Kosten wurden vom Büro Ing. Trenkwalder erhoben und liegt ein Angebot der Fa. M.B.T. Maschinenhandel GmbH, Mödling vor: Presse Jumbo 5,5 kW pro Stk. EUR 7.500, Container ca. 5.000/Stk. Es ist vermutlich mit EUR 25.000 – 30.000 samt Umbauten zu rechnen. Im Zuge dessen sollen auch Veränderungen im Recyclinghof vorgenommen werden. Vorteile sind die Zeitersparnis für die Betreuerin. Diese Lösung wird in Assling bereits angewendet. Da die Anschaffungskosten hoch sind sollte versucht werden ein För- derprojekt zu bekommen. Dies wäre beim Land Tirol mit 50 % möglich und werden wir versuchen die letzten Umbauarbeiten ebenfalls einzurechnen. Seit Grundlagenerhebung hat sich aufgrund der Corona Aus- wirkungen die finanzielle Situation bis auf weiters als unsicher erwiesen. Da auch im Budget nichts diesbezüglich vorgese- hen ist, sollte der Vorschlag weiter ausgearbeitet werden, die Gespräche mit Fa. Rossbacher und AWVB über den Ankauf von Containern weitergeführt werden. Die Ausführung der Arbeiten wird von den finanziellen Möglichkeiten abhängen, notfalls sollte sie verschoben werden. Beschluss einstimmig, Bericht über Stand Gemeindeentwicklungsprozess Verwaltung Gemnova Bereits zu Beginn der GR Periode wurden zwei Beratun- gen von der Gemnova beschlossen, dies waren die Treffen mit Markus Gratl und Gemeinderat und die geplante Evaluierung Gemeindedienst. Durch Pensionierungen und freiwilliges Ausscheiden wurde die Möglichkeiten genutzt sich neu aufzu- stellen bzw. neu zu organisieren. In mehreren Sitzungen mit Ing. Michael Kirchmair wurde die Situation in der Gemeindeverwaltung und im Außendienst besprochen. Auch die Beteiligung der Kommunal GmbH und deren Möglichkeiten wurden ausgelotet. Dazu wurden um- fangreiche Erhebungen gemacht und ausgewertet. Dazu gibt es einen 2. Zwischenbericht, der im Gemeinde- vorstand umfangreich diskutiert wurde. Die Stellenbeschreibung der neuen Verwaltungskraft wurde vorbesprochen, ebenso die Ausschreibung des GF der Kom- munal GmbH. Die Veränderung aufgrund Anstellung 2. Mit- arbeiter Außendienst bei Entfall des Schulwartes und Nutzung von Synergien wurde für gut befunden und zwischenzeitlich auch so umgesetzt Derzeit wurden in erster Linie die Personalfragen diskutiert, im nächsten Schritt sollte die Verwaltung auf Effizienz und Ausfallhaftung sowie Bürgerfreundlichkeit angeschaut wer- den. Neue Techniken bzw. Evaluierung der Arbeiten sollten Verbesserungsbedarf aufzeigen. Überlegungen über Neuerun- gen im Arbeitsablauf sind ein wichtiges Ergebnis. Die Errich- tung eines Coworking Space wurde bereits bei der Präsident- schaft der Zukunftsorte angedacht und bieten sich die alten Posträumlichkeiten dafür an. Der Gemeinderat beschließt den eingeschlagenen Evaluie- rungsprozess mit Gemnova weiter fortzuführen, damit ver- bunden sollte eine Qualitätssteigerung und Erneuerung sein. In den Prozess werden alle MitarbeiterInnen der Gemeinde nach Notwendigkeit eingebunden. Man verhofft sich dadurch innovative Zugänge und Lösungen. Die Leistungen der Gemnova werden stundenmäßig abge- rechnet. Beschluss einstimmig. Beratung und Beschlussfassung Gestaltung Dorfplatz Großdorf In mehreren Sitzungen des Gemeindevorstandes wurde ein Entwurf des Arch. Peter Schneider diskutiert und berichtet die Bürgermeisterin auch über die umfangreichen Verhandlungen mit Ralf Kempermann. Mit Mail vom 5. Nov. 2019 teilte er abschließend mit, dass er den Vorschlägen der Gemeinde nicht zustimmen kann und den Tunnel nicht bauen wird. Daraufhin wurde die Planung mit Arch. Peter Schneider weitergeführt. Die Planung wurde in der letzten Vorstandssitzung umfassend diskutiert und einstimmig als gut befunden. In der geplanten Gemeindeversammlung im März (verschoben aufgrund Coro- na) sollte die Gestaltung der Bevölkerung präsentiert werden, dies jedoch erst nach Beschluss durch den GR. Mittels PPT Präsentation wird nun der Vorabzug des Ein- reichplanes vorgestellt und noch auf Fragen eingegangen. Die Planunterlagen wurden betreffend Eingang Wäscherei und Veränderung der Höhenlage an Ralf Kempermann übermittelt. In einem Email an Peter Schneider hat Ralf Kempermann erneut div. Fragen aufgeworfen, diese werden ausführlich dis- kutiert. Man ist der Ansicht, seinen Anforderungen bestmög- lich entgegen gekommen zu sein. Die Platzgestaltung wird als sehr gelungen bezeichnet. Auf Antrag der Bürgermeisterin nimmt der Gemeinderat den Vorabzug zur Einreichentwurf von Arch. Peter Schneider an und ist die Einreichplanung in vorgelegter Form fertigzu- stellen und bei der Baubehörde einzureichen. Nach Vorliegen der technischen Unterlagen vom Büro Bodner wird auch die Ausschreibung komplettiert. Beschluss einstimmig. Beratung und Beschlussfassung öffentliche Gemeindeversammlung Die für März 2020 geplante Gemeindeversammlung zur ÖROK Präsentation sowie Vorstellung Planunterlagen Dorf- platz Großdorf musste aufgrund der verkehrsbeschränkenden Maßnahmen auf unbestimmte Zeit verschoben werden Die Gemeindeversammlung wird bis auf unbestimmte Zeit verschoben, da die rechtlichen Möglichkeiten aufgrund des Versammlungsverbotes aufgrund COVID-19 nicht absehbar sind. Beschluss einstimmig. Beratung und Beschlussfassung Auszahlung Kapital TAL Mit Schreiben vom 6. April 2020 wurde von der BH Lienz mitgeteilt, dass der Landesrechnungshof sich in seinem letzten Bericht mit den Entschädigungszahlungen der TAL befasst hat. Die TAL hat für Rechtseinräumungen (Kreuzung von Lan- desstraßen) an die betroffenen Gemeinden Beträge entrichtet. Diese werden nach Leitungslänge und Einwohner aufgeteilt. Der Landesrechnungshof stellt fest, dass die bis zum Jahre 2025 jährlichen Zinserträge deutlich unter der Inflationsrate liegen und damit ein Wertverlust einhergeht. Daher ist er der Ansicht, dass die TAL Gelder an die begünstigten Gemeinden auszuzahlen wäre. Für die Gemeinde Kals am Großglockner bedeutet dies für 821 lfm Leitungslänge EUR 12.220,35 und für 1.227 Einwoh- ner per 31.10.2011 EUR 9.268,01 somit gesamt 21.488,00-. Die Bürgermeisterin ersucht der Empfehlung des Landes- rechnungshofes zu folgen und die Auflösung und Auszahlung des anteiligen Kapitals in Höhe von EUR 21.488,00 an den TAL Geldern zu beschließen. Beschluss einstimmig. Beratung und Beschlussfassung Flächentausch mit öffentl. Wassergut Im Bereich des Sportplatzes wurde seitens der Gemeinde Kals am Großglockner der Wunsch nach Flächentausch mit dem öffentlichen Wassergut geäußert. Dies ist notwendig, da- mit die Flutlichtanlage auf Eigengrund errichtet werden kann. Aufgrund des Hochwasserschadens von 2016 hat das öffent- liche Wassergut mehrere Maßnahmen gesetzt, dabei auch Gemeindegrund in Anspruch genommen und möchte nun im Uferbereich einen Grundtausch in Wegbreite durchfüh- ren. Dazu liegt nun die Vermessung vom Büro Assam vom 19.04.2018 und 04.11.2019 mit GZ: 4765/18 vor. Der Grund- tausch erfolgt sowohl flächen- als auch wertmäßig 1 : 1 ohne Wertausgleich. Es betrifft die Grundstücke des öffentlichen Gutes als auch Gemeinde Kals am Großglockner – siehe dazu beiliegenden Plan. Die Gemeinde überträgt dabei auch an die AG Kals eine Fläche von 116 m² und erhält dafür 40 m² im Bereich des Sägewerks. Die Bürgermeisterin beantragt die Zustimmung zur Grenz- verhandlung lt. Vermessungsurkunde DI Assam GZ: 4765/18 vom 19.04.2018 und 04.11.2019 und über die Durchführung der Grundübertragung. Beschluss einstimmig. Beratung und Beschlussfassung Aufnahme Darlehen Zwischenfinanzierung LWL Es wurde in der letzten GR-Sitzung die Aufnahme eines Kontokorrentkredites in Höhe von EUR für das Jahr 2020 beschlossen. Dieser wird zurückgezogen. Es gibt gesetzliche Änderungen in der TGO betreffend Kontokorrentkrediten und lauten diese nunmehr Kassenstärker und sind anders zu be- rechnen. Es gibt Förderzusagen von Bund und Land Tirol für den Ausbau von „Schnellem Internet –LWL“ und könnte in dieser Höhe auch ein Darlehen für die Vorfinanzierung des Projektes

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3