GZ_Kals_2020_09

AUS DEM GEMEINDERAT AUS DEM GEMEINDERAT 6  FODN - 75/02/2020 FODN - 75/02/2020   7 Flächenwidmungen Beratung und Beschlussfassung Änderung FWP Gp. 4088, 4086/2, 4083, KG Kals Im Jahr 2019 wurde für diesen Bauplatz bereits eine einheit- liche Bauplatzwidmung beschlossen. Nun liegt eine Planung für eine bauliche Erweiterung vor, die die Errichtung eines Ziegen- und Jungtierstalles, eines Heubergeraumes und La- gerräume vorsieht. Eine Fläche von 139 m² sollte als Lager für ein Bauunternehmen vorgesehen werden. Ebenso sollte eine nicht benötigte Fläche von 480 m² in Freiland rückgewidmet werden. Es liegt eine positive Stellungnahme des Raumpla- ners vor sowie ein Gutachten der Agrar Lienz, welche leichte Bedenken wegen Nutzungskonflikte Lagerraum/Landwirt- schaft äußert. Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird je- doch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Beschluss einstimmig. Beratung und Beschlussfassung Änderung FWP Gp. 4132/1, 4132/2, 4138 KG Kals Aufgrund eines Bauwunsches für eine Errichtung einer 3. Wohneinheit haben mehrere Vorgespräche und Beratungen u. a. mit der Abt. Bau- und Raumordnung stattgefunden. Das Gebäude weist eine umfangreiche Bauhistorie auf, die in der Stellungnahme des Raumplaners detailliert beschrieben wird. Der ursprüngliche Antrag wurde nachgebessert, nun ist geplant, Teile des Gebäudes einer gewerblichen Nutzung zu- zuführen, für die eine Standortgunst ausgesprochen werden kann. Ebenso ist die raumsparende und ressourcenschonen- de Flächenbilanz sowie der Möglichkeit der Errichtung einer Wohneinheit für eine Jungfamilie zu begrüßen. Um die Wid- mung einer Sonderfläche zu ermöglichen wird gleichzeitig ein Bebauungsplan erlassen, damit der Vorgabe, einer über das gegenständliche Vorhaben hinausgehende Vergrößerung im Freiland auszuschließen, genüge getan wird. Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird je- doch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Beschluss einstimmig. Beratung und Beschlussfassung Änderung TFl. Gp. 1241/5, KG Kals Im Zuge von erforderlichen Umbaumaßnahmen im Bereich der Sanitär- und Lagereinrichtung ist die Vergrößerung der Jausenstation auf 100 Personen geplant. Dazu ist eine Flächen- erweiterung der im Eigentum der Agrargemeinschaft Kals stehenden GSt. 1241/4 und eine Änderung der SFl. Widmung 1245/5, KG Kals notwendig. Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn in- nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stel- lungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Beschluss einstimmig. Behandlung Einsprüche Bebauungsplan Gp. 3761/2 und 3761/5, KG Kals Mit Beschluss vom 5.9.2019 hat der Gemeinderat die Aufla- ge eines Entwurfes für einen Bebauungsplan im Bereich der Gp. 3761/2 und 3761/5, KG Kals beschlossen. Innerhalb der Stellungnahmefrist sind Stellungnahmen ein- gelangt. Die Stellungnahmen wurden bereits zur Kenntnis gebracht. Darin werden die meisten vorgebrachten Einwände durch den Raumplaner entkräftet, jedoch gibt er dem Ein- spruch einer unzulässigen anlassbezogenen Erlassung eines BBPl. Recht. Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtsho- fes ist richtig interpretiert, da der gegenständliche BBPl. den Grundsätzen der Raumplanung widerspricht. Er würde einem außerordentlichen Rechtsmittel nicht Stand halten. Daher empfiehlt er, den Bebauungsplan nicht erneut zu beschließen. Der Gemeinderat beschließt der Empfehlung des örtlichen Raumplaners stattzugegeben. Damit tritt die Beschlussauto- matik, gem. TROG nicht in Kraft, sodass der Entwurf des Be- bauungsplanes nicht beschlossen wird. Beschluss einstimmig. Beratung und Beschlussfassung BBPl. 4132/1 u. w. lt. Plan- entwurf Arch. Mayr Wie bereits bei der FWP Änderung informiert besteht der Wunsch nach Errichtung einer 3.Wohneinheit. Bestehende Flä- chen werden zukünftig als gewerbliche Fläche genutzt. Daher gibt es die Möglichkeit einer Sonderflächenwidmung. Wie in der Stellungnahme vom Raumplaner DI Wolfgang Mayr her- geleitet, ist aufgrund der Größe des künftigen Bauplatzes, die Erlassung eines Bebauungsplanes notwendig. Darin wird die höchstzulässige Nutzfläche und Baumasse festgelegt, damit eine über das gegenständliche Vorhaben hinausgehende Ver- größerung ausgeschlossen wird. Auch soll die Bauplatzgröße höchst festgelegt werden. Mit allen Festlegungen wird die Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes sowie der Leichtigkeit, Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs entsprochen. Die Bürgermeisterin beantragt die Änderung und Auflage eines Entwurfs des Bebauungsplanes im Bereich des Grund- stückes 3853/4, KG Kals entsprechend dem Planentwurf von Arch. Mayr, 9920 Sillian 86 a. Beschluss einstimmig. Beratung und Beschlussfassung Änderung BBPl. Gp. 3853/4, KG Kals Mit dem bereits erlassenen und derzeit gültigen Bebauungs- plan für die Gp. 3853/4, KG Kals wird aufgrund von geänder- ten Planunterlagen nicht mehr das Auslangen gefunden. Mit dem geplanten Bauvorhaben wird eine Bebauungsdichte von 0,95 erreicht. Es sollte wie im Gutachten des Raumplaners an- geführt die Festlegung mit Baumassendichte höchst und Nutz- flächendichte höchst im Sinne § 61 Abs. 2 und 5 TROG 2016 erfolgen. Die wirtschaftliche Notwendigkeit ist gegeben, mit der fest- gelegten Abstufung wird das Erscheinungsbild landschaftlich verträglich ausgestaltet. Die Verkehrsbelastung wird gleich- bleiben, da ein Großteil der Gäste vom Schigebiet aus die Lo- kalität erreicht. Die Bürgermeisterin beantragt die Änderung und Auflage eines Entwurfes des Bebauungsplanes im Bereich des Grund- stückes 3853/4, KG Kals lt. Planentwurf von Arch. Mayr, 9920 Sillian 86 a. Beschluss einstimmig. Beratung Erlassung Verordnung für Hundehaltung Die Novelle zum Landespolizeigesetz ist mit Ende Jänner 2020 in Kraft getreten, darin sind neue Regelungen für das Halten und Führen von Hunden eingeführt. Für alle Gemeinden Tirols wurde einheitlich eine Lei- nen- oder Maulkorbpflicht im bebauten Gebiet eingeführt. In bestimmten Bereichen wie öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren, vor Schulen und Kindergärten sind Hunde jedenfalls mit Leine und Maulkorb zu führen. Die Gemeinde kann per Verordnung für weitere Bereiche eine Leinen- bzw. Maulkorbpflicht verordnen. Ebenso müssen Hundehalter die erstmals einen Hund bei der Gemeinde anmelden einen Nachweis einer theoretischen Aus- bildung zur Hundeführung (Sachkundenachweis) vorlegen. Es können Hundefreilaufzonen ausgewiesen werden, diese sind genau planlich darzustellen. Ebenso kann per Verordnung für bestimmte Gebiete einen Leinenzwang bzw. Maulkorbpflicht erlassen werden. Bisher gibt es in der Gemeinde keine eigene Verordnung über Pflichten des Hundehalters und fragt die Bür- germeisterin, ob dies weiter so beibehalten werden soll? Nach umfangreicher Diskussion über Vor- und Nachteile wird vereinbart, keine eigene Verordnung mit ausgewiesenen Zonen zu beschließen und mit den Vorgaben des Landes vor- erst das Auslangen zu finden. Die Frage der Sanktionierung von Übertretungen ist schwierig. Es sollte eine Bewusstseins- bildung in Form eines Fodn-Artikels sowie Aufstellen von Schildern (Bauernbund) erfolgen. Die Übernahme der Kosten für den Ankauf der Schilder übernimmt die Gemeinde. GV und Ortsbauernobmann Jans Philipp übernimmt die Auswahl der Standorte. Beschluss einstimmig. Beratung und Beschlussfassung Unterstützung Wasserrettung Die Wasserrettung Einsatzstelle Osttirol muss ein Einsatz- fahrzeug anschaffen. Da sie durch Investitionen an der neuen Einsatzstelle gefordert sind ersuchen sie um eine einmalige Subvention. Es sind von den Anschaffungskosten von EUR 75.000 noch EUR 35.000 zu finanzieren. Der Rest wurde über Veranstaltungen und Sponsoren aufgebracht. Die Gemeinde Kals am Großglockner hat sich bereits bei der Investition an der Einsatzstelle mit EUR 3.152,89 beteiligt. Die Bürgermeisterin schlägt nach Vorberatung durch den Gemeindevorstand vor, einen Anerkennungsbeitrag von EUR 500,00 zu leisten. Dies wird auch mit der Rafting Einstiegs- stelle in Unterpeischlach begründet. Beschluss einstimmig. Beratung und Beschlussfassung Baukostenzuschüsse Für die genehmigten Bauvorhaben sind Erschließungskos- tenbeiträge in Höhe von EUR 1.643,55 vorzuschreiben. Wie in der Vergangenheit sollen zur Unterstützung der Bauwerber Baukostenzuschüsse in Höhe von 657,42 EUR gewährt wer- den, somit vereinnahmt die Gemeinde einen Restbetrag von 986,13 EUR. Die Bürgermeisterin beantragt im Namen der Bauwerber einen Baukostenzuschuss in Höhe von 40 % für Private zu ge- währen, die Auszahlung erfolgt bei Vorliegen aller Unterlagen nach Baufertigstellung. Beschluss einstimmig. Beratung Erweiterung Urnengräber Der Wunsch nach Bestattung in Urnengräbern nimmt kons- tant zu und haben wir nur noch drei verfügbare Gräber. Daher hat eine Begehung mit dem Planer Ing. Thomas Unterweger stattgefunden und wurde ein Vorschlag ausgearbeitet. Es ist eine Erweiterung um 16 bzw. 8 Urnengräber möglich, da hät- ten wir für Jahre vorgesorgt. Die Planung wurde mit Pfr. Mag. Ferdinand Pittl besprochen. Nach Vorliegen der Kostenschät- zung schlägt die Bürgermeisterin jedoch vor davon Abstand zu nehmen, da die Kosten zu hoch sind. Es wurde nach Alternativen in Form von Erdgräbern ge- sucht werden. Dazu werden Unterlagen vorgelegt. Nach ausführlicher Beratung wird vereinbart noch weitere Angebote von Kalser Unternehmen einzuholen, die einreihige Lösung wie bisher wird vorgezogen. Ebenso sollte ein Ange- bot für die Sanierung des alten Glocknerfriedhofes von der Fa. Rogl Martin eingeholt werden. Beschluss einstimmig. Information über aktuellen Stand LWL Im Jahr 2019 wurden bereits an der Backboneleitung Arbei- ten bis Ködnitz durchgeführt. Ebenso wurde die Ortszentra- le eingerichtet. Mit der Fa. Rainer Mariacher wurde verein- bart im Frühjahr 2020 die Spleissarbeiten im 1. Bauabschnitt durchzuführen. Gemeinderatssitzung am 5. Mai 2020

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