GZ_Kals_2020_09

AUS DEM GEMEINDERAT 16  FODN - 75/02/2020 FODN - 75/02/2020   17 INFORMATION AUS DER GEMEINDE Fischerei Kals Ersatzmitglied GR Rogl Christoph hat ausführlich über die schwierige Situation beim Fischbestand im Revier berichtet. Aufgrund des Hochwassers ist die Ansiedelung von neuen Fi- schen trotz intensiven Bemühens bisher sehr schwer. Es scheint der Fall zu sein, dass der Lebensraum Kalser Bach seit dem Hochwasser unattraktiv geworden ist. Gott sei Dank leidet der Kalser Bach nicht unter Ottern oder anderen Tieren, die den Fischbestand bedrohen. Nun wäre es notwendig, noch mittels Baggerarbeiten Rückzugsbereiche zu schaffen und hofft er auf dauerhaften Erfolg. Er wird ein Angebot einholen und in der nächsten Sitzung einen Antrag stellen. Bgm. Erika Rogl zählt einige Investitionen auf, die die Ge- meinde Kals am Großglockner bereits mitgetragen hat, um den Lebensraum Bach wiederherzustellen. Auch wurde in den vergangenen Jahren die Fischereipacht erlassen. Beschluss: Der Antrag auf Aufnahme auf die nächste Tages- ordnung wird einstimmig angenommen. 30-er Zone im Bereich Bildungszentrum GR Nora Groder regt an, im Bereich des Bildungszentrums mittels Tafeln eine 30er Zone zu errichten. Eine 30 Zone muss durch ein Gutachten eines Verkehrs- planers fachlich begründet sein und verordnet werden, wie in Lana. Da aber der Verkehrsplaner einige Fragen in der Ge- meinde hat (Großdorf Dorfplatz, Ortsgebiet Glor) wird sie ihn bitten, sich in diesem Zuge auch den Bereich um das Bildungs- zentrum anzuschauen und die Lage zu beurteilen. Von Gemeinde Kals am Großglockner F olgende Netto-Einkommensgren- zen gelten: ƒ EUR 950,00 pro Monat für allein- stehende Personen ƒ EUR 1.500,00 pro Monat für Ehe- paare und Lebensgemeinschaften ƒ EUR 240,00 pro Monat zusätzlich für das 1. und 2. und ƒ EUR 170,00 für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende un- terhaltsberechtigtes Kind mit An- spruch auf Familienbeihilfe ƒ EUR 520,00 pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt ƒ EUR 350,00 pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt Höhe des Heizkostenzuschusses Die Höhe des Heizkostenzuschus- ses beträgt einmalig EUR 250,00 pro Haushalt. Zur teilweisen Abdeckung der durch die verordneten Maßnahmen im Rah- men der Corona-Pandemie im Früh- jahr 2020 angefallenen Mehrkosten wird zusätzlich ein Covid - Energieko- stenzuschuss in der Höhe von einma- lig EUR 100,00 pro Haushalt gewährt. Um die Gewährung eines Heizkos- tenzuschusses ist schriftlich unter Ver- Heizkostenzuschuss 2020/2021 Auch heuer gewährt das Land Tirol für die Heizperiode 2020/21 einen Heizkostenzuschuss. wendung des vorgesehenen Antragfor- mulars anzusuchen. Dieses ist online abrufbar auf der Homepage des Lan- des Tirol im Bereich „Unterstützung für hilfsbedürftige TirolerInnen“. Anträge können im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. November 2020 gestellt werden und müssen im Gemeindeamt zur Bestätigung der melderechtlichen Informationen vorgelegt werden. ACHTUNG! ƒ Für PensionistenInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen im vergangenen Jahr der Antrag auf Heizkostenzuschuss des Landes bewilligt wurde, ist eine gesonderte Antragstellung NICHT erforderlich. Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen in Kopie anzuschließen: ƒ Sämtliche monatliche Einkom- mensnachweise aller im gem. Haus- halt gemeldeter Personen ƒ Einkommen der volljährigen Kin- der im gemeinsamen Haushalt ƒ Melderechtliche Bestätigung der Wohnsitzgemeinde am Antragsfor- mular Von Robert Trenkwalder Was tut die Gemeinde für die Herstel- lung eines Glasfaserhausanschlusses? Die Gemeinde lässt ein Glasfasernetz durch Bau rmen errichten und verlegt Microrohre bis an die Grundstücks- grenzen von Anschlusswerbern. Die Gemeinde stellt den Anschlusswerbern ein Microrohr von der Grundstücks- grenze bis ins Hausinnere kostenlos zur Verfügung. Bei Bedarf wird auch eine Standardwanddurchführung (geeignet für Betonwände) kostenlos beigestellt. Mit dieser Wanddurchführung kann das Microrohr wasserdicht durch eine Hauswand geführt werden. Nachdem die Hauseinführung (durch den An- schlusswerber) hergestellt ist, beauf- tragt und bezahlt die Gemeinde eine Fach rma, welche eine Glasfaserleitung durch das Microrohr bis ins jeweilige Haus führt und eine Hausübergabebox an der Wand im Hausinneren (in der Re- gel im Kellerbereich) montiert und die Glasfaserkabel anschließt. Was muss der jeweilige Anschlusswer- ber für seinen Glasfaseranschluss tun? Wenn Glasfaserausbauarbeiten in ei- ner Gemeindefraktion anstehen, wer- den die Anrainer über die Möglichkeit eines Glasfaseranschlusses für ihre Häuser oder Wohneinheiten informiert. Der jeweilige Hausbesitzer muss sein Interesse an einem Glasfaseranschluss der Gemeinde mitteilen, bevor die Gra- bungsarbeiten in seinem unmittelbaren Umfeld beginnen. Der jeweilige An- schlusswerber verlegt das von der Ge- meinde beigestellte Microrohr auf eige- ne Kosten von seiner Grundstücke bis zu seiner Hausmauer in der Erde und führt das von der Gemeinde kostenlos beigestellte 10 mm dicke Microrohr durch eine Bohrung in der Hausmauer ins Hausinnere. (In der Regel in den Kellerbereich, wo auch ein Stroman- schluss vorhanden sein sollte bzw. leicht geschaffen werden kann). Nachdem dann die Hausübergabebox im Hausin- neren durch eine von der Gemeinde be- auftragten Fach rma errichtet wurde, kann der Hausbesitzer bzw. Anschluss- werber mit einem Internetanbieter einen Vertrag über ein glasfaserbasierendes Produkt (z. B. sehr schnelles Internet, Festnetz oder Fernsehen) abschließen. Fallen weitere Kosten an? Wurde ein Hausanschluss mit Haus- übergabebox funktionsfähig hergestellt und schließt ein Anschlusswerber kei- nen Vertrag mit einem Internetanbieter ab, so wird von der Gemeinde nach ei- nem Jahr ein einmaliger Kostenbeitrag in der Höhe von EUR 49,-- verrechnet. Wird ein Vertrag mit einem Interne- tanbieter hergestellt und somit der An- schluss genutzt, fällt dieser Kostenbei- trag nicht an. Ab wann ist der Betrieb eines Glasfaseranschluss möglich? Ein Glasfaseranschluss ist erst mög- lich, wenn die Glasfaserinfrastruktur durch die Gemeinde und die Hausein- führung durch den Hausbesitzer herge- stellt wurde. Der Zeitplan für den Glasfaserausbau ist wie folgt vorgesehen und wesentlich von den Fördermitteln des Landes Tirol und des Bundes abhängig: ƒ 2020: Großdorf, Spöttling-Taurer, Arnig, Teile von Lana, Teile von Unterlesach ƒ 2021: Ködnitz ƒ 2022: Oberlesach, Oberpeischlach ƒ ab 2023: Unterpeischlach, Brennersiedlung, Staniska, Glor-Berg Der Betrieb des gemeindeeigenen Glasfasernetzes wurde von der Gemein- de Kals im Boten von Tirol im Herbst 2019 ö entlich angeboten. Folgende Fir- men (auch Provider genannt) haben für die Nutzung der Glasfaserinfrastruktur der Gemeinde Kals einen Vertrag mit dieser abgeschlossen: ƒ Innsbrucker Kommunalbetriebe : https://www.ikb.at ƒ Magenta : https://www.magenta.at ƒ Tirolnet.com : https://www.tirolnet. com Jeder dieser 3 Anbieter hat auch Ver- tragselektriker, welche für Beratung bzw. Herstellung von hausinternen Lö- sungen gerne zur Verfügung stehen. Die Errichtung des gemeindeeigenen Glasfasernetzes wird mit Eigenmitteln und Fördergeldern des Landes Tirol und des Bundes finanziert. Ziel aller ist die Sicherstellung einer leistungsstarken In- ternetanbindung, um Standortnachteile in ländlichen Regionen auszugleichen. Die Refinanzierung erfolgt langfristig über die Vermietung des gemeindeei- genen Glasfasernetzes an die Provider, welche einen Anteil ihres Umsatzes an die Gemeinde Kals abgeben. Anmerkung: Die A1 Telekom hat bis dato keinen Vertrag mit der Gemeinde Kals am Großglockner für die Glasfasernutzung abgeschlossen und kann derzeit somit auch keine Glasfaseranschlüsse betrei- ben. Der Internetdienst der A1 Telekom läuft weiterhin über das Kupfernetz, welches trotz Verbesserungen nur deut- lich geringere Kapazitäten als ein Glas- faserkabel zulässt. Schnell, schneller, Glasfaser Die Gemeinde Kals am Großglockner hat mit der Errichtung einer Glasfaserinfrastruktur begonnen. Damit soll für die Kal- serInnen und Kalser eine zukunftsfähige, schnelle und sichere Internetversorgung geschaffen werden.

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