GZ_Kals_2020_09

AUS DEM GEMEINDERAT AUS DEM GEMEINDERAT 12  FODN - 75/02/2020 FODN - 75/02/2020   13 der Liquidität sind EUR 43.273 für Kals am Großglockner mit Auszahlung Sep. 2020 zugesagt. Für geplante kommunale Investitionen ist ein Betrag von EUR 40,0 Mio. in Aussicht gestellt, dies wird aufgrund von Bauvorhaben zugeteilt. Die Bürgermeisterin hat diesbezüg- lich über die BH Lienz bereits für die geplanten Bauvorhaben Dorfplatz und LWL sowie WVA einen Bedarf angemeldet. Information über Vollversammlung Jagdgenossenschaft - Neuwahlen Die Bürgermeisterin informiert, dass am 4. März 2020 die Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Kals am Groß- glockner stattgefunden hat. Dabei waren sowohl Neuwahlen als auch die Jagdvergabe auf der TO. Neuer Vorstand: Obm. Josef Bauernfeind (Niederarnig), Stv. Martin Rogl (Taurer), Ausschuss: Johann Berger (Zöttl), Mi- chael Gratz (Berger), Thomas Schneider Die Vergabe der gesamten Jagd wird wieder an den Jagdver- ein erfolgen, einstimmig, was sehr erfreulich ist. Die Kalser Jagd wird immer wieder als Vorzeigebeispiel in Tirol vor den Vorhang geholt. Es gibt in den nächsten 10 – 20 Jahren beson- dere Herausforderungen insbesondere in den Aufforstungsge- bieten aufgrund von Windwurf VAIA. Die gute Zusammenar- beit von Pächter und Verpächter ist wesentliche Voraussetzung für ein gutes Gelingen. Dies wurde auch im Rahmen des FWP Windwurf Vaia mehrfach betont. Information über Maßnahmen Zivilschutz - Schneeereignis November 2019 Im Nachspann vom Schneeereignis Nov. 2019 wurden ver- schiedene Maßnahmen beraten, die die Situation langfristig verbessern sollten. Dabei wurde die Problematik von Strom- ausfällen besonders hervorgehoben. In mehreren Gesprächen und Schreiben zwischen Bürger- meisterin, BH und TIWAG wurde über dringende Maßnahmen im Kalsertal diskutiert, dabei ist eine Verbesserung erreicht worden. In nächster Zeit wird eine Direktleitung zwischen Kraftwerk Dorferbach und Masten beim Bildungszentrum von der TIWAG Netz AG gegraben, dann kann über Fernwar- tung die Umschaltung aktiviert werden. Eine Leitungsführung unter Erde ins Lucknerhaus wird derzeit nicht angestrebt. Ebenso wurde die Gemeindeverwaltung über die Aktivie- rung der Notstromversorgung im Haus de calce umfangreich geschult, im Vorfeld wurde von Elektro Unterweger, Alois Oberlohr die Anlage beschriftet und gemeinsam eine Anlei- tung verfasst. Ebenso wurde eine Notstromversorgung für die Kalser Tankstelle gemeinsam mit der Raiffeisengenossenschaft ange- dacht und sollte zwischenzeitlich ausgeführt sein. Auch wurde in einem Artikel in der Gemeindezeitung über die private Versorgung mittels Notstromaggregate informiert, damit dies in Vorbereitung schon vom Professionalisten ins- talliert werden kann und die Eigentümer über deren Funktion geschult werden. Gemeinderatssitzung am 9. Juli 2020 Flächenwidmungen Beratung und Beschussfassung FWP Änderung Gp 3974, KG Kals am Großglockner Geplant ist die Errichtung einer Hofsäge. Die zugehörige Hofstelle steht auf dem Grundstück 4475, KG. Kals am Groß- glockner, welche als Sonderfläche Hofstelle nach § 44, TROG 2016, gewidmet ist. Aufgrund der schwierigen Abgrenzbarkeit zu bestehenden Nutzungen, wird die Festlegung einer Sonder- fläche nach § 47, TROG 2016, vorgeschlagen. Da sich der Planungsbereich in der Gefahrenzone „Lawi- ne – gelb“ befindet, ist die Einholung einer Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung notwendig. Hinsichtlich anderer Aufgaben und Ziele der örtlichen Raumordnung bzw. den Festlegungen im örtlichen Raum- ordnungskonzept (Orts- und Landschaftsbild o.a.), entstehen keine Widersprüche. Vorausgesetzt positiver Stellungnahmen, wird daher folgende Beschlussfassung empfohlen: Änderung des Flächenwidmungsplans im Bereich zwei- er Teilflächen des Grundstückes 3974, KG. Kals, von derzeit Freiland nach § 41 in künftig Sonderfläche für sonstige land- und forstwirtschaftliche Gebäude – Hofsäge - mit Zähler Nr. 12 nach § 47, im Bereich einer Teilfläche des Grundstücks 3974, KG. Kals von derzeit als Sonderfläche Hofstelle nach § 44 in künftig Sonderfläche für sonstige land- und forstwirt- schaftliche Gebäude – Hofsäge - mit Zähler Nr. 12 nach § 47 sowie im Bereich zweier weiterer Teilflächen des Grundstü- ckes 3974, KG. Kals, von derzeit Sonderfläche Hofstelle nach § 44 in künftig Sonderfläche für sonstige land- und forstwirt- schaftliche Gebäude – Hofsäge - mit Zähler Nr. 12 nach § 47, alle TROG 2016, LGBl. 101/2016, in der Fassung des Gesetzes LGBl. 122/2019. Beschluss einstimmig. Beratung und Beschlussfassung Änderung FWP Gp. 1254 Geplant ist die Errichtung einer befestigten Fläche mit einer betonierten Mauer auf einer Seite zur Lagerung von Holz und Hackgut. Eigentümerin des Grundstücks ist die Agrargemein- schaft Kals am Großglockner, die Errichter sind Landwirte und Mitglieder in der Agrargemeinschaft. Verwendet werden die Hackschnitzel zur Beheizung ihrer Häuser. Den Errichtern wird ein Baurecht eingeräumt. Damit handelt es sich um eine bauliche Anlage, welche den Hofstellen untergeordnet ist. Zur betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit ist die Einholung einer Stellungnahme der Agrar Lienz notwendig. Aufgrund der Einzellage sind keine Nutzungskonflikte aus der geplanten Nutzung zu erwarten, ein Verlust an land- oder forstwirtschaftlicher Fläche ist nicht gegeben. Hinsichtlich der Eignung als Sonderfläche für den konkreten Verwendungszweck ist die Einholung einer Stel- lungnahme des Flussbaus beim BBA-Lienz notwendig. Die Abgrenzung der Sonderfläche bleibt außerhalb des Ufer- schutzbereichs, der Richtung Nordwesten anschließende Ufer- begleitweg ist von der Sonderfläche ebenfalls nicht berührt. Die Bildung eines Bauplatzes im Sinne des § 2 Abs. 12, TBO 2018, ist nicht notwendig, allerdings ist eine Grundstücksbil- dung zur grundbücherlichen Eintragung des Baurechts not- wendig. Da es sich um kein Gebäude handelt und auch nicht handeln soll, wird die unmittelbar vorgesehene Fläche mit ei- nem rundum laufenden Streifen in einer Breite von ca. 1,0 m als Planungsbereich festgelegt. Vorausgesetzt positiver Stellungnahmen, daher folgende Beschlussfassung: Änderung des Flächenwidmungsplans im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes 1254, KG. Kals am Großglockner, von derzeit Freiland nach § 41 in künftig Son- derfläche für sonstige land- und forstwirtschaftliche Gebäude – Lagerfläche für Holz und Hackgut. Beschluss einstimmig. Beratung und Beschlussfassung Erlass BBPl. auf Gp. 4218/12, 4218/10, 4218/9, KG Kals Die Eigentümerfamilie beantragt die Erlassung eines Be- bauungsplanes. Damit sollte ein Zu- und Umbau für die Er- richtung einer 2. Wohneinheit ermöglicht werden. Die Festle- gungen Bauweise offen 0,4 und eine Höhenlage auf 1311,85 u. A. als 0,00. Es wird auch eine Höhe max. festgelegt, im Sinne des Ortsbild- und Nachbarschaftsschutzes. Der örtliche Raumplaner gibt zum Bebauungsplan im Be- reich der Grundstücke 4218/9, 4218/10 und 4218/12, KG. Kals am Großglockner, folgende Stellungnahme ab: Geplant ist die Errichtung von Zu- und Umbauten beim Wohnhaus auf Grundstück 4218/12, KG. Kals am Großglockner. Festgelegt wird die offene Bauweise mit dem 0,4-fachen der Höhe jeden Punktes, mindestens 3,0 m als erforderlichem Grenzabstand im gesamten Planungsbereich. Auf Antrag der Grundeigentümer wird die Änderung und Auflage eines Entwurfs für einen Bebauungsplan im Bereich der Grundstücke 4218/9, 4218/10 und 4218/12, KG. Kals am Großglockner, entsprechend dem Planentwurf von arch- MAYRro, 9920 Sillian 86 beschlossen. Beschluss: einstimmig Beratung und Beschlussfassung Aufhebung BBPl. auf Gp. 3761/2, KG Kals Auf Anraten des Bausachverständigen sowie des Raumpla- ners ist für das geplante Bauvorhaben Fam. Groder, Um- und Ausbau, auf der Gp. 3761/2 KG Kals der bestehende Bebau- ungsplan vom 21.08.1997 noch gültig, dieser besitzt jedoch Festlegungen die nicht mehr relevant bzw. gültig sind. Auch die der Abt. Bau- und Raumordnung empfiehlt diesen aufzu- heben. Für das geplante Bauvorhaben sind damit keine Ein- schränkungen verbunden. Auf Antrag der Bürgermeisterin wird auf der Gp. 3761/2 KG Kals der bestehende Bebauungsplan vom 21.08.1997 ersatzlos aufgehoben. Beschluss: einstimmig Kassaprüfung Bericht Überprüfungsausschuss Kassaprüfung Gemeinde und Gemeinde Kals Immobilien KG Datum der Kassaprüfung: 09.06.2020 Überprüfungszeitraum: 01.01.2020 bis 31.05.2020 Haushaltskonten: Beleg-Nr. 1/2020 – 864/2020 Zweitkonten: Beleg-Nr. (keine) Steuern/Abgaben: Beleg-Nr. 1/2020 – 610/2020 Erstmalig wird die Finanzgebarung nach der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) ge- prüft. Der Haushaltsübertrag vom Jahr 2019 nach 2020 – sprich Eröffnungsbilanz 2020 – ist bis längstens September 2020 zu erledigen bzw. vom Gemeinderat zu beschließen. Bis dato, da noch buchhalterisch Ergänzungen zu machen sind (dies muss alles auf die „neue“ VRV umgestellt werden), wurde der Über- trag – sprich Eröffnungsbilanz – noch nicht erledigt. Näheres ist im beigefügten Bericht ÜPA ersichtlich. Die Überprüfung der Einhaltung des Haushaltsplanes 2020 hat Überschreitungen in Höhe von EUR 158.769,63 davon je- doch 70.610,60 lediglich durch geänderte Kontonummern und nicht durch Mehrausgaben hervorgerufen, ergeben. Der Über- prüfungsausschuss ersucht den Gemeinderat die Überschrei- tungen mit Nachtragsbeschluss zu genehmigen. Beschluss einstimmig. Weiter wurde im Zuge dieser Kassaprüfung die Gemein- de Kals Immobilien KG überprüft und zwar von Beleg-Nr. 1/2020 bis 23/2020 (Überprüfungszeitraum: 01.01.2020 bis 31.05.2020) – siehe hierzu beiliegenden Tagesabschluss vom 31.05.2020. Sanierung Stützmauer Gemeindestraße hinter Haus Schwarzl / Großdorf Bereits im Jahr 2015 sind Schäden am Wegkörper hinter Haus Schwarzl in Großdorf aufgetreten und wurde ein Ange- bot bei der Fa. Felbermayr eingeholt, jedoch die Arbeiten nie beauftragt. Der Zustand der Steinschlichtung hat sich nun verschlech- tert, ebenso ist die Rissbildung im Asphalt größer geworden und hat die Fam. Schwarzl ihre Besorgnis über Gefahr ge- äußert. Eine Besichtigung hat ergeben, dass nun dringender Handlungsbedarf besteht. Das neuerlich eingeholte Angebot beträgt EUR 8.768,35 brutto. Die Maßnahme beinhaltet eine Ankerung nach hinten, sowie aufbringen von Spritzbeton. Er- schwerend kommt hinzu, dass in diesem Bereich der Sammler AWVB und div. Telefon und Stromleitungen verlaufen.

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