GZ_Leisach_2020_09

5 Der Amtslei ter informier t Glasfaseranschluss-Scheck für Privathaushalte – ein Förderprogramm des Landes Tirol ab 1. September 2020 Gegenstand der Förderung: Gefördert wird die Herstellung von Glasfaseranschlüssen (FTTH – Fibre to the Home, FTTB – Fibre to the Building). Dies umfasst insbesondere Grabungsleistungen sowie passive Komponenten zur Erschließung von bestehenden Gebäuden mittels Glasfaser sowie notwendige Verkabelungen im Gebäude (In-House-Verkabelung). Förderungsnehmer: Förderungsnehmer können Eigentümer oder Mieter von Gebäuden und Wohnungen (jeweils Privatpersonen) im Bundesland Tirol sein. Der Mieter muss die Zustimmung des Eigentümers schriftlich nachweisen. Unternehmen sind von der gegenständlichen Förderung nicht umfasst. Art und Ausmaß der Förderung: Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt: • Variante 1: 300,00 € für einen Glasfaseranschluss bei bestehender Leerverrohrung, • Variante 2: 1.000,00 € für einen Glasfaseranschluss, wenn zusätzlich Grabungs- arbeiten für eine Verlegung von Leerrohren zum Gebäude notwendig sind (maximal einmal pro Gebäude); Die Förderung wird als „Scheck“ nach Herstellung des Glasfaseranschlusses ausbezahlt. Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens 300,00 € (bei bestehender Leerver- rohrung) oder mindestens 1.000,00 € (bei notwendigen Grabungsarbeiten) betragen. Für die Förderabwicklung sind dem Förderansuchen die Rechnungen samt Überweisungs- belege und die „Beilage 1 Bestätigung über die Herstellung des Glasfaseranschlusses“ beizulegen bzw. hochzuladen. Geltungsdauer: Diese Richtlinie des Landes Tirol tritt rückwirkend mit 11. März 2020 in Kraft und gilt bis 30. Juni 2021, die Förderungsanträge müssen spätestens am 31. Dezember 2020 eingelangt sein. Antrag: Antragsformular (Onlineformular des Landes Tirol auf www.tirol.gv.at ). Alfons Monitzer Art und Ausmaß der Förderung, Beispiel für Variante 1 Art und Ausmaß der Förderung, Beispiel für Variante 2

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