GZ_Tristach_2020_09

4 GR-Beschlüsse | Sozial verträgliche Baugrundstücke Sept. 2020 schen Fachkraft für die Kleinkindgruppe im Kindergarten der Gemeinde Tristach mit 20 Wochenstunden auf ein Jahr be- fristet auszuschreiben. Auf Grund der be- vorstehenden Sommerpause wurde der Gemeindevorstand vom Gemeinderat mit der Stellenvergabe betraut, der entspre- chende formale Gemeinderatsbeschluss soll in der Herbstsitzung 2020 nachge- holt werden. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Stelle einer Kindergar- ten-Assistenzkraft an Frau Unterlechner Katharina, 9907 Tristach, befristet auf das Kindergartenjahr 2020/21, wie folgt zu vergeben: Teilbeschäftigung mit 25 Wochenstunden, das sind 62,50 % der Vollbeschäftigung; Einstufung im Entloh- nungsschema Ak. Der Gemeinderat hat den einstim- migen Beschluss gefasst, die Stelle ei- ner Freizeitpädagogin an der Volksschule Tristach für das Schuljahr 2020/21 Frau Aßlaber Julia, 9907 Tristach, anzubieten. Im Ergebnis eines geheimen, mittels Reihungsstimmzetteln durchgeführten Abstimmungs- bzw. Reihungsverfahrens wurde Frau Oberkofler Simone, 9991 Dölsach, für die ausgeschriebene Stelle einer Verwaltungsmitarbeiterin mit dem Schwerpunkt Finanzverwaltung gewählt. Die Anstellung erfolgt gem. den Bestim- mungen des Gemeinde-Vertragsbediens- tetengesetzes 2012, LGBl. Nr. 119/2011, i.d.g.F. (G-VBG 2012) als Teilzeitstel- le (50 % Beschäftigungsausmaß bzw. 20 Wochenstunden) vorerst befristet auf 1 Jahr mit Verlängerungsoption, im Ent- lohnungsschema I, Entlohnungsgruppe c. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Wohnung im OG des Nordtraktes des Gemeindezentrums an den neuen Gemeindewaldaufseher, Hr. DI (FH) de Jel Sebastiaan zu folgenden Konditionen zu vermieten: Monatsmiete brutto € 550,--, warm (inkl. Heizung), indexgesichert; Kosten für Strom, Was- ser und Kanal kommen hinzu; Mietdauer 3 Jahre, wobei das Mietverhältnisses bei Beendigung des Dienstverhältnisses von Hr. de Jel zur Gemeinde Tristach jeden- falls automatisch aufgelöst wird. Dem Ansuchen um Anschluss der Gp. 1784, KG Tristach, an die Gemeindet- rinkwasserleitung hat der Gemeinderat mit einstimmigem Beschluss stattgegeben. Der Gemeinderat hat die Gewährung folgender Subventionen, je für das Jahr 2020, beschlossen: a) Erwachsenenschu- le Tristach € 800,-- (einstimmig) | Obst- und Gartenbauverein Tristach € 300,-- (einstimmig) | Musikkapelle Tristach: € 4.000,-- ( € 3.000,-- ordentl. Sub- vention plus € 1.000,-- Sonderunter- stützung für div. Anschaffungen um ca. € 7.500,-- sowie wg. des Einnahmen- ausfalls infolge des COVID-19-bedingten Nicht-Stattfindens des Tristacher Kirchta- ges – mehrheitlicher Beschluss). Der Gemeinderat hat die Gewährung von Baukostenzuschüssen im Ausmaß von 30 bzw. 50 % des im Zusammen- hang mit den jew. Bauvorhaben vorge- schriebenen Erschließungsbeitrages im Gesamtbetrag von € 11.187,70 einstim- mig beschlossen. Alle drei Antragsteller erfüllen die vom Gemeinderat für die Zu- schussgewährung definierten Kriterien. Gem. vorliegender Ansuchen hat der Gemeinderat die Gewährung einer Förderung für die Anschaffung von Elek- tro-Fahrrädern (E-Bikes) an insgesamt 12 Antragsteller/innen im Betrag von je € 75,-- (gesamt: € 900,--) einstimmig be- schlossen. Der Gemeinderat hat den vom Ob- mann des Überprüfungsausschusses, GR Christian Koller, vorgetragenen Bericht über die am 22.05.2020 durchgeführte Kassenprüfung bzw. die Kassenprüfungs- niederschrift Nr. 01/2020 einhellig zur Kenntnis genommen. Der Vergleich der einzelnen Buchungen mit den Konto- auszügen und die dabei vorgenommene Prüfung der Richtigkeit und Vollständig- keit der Buchungen und der Belege ergab keine Mängel. Die Schadholzaufarbeitung wurde lt. Ausschreibung an den einzigen Anbieter, Hr. Stabinger Josef, 9907 Tristach, um € 33,60/fm zuzügl. 13 % MwSt. mit ein- stimmigem Beschluss vergeben. Der Gemeinderat hat gem. § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgeset- zes 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101 einstimmig beschlossen, den vom Planer Raumgis Kranebitter, Ruefenfeldweg 2b, 9900 Lienz, ausgearbeiteten Entwurf vom 08.07.2020, GZl. 2917ruv/2010 über die Erlassung eines Bebauungs- planes im Bereich der Grundstücke Gp. 1783, 1784, 1785, 1786, 1787, 1788 und 1789, alle KG Tristach, laut planli- cher und schriftlicher Darstellung des vor- hin genannten Raumplaners durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Ein- sichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig hat Gemeinderat gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 den Beschluss über die Erlassung des ggst. Bebauungsplanes gefasst (die- ser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stel- lungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird). Impressum: Auflage: 750 Stück. Ergeht an alle Haushalte der Gemeinde Tristach. Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich: Gemeinde Tristach, Bür- germeister Ing. Mag. Markus Einhauer, E-Mail: buergermeister@tristach.at, Tel. 0650/5495540. Layout: GRAFIK ZLOEBL GmbH, 9907 Tristach. Satz: Hannes Hofer. Druck: Oberdruck Digi- tal Medienproduktion GesmbH, 9991 Dölsach. Mitarbeiter dieser Ausgabe: Burgl Kofler, Franz Zoier, Mag. Georg Neudert, Walter Hofer, Han- nes Hofer. Anzeigeninfo: GRAFIK ZLOEBL GmbH, Tel. 04852/65065, E-Mail: office@ grafikzloebl.at . Hinweise, Reaktionen und Vor- schläge bitte an: Mag. Georg Neudert, Althu- berweg 2, 9907 Tristach; Tel. 0664/3263515, E-Mail: cebs.ital@netway.at . Sämtliche Fo- tos beigestellt, soweit nicht anders angeführt. Redaktionsschluss nächste Ausgabe: 1. Dez. 2020 Berichte und Beiträge, die in der nächsten Ausgabe des Koflkuriers Aufnahme finden sollen, können bis Redaktionsschluss an das Gemeindeamt Tristach vorzugsweise in digitaler Form übermittelt werden. Vertragsraumordnung Angebot von 2 Grundstücken zu einem sozial verträglichen Preis Im Bereich Erlenweg, Tristach, werden zwei Baugrundstücke (Gp. 1857 mit 516 m² und Gp. 925/3 mit 597 m²) zu einem sozial verträglichen Preis von € 175,–/m² angeboten. Details unter: https://tinyurl.com/baugrund-tristach

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