GZ_Assling_2020_08

Im Förderansuchen an die Gemeinde wurde folgender Förder- schlüssel vorgeschlagen: Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die anteiligen Kosten der Dachsanierung der Pfarrkirche Mittewald laut Kostenvor- anschlag i.d.H.v. 7,5%, das sind ca. € 10.700, zu übernehmen. Erlassung Bebauungsplan Gst 909/11, KG Oberassling - Sonnenhang II Geplant ist die Vergrößerung des bestehenden Siedlungsge- bietes „Sonnenhang“. Es sollen drei Bauplätze für Einzelhaus- bebauung gebildet werden. Im Juni 2020 wurde die Erschließung errichtet und nun soll der Verkauf und die Bebauung der Grundstücke erfolgen. Dazu ist die Erlassung eines Bebauungsplanes mit entsprechenden Festlegungen not- wendig. Die Auflage des Entwurfes für einen Bebauungsplan von Raumplaner Wolfgang Mayr wurde beschlossen. Erlassung (Gst 38/47) und Änderung (Gst 38/33) Bebauun- planes - Theurl Georg Geplant ist die Errichtung eines eingeschoßigen Gebäudes zwischen der Garage auf Grundstück 38/33 und Carport auf Grundstück 38/47 KG Unterassling. Dieses soll als Hobby- raum genutzt werden und steht in Zusammenhang mit der Schaffung einer 3. Wohneinheit. Im Bereich des Grundstücks 38/33 KG Unterassling gilt ein Bebauungsplan mit Plandatum vom 25.11.2013. Dieser wird geändert. Auf dem Grundstück 38/47 KG Unterassling wird der Bebauungsplan neu erlassen. Die Auflage des Entwurfes der Neuerlassung bzw. Änderung mit den entsprechenden Festlegungen wurde beschlossen. Änderung Kindergartenordnung Das Land Tirol hat die Ferien gesetzlich einheitlich geregelt. Die schulfreien Tage ergeben sich auf den Entfall der bisher freien Dienstage nach Ostern und Pfingsten sowie durch eine Verringerung der schulautonomen Tage. Diese Regelung gilt ab dem Schuljahr 2020/2021. Aufgrund dessen muss auch die Kindergartenordnung angepasst werden. Der Gemeinderat beschloss, die beiden Dienstage nach Ostern und Pfingsten analog § 110 Tiroler Schulorganisationsgesetz ab dem Kinder- gartenjahr 2020/2021 in § 3 der Kindergartenordnung der Gemeinde Assling nicht mehr als freie Tage auszuweisen. Beitritt bzw. Beteiligung am Ressourcenzentrum Lienzer Talboden, Regionales ASZ Die Unterlagen zum Projekt des Abfallsammelzentrums (kurz ASZ) Lienzer Talboden wurden erläutert. Anhand des Berich- tes der Stadt Lienz, Abteilung Umwelt, wurde eine Varianten- berechnung der Kosten angestellt. Eine Kostendeckung des laufenden Aufwandes für das ASZ erfolgt bei einer Beitrags- leistung von € 2,20 je Einwohner je Gemeinde und der Vor- aussetzung, dass alle Gemeinden des Planungsverbandes 36 an dem Projekt teilnehmen. Der jährliche Kostenanteil der Gemeinde Assling würde demnach € 3.990,80 betragen. Beschlossen wurde: Die Gemeinde Assling ist grundsätzlich bereit, sich am Projekt des regionalen ASZ Lienzer Talboden zu beteiligen. Eine laufende Beitragsleistung wird derzeit und so lange nicht übernommen, wie in Assling ein lokales ASZ besteht und deshalb eine Anlieferung von Müll aus Assling zum regionalen ASZ nicht erfolgt. Am Investitionsbeitrag wird man sich beteiligen. Dies aus dem Grunde, dass die Gemeinde Assling Teil dieses regionalen ASZ Lienzer Talbo- den sein will und ihren Beitrag dazu leisten möchte. Jedoch sind dafür noch die Rahmenbedingungen festzulegen sowie die tatsächlichen Investitionskosten zu ermitteln. Seite 15 08/2020 Fortsetzung von Seite 5: Aus dem Gemeinderat Heizkostenzuschuss 2020 Das Land Tirol gewährt für die Heizperiode im Winter 2020/2021 nach Maßgabe der Richtlinien einen einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten. Antrags- bzw. zuschussberechtigt sind alle Personen mit aufrechtem Hauptwohnsitz in Tirol. Nicht antrags- bzw. zuschussberechtigt sind:  Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine laufende Mindestsicherungs- bzw. Grundversorgungslei- stung beziehen;  BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Schüler- und Studentenheimen. Personen, die bereits im vergangenen Jahr den Heizkostenzu- schuss des Landes bezogen haben, ist eine gesonderte Antrag- stellung nicht erforderlich. Für diesen Personenkreis stellt das Land der Gemeinde eine entsprechende Liste zur Verfügung. Die Gemeinde bestätigt darauf die Richtigkeit der Angaben und die Anspruchsberechtigung für den Heizkostenzuschuss. Alle anderen zuschussberechtigten Personen haben um die Gewährung des Heizkostenzuschusses unter Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars bei der Gemeinde ansuchen. Die Gemeinde leitet die Anträge nach Prüfung auf Vollstän- digkeit der Angaben und deren Bestätigung an das Amt der Tiroler Landesregierung weiter. Den Ansuchen sind folgende Unterlagen anzuschließen: Monatliche Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen, Einkommen der volljährigen Kinder im gemeinsamen Haushalt, melderechtliche Bestäti- gung der Gemeinde am Antragsformular. Die Brennmittelaktion bzw. die Antragstellung hierfür hat am 1. Juli 2020 begonnen und sie endet am 30. November 2020 . Antragsformulare und die aktuellen Richtlinien mit den Ein- kommensgrenzen liegen in der Gemeinde auf und sind auch unter www.assling.at abrufbar. Die Höhe des Heizkostenzu- schusses beträgt € 250,00 pro Haushalt. Zur teilweisen Abdeckung der durch die verordneten Maßnah- men im Rahmen der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 angefallenen Mehrkosten wird zusätzlich ein Covid – Energie- kostenzuschuss in der Höhe von einmalig € 100,00 pro Haus- halt gewährt. Das Land Tirol und die Gemeinde Assling hoffen, dass die Aktion Heiz- und Energiekostenzuschuss 2020/2021 auch heuer wieder rasch und problemlos abgewickelt werden kann. Bürgermeister Bernhard Schneider

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