GZ_Assling_2020_08

Seite 14 08/2020 Aus dem Gemeinderat Beschlüsse vom 07.07.2020 Angebot der Firma GEMNOVA betreffend vergaberechtliche Begleitung und Durchführung zum Neubau des Feuerwehr- zentrums Assling Der Gemeinderat beschließt einstimmig für die Errichtung des FF-Zentrums Assling folgendes festzulegen:  für die Errichtung des Zentrums ist das Bundesverga- begesetz (BVergG), das Baurechtsgesetz (BauRG) und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) in der jeweils geltenden Fassung.  Bundesvergabegesetz wegen dem öffentlichem Auf- traggeber Gemeinde Assling.  Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz wegen dem Kostendeckungsprinzip (3%) und der allumfassenden Auf- gabenübernahme durch den Bieter.  Die Gemeinde räumt dem Bestbieter ein Baurecht am Grundstück ein und mietet über 35 Jahre das neu zu errich- tende Gebäude.  Nach Ablauf des Baurechtsvertrages geht das Gebäu- de gewartet und instandgehalten kostenlos ins Eigentum der Gemeinde über. Weiters wurde beschlossen, dass man nach Bedarf aus dem Baurechtsmodell wechseln kann. Für das Auswahlverfahren wird das Bestbieterprinzip festgelegt. Hinsichtlich der Verga- be und aller damit verbundenen Entscheidungen werden die Kompetenzen an den Ausschuss für die Errichtung des FF- Zentrums Assling delegiert. Der Gemeinderat beschloss weiters einstimmig, die Angebote der GemNova Dienstleistungs-GmbH in der vorliegenden Form zu genehmigen und somit den Auftrag an diese zu ertei- len. Diese gewährt einen Sonderrabatt von 5% zum vorgeleg- ten Anbot. Beim Anbot „Begleitung betreffend Vorbereitung der techni- schen Unterlagen im Vergabeverfahren Neubau Feuergeräte- haus Assling“, wurde der Leistungsaufwand mit 80 Stunden zu einem Stundensatz von Euro 99,75 netto festgelegt. Beim Anbot „vergaberechtliche Begleitung und Durchführung Neubau Feuergerätehaus Assling“ wurde ein Pauschalpreis für das mehrstufige Verhandlungsverfahren i.d.H.v. Euro 28.500,- netto vereinbart. Durchführung Vermessungsurkunden DI Rudolf Neu- mayr – Sonnenhang Der Gemeinderat beschoss einstimmig, die Teilungsurkunden des DI Rudolf Neumayr 540/2020A, 540/2020B und 540/2020C vom 30.06.2020 grundbücherlich durchzuführen. Die Kosten der Vermessung, der Vertragserrichtung sowie sämtlicher Gebühren und Entgelte trägt die Gemeinde Assling. Die Urkunde regelt die Zufahrt im Bereich der Landesstraße bei vulgo Baumgartner, wo zwischen der Agrargemeinschaft Nachbarschaft Oberdorf, der Gemeinde und den privaten Grundstücksbesitzern der Verlauf der neuen Gemeindestraße geregelt wird. Ansuchen Robert Mair, Bannberg 45/2, um Grunderwerb aus dem öffentlichen Gut Der Bürgermeister brachte dem Gemeinderat den Antrag von Robert Mair, Bannberg 45, zur Kenntnis. Die Vermessung erfolgte im Anschluss an die Sanierung der Gemeindestraße nach Bannberg Oberdorf. In der Teilungsurkunde des DI Rudolf Neumayr vom 05.05.2020, GZl. 9579/2019 wurden auch Grenzänderungen der Gemeindestraße durchgeführt. Im Zuge der Sanierung wurden im Einmündungsbereich in die Landesstraße bauliche Maßnahmen notwendig, die eine andauernde Grundbenützung der Landesstraße notwendig machte. Ebenso wurde eine Grundbereinigung mit Oberlaner Günther vereinbart, die ebenso mit dieser Urkunde durchge- führt werden soll. Die Teilflächen von der Landesstraße und von Oberlaner werden entgeltlos in das Öffentliche Gut Gemeinde Assling übernommen. Für die abzutretende Fläche an Robert Mair wird ein Preis von € 18,- je m² festgelegt. Mit Günther Oberlaner ist für die Einleitung von Oberflächen- wässern der Hauszufahrt oberhalb der Gemeindestraße noch eine privatrechtliche Vereinbarung gem. § 5 Tiroler Straßen- gesetz abzuschließen. Die Durchführung der Teilungsurkunden des DI Rudolf Neu- mayr, GZl. 9579/2019 vom 05.05.2020 wurde beschlossen. Die Kosten der Vermessung, einer allfälligen Vertragserrich- tung sowie sämtlicher Gebühren und Entgelte für das Trenn- stück 1 trägt Robert Mair, für die Trennstücke 2 (44 m²) und 3 (91 m²) die Gemeinde Assling. Das Trennstück 1 (16 m²) wird zum Preis von € 288,- an Robert Mair veräußert. Durchführung Vermessungsurkunde DI Rudolf Neumayr, GZ 397/2020 vom 27.05.2020, KG Penzendorf Josef Lukasser, vlg. Pranter, hat den Antrag gestellt, die Ver- messungsurkunde des DI Rudolf Neumayr, GZl. 397/2020 vom 27.05.2020, durchführen zu lassen. In den Sitzungen des Gemeinderates von Assling vom 11.03.1997 und 11.11.1997 wurde bereits beschlossen, die ausgewiesenen Flächen des Öffentlichen Gutes an die Besitzer der Höfe vulgo Jakober, vulgo Maurer und vulgo Pranter abzutreten. Die Abtretung an vulgo Maurer wurde durchgeführt. Es liegen zwar die Unter- schriften eines Grenzverhandlungsprotokolls zur Teilungsur- kunde des DI Rudolf Neumayr, GZl. 4089/2001 aus 2003 vor, die Urkunde wurde aber offensichtlich nie bei den zuständigen Stellen zur Durchführung eingereicht. Daher wurde beschlos- sen, die Vermessungsurkunde des DI Rudolf Neumayr, GZl. 397/2020 vom 27.05.2020 grundbücherlich durchführen zu lassen. Förderansuchen betreffend Dachsanierung Pfarrkirche Mittewald Das Dach der Kirche wurde bei den Schneefällen im Novem- ber 2019 von umstürzenden Bäumen beschädigt. Die Gemein- de war bei der Suche nach Förderstellen behilflich. Die Kosten der Dachsanierung belaufen sich auf ca. € 143.000,-. Fortsetzung nächste Seite

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