GZ_Assling_2020_08

Seite 12 08/2020 Aus dem Gemeinderat Beschlüsse vom 19.05.2020 Förderrichtlinien Gemeinde Assling zur Umsetzung eines flächenwirtschaftliches Projektes der WLV-Gebietsbaulei- tung Osttirol Ing. Anton Stocker von der Bezirksforstinspektion, der in Zusammenarbeit mit der WLV Gebietsbauleitung Osttirol das flächenwirtschaftliche Projekt ausgearbeitet hat, stellt das Pro- jekt vor. Anwesend sind auch Ortsbauernobmann Markus Stocker sowie alle Obleute jener Agrargemeinschaften, die Mitglieder der Straßeninteressentschaft Assling. Das Schutzziel des flächenwirtschaftlichen Projektes Assling liegt in der Erhöhung der Sicherheit für Menschenleben, Gebäude, Siedlungsraum und Infrastruktur sowie der Bundes- straße B100 und den Landesstraßen L324, L359 und L388 vor schadbringenden Einwirkungen durch Steinschläge und Lawi- nen. Darüber hinaus sollen die stark geschädigten, multifunk- tional gegen dieses sehr breit gefächerte Naturgefahrenpotential wirksamen Objektschutzwälder saniert und verjüngt werden. Die am stärksten betroffene Pro- jektfläche im Ausmaß von 1.400 ha erstreckt sich über sämtli- che Ortschaften der Berggemeinde entlang der 20 km langen Asslinger Sonnseite bis zum Pustertaler Talboden. In diesem Areal befinden sich 18 Wildbach- und 7 Lawineneinzugsge- biete. Erhebliche Bereiche des Projektgebietes finden sich zudem in Steinschlaggefährdungsbereichen. Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf € 5,25 Mio., Umsetzungszeitraum ist von 2020 bis 2034. Geplant sind fol- gende Maßnahmen:  Flächenwirtschaftliche Maßnahmen, einschließ- lich flächige Steinschlagsicherungen entlang der Pustertaler Höhenstraße  Steinschlagschutznetze in Mittelwald-Wilfern  Steinschlagschutz in Kristeinertal, Thal-Aue und Thal-Römerweg  Lawinenschutz in St. Justina, Vergein und Bannberg  Gewässerräumungen Betreffend der Finanzierung wurde in einer Sitzung mit dem Sektionsleiter der WLV Tirol DI Walter Gebhard sowie mit dem Land Tirol folgende Interessentenregelung verhandelt: Der Bund sowie das Land Tirol tragen 89% der Gesamtkosten, die Interessenten müssen 11%, das sind € 577.500,- finanzie- ren. Es ist geplant, 2020 und 2021 Maßnahmen idHv. € 1,2 Mio. zu erledigen. Der Interessentenbeitrag für diese beiden Jahre beträgt also € 132.000. Ing. Anton Stocker erklärt, dass die Gemeinde Assling die Möglichkeit hätte, diese 11% zur Gänze den Interessenten vor- zuschreiben. Vorteil dieses Projektes ist die projektbezogene Abrechnung der Maßnahmen. Das bedeute, dass auch künftige Elementarereignisse mit diesem Projekt finanziert werden könnten. Im Vorfeld haben sich der Vorstand des EWA und der Gemeinderat in einer Besprechung über die Aufteilung des Interessentenbeitrages beraten. Da die Betroffenen nahezu alle Mitglieder des EWA sind, hat der Vorstand des EWA beschlossen, 4% des Interessentenbeitrages zu übernehmen. Damit sollte der Gemeinderat einen Beschluss fassen, die rest- lichen 7% zu übernehmen. Somit wäre den Grundstücksbesit- zern hinsichtlich Interessentenbeitrag nichts vorzuschreiben und es entstünden den Grundbesitzern keine zusätzlichen Kosten zu den enormen Schäden. Das wäre eine enorme Entla- stung der Grundbesitzer und für die Gemeinde Assling ein leistbarer Beitrag zu den Unwetterschäden. Der Gemeinderat beschloss, den Interessentenbeitrag wie folgt zu übernehmen: Die Gemeinde Assling übernimmt 7% des Interessentenbeitra- ges des flächenwirtschaftlichen Projektes der WLV Gebiets- bauleitung Osttirol, die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf € 5,25 Mio., die Laufzeit ist von 2020 bis 2034. Somit übernimmt die Gemeinde Assling gesamt einen Interessenten- beitrag idHv. € 367.500,-. Voraussetzung ist, dass das EWA den Interessentenbeitrag idHv. 4% übernimmt, das sind € 210.000,-. In den Kalenderjahren 2020 und 2021 sind Maßnahmen i.d.Hv. € 1,2 Mio. geplant, der Interessentenbeitrag von 7%, das sind € 84.000,-, wird für das Budget genehmigt. Erläuterung Energiebericht über gemeindeeigene Gebäu- de (e5-Programm) Bgm.-StV. Harald Stocker, Obmann des Energieausschusses, stellte den umfassenden Bericht vor. Dabei geht es im Wesent- lichen um den Energieverbrauch der gemeindeeigenen Gebäude. Die Gesamtzielerreichung aller Gebäude zusammengefasst:  Effizienz Wärme: 94%  Effizienz Strom: 44%  Effizienz Wasser: 77% Die Effizienz von Wärme und Strom haben sich um 1%-Punkt verschlechtert, beim Wasser hat sich das Ergebnis um 7% ver- bessert. Man beschloss, die Ursachen für die leichte Ver- schlechterung in den Bereichen Wärme und Strom festzustellen. Genehmigung und Bedeckung der außer- und überplan- mäßigen Mehrausgaben für das Rechnungsjahr 2019 Der Bürgermeister brachte dem Gemeinderat die Ausgaben- überschreitungen und Mindereinnahmen zur Kenntnis. Diese werden vom Finanzverwalter dem Gemeinderat erklärt. Der Gemeinderat beschloss, die Ausgabenüberschreitungen und Mindereinnahmen über € 10.000,— nachträglich zu genehmi- gen. Genehmigung der Jahresrechnung 2019 Der Rechnungsabschluss der Gemeinde Assling für das Rech- nungsjahr 2019 wurde vom Überprüfungsausschuss vorge- prüft und wurde in der Zeit vom 15.04.2020 bis 29.04.2020 in der Gemeindekanzlei Assling während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt. Einwendungen wurden während der Auflagefrist keine eingebracht. Die Jahresrech- nung wurde dem Gemeinderat vorgelegt und entsprechend Fortsetzung nächste Seite

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