GZ_Thurn_2020_08

Seite G EMEINDE (3) Eine ordnungsgemäße Entsorgung liegt nur dann vor, wenn der Hunde- kot in einem geeigneten Gefäß, etwa einem Hundekotsammelsack, gesam- melt und im Anschluss daran in dafür vorgesehene Abfallbehälter oder in die Hausmülltonne bzw. in den Haushalts- müllsack entsorgt wird. (4) Abs. 1 bis 3 ist nicht auf Dienst- hunde öffentlicher Dienststellen, Sani- tätshunde, Hirtenhunde sowie Hunde der Bergwacht und des Bergrettungs- dienstes im Rahmen eines bestim- mungsgemäßen Einsatzes anzuwen- den. § 2 Strafbestimmungen Verstöße gegen § 1 dieser Verordnung stellen eine Verwaltungsübertretung dar und werden gemäß § 18 Abs. 2 TGO vom Bürgermeister mit einer Geldstrafe bis zu 2.000 € bestraft. § 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung an der Amts- tafel in Kraft. Abstimmungsergebnis: einstimmig Stromversorgung Kirche St. Nikolaus Die Kirche St. Nikolaus wird zukünftig mit Eigenstrom der Gemeinde Thurn versorgt. Die Kosten dieser Umstel- lungsarbeiten übernimmt die Kirche St. Nikolaus. Der Gemeinderat beschließt, der Kir- che St. Nikolaus zukünftig 2.000 kWh pro Jahr gratis zur Verfügung zu stel- len. Der eventuell darüberliegende Verbrauch wird nach dem Tiwag-Tarif in Rechnung gestellt. Abstimmungsergebnis: 10:1 Stimmen Versicherung LWL-Verteilerkästen Beschluss des Gemeinderates, bei der Uniqa eine Risikoversicherung gegen plötzliche unvorhergesehene Beschä- digung von außen mit einer Versiche- rungssumme auf das 1. Risiko in Höhe von 23.000 € und einer Jahresprämie von 107,64 € abzuschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Grundsatzbeschluss Beitritt zum Wasserverband Osttirol Von derWildbach- und Lawinenverbau- ung, Gebietsbauleitung Osttirol, wurde vorgeschlagen, einen Wasserverband Osttirol zu gründen. Der große Vorteil des Verbandes liegt in der organisier- ten Bewertung der Schutzbauwerke und der raschen Beseitigung von kleineren Mängeln im gesamten Be- zirk. Die Finanzierung des Mitarbeiters samt der Behebung kleinerer Mängel erfolgt durch die Drittelfinanzierung (34 % Bund, 33 % Land Tirol, 33 % In- teressentengemeinde). Der Gemeinderat beschließt, das In- teresse an einer Mitgliedschaft im zu- künftigen Wasserverband Osttirol zu bekunden. Abstimmungsergebnis: einstimmig Grundangelegenheiten a) Übernahme der Gp. 358/1 (Michael Huber): Zur Erschließung des „Huberfeldes“ wird von Grundstückseigentümer Herrn Michael Huber die Parzelle mit einem Ausmaß von 444 m² kostenfrei erworben und diese mit der Gp. 891 (Stanisweg) vereinigt. Alle mit der Errichtung und grundbü- cherlichen Durchführung dieses Ver- trages verbundenen Kosten werden von Herrn Michael Huber getragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig b) Übernahme der zukünftigen Gpn. 984 u. 985 (Agrargemeinschaft Thurn): Für den Ausbau der Wasserversor- gungsanlage überträgt die Agrarge- meinschaft der Gemeinde Thurn kos- tenlos 1.921 m². Alle mit der Errichtung und grundbü- cherlichen Durchführung dieses Ver- trages verbundenen Kosten werden von der Gemeinde Thurn getragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Verordnung zur Gemeindestraße Weganlage „Obere Zauche“ Der Gemeinderat erlässt folgende Ver- ordnung: Erklärung einer Straße zur Gemein- destraße gemäß § 13, Abs. 1 Tiroler Straßengesetz Der Gemeinderat der Gemeinde Thurn erlässt aufgrund des § 13, Abs. 1, Tiro- ler Straßengesetz, LGBl. Nr. 13/1989, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 187/2014 (TStG), mit Be- schluss vom 12. Mai 2020 folgende Verordnung: § 1 Erklärung zur Gemeindestraße Das Grundstück mit der Nummer 358/1 wird, wie in der Vermessungs- urkunde des Zivilgeometers DI Lukas Rohracher vom 20. Jänner 2020, GZl. 1200/2018, ersichtlich, zur Gemeinde- straße erklärt. § 2 Bezeichnung und Verlauf der Gemeindestraße Das Teilstück der neuen Gemeinde- straße, Gp. 358/1, wird laut Gemeinde- ratsbeschluss der Gp. 891, Stanisweg, einverleibt. Der Verlauf der Gemeinde- straße ist aus der planlichen Darstel- lung ersichtlich und wird beschrieben wie folgt: Einverleibung der Gp. 358/1 in die Gp. 891 mit der Bezeichnung Stanisweg. § 3 Benützungsbeschränkungen Benützungsbeschränkungen nach § 4, Abs. 2, TStG, werden nicht festgelegt. § 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft. Abstimmungsergebnis: einstimmig Weginstandsetzungskosten Tschu- lewege nach Holztransporten Im Jahr 2019 wurden von der Ge- meinde Thurn die Tschulewege und der Reggenweg generalsaniert. Durch frühzeitigen Beginn der Holzschläge- rungsarbeiten in der Frost-/Tauperiode im Frühjahr 2020 wurden die Tschule- wege stark beschädigt. Der Gemeinderat beschließt, die not- wendigen Sanierungskosten für die Thurner Waldbesitzer als landwirt- schaftliche Förderung zu überneh- men. Abstimmungsergebnis: 10 : 1 Ansuchen Christian Zeiner - Wegquerungen - Neuverlegung Privatwasserleitung Dem Ansuchen von Herrn Christian Zeiner um Verlegung einer Privatwas- serleitung in den Gpn. 806 und 831, wird mit der Vorschreibung von Aufla- gen zugestimmt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Flächenwidmungsplanänderung im Ortsteil Oberdorf (Gpn. 319/1 u. 325) Im Bereich der Hofstelle „Rottmann“ ist derzeit keine einheitliche Widmung vorhanden. Aufgrund von geplanten Baumaßnahmen ist eine Änderung des Flächenwidmungsplanes erforderlich. Der Gemeinderat beschließt die Än- derung des Flächenwidmungsplanes von derzeit „Freiland“ bzw. „Landwirt- schaftliches Mischgebiet“ in künftig „Sonderfläche Hofstelle“. Abstimmungsergebnis: einstimmig

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