GZ_Thurn_2020_08

Seite 14 G EMEINDE Mit der Aufarbeitung des Schadholzes ist eine Reihe von Einschränkungen und Gefährdungen verbunden! Sperren bei Waldarbeiten sind notwendig! Holzschlägerungsarbeiten sind sowohl für Forstarbeiter als auch für Erho- lungssuchende im Wald extrem ge- fährlich. Werden die Arbeiten von erho- lungssuchenden Menschen behindert, kann es noch gefährlicher werden. Waldbesitzer, die mit Schlägerungsar- beiten beschäftigt sind oder solche be- auftragt haben, sind daher verpflichtet während der Arbeiten ein „Befristetes forstliches Sperrgebiet“ auszuweisen. Schadholzaufarbeitung Achtung! Gefahr durch Waldarbeit Die zwei Elementarereignisse – der „Windwurf VAIA“ vom Oktober 2018 sowie der „Schneebruch INGMAR“ vom November 2019 – haben mit einem Schadholzanfall von insgesamt rd. 1,1 Mio. m³ zu massiven Schäden in den Wäldern im Bezirk Lienz geführt. Vom Windwurf sind bereits rd. 80 % der angefallenen Holzmenge aufgearbeitet. Die Aufarbeitung der Schneebruchschäden läuft in allen Osttiroler Gemeinden auf Hochtouren. Befristete Sperren sind vom Wald- eigentümer durch Hinweistafeln zu kennzeichnen. Dazu ist die Kennzeich- nung mittels normierter Tafeln „Befri- stetes Forstliches Sperrgebiet | Betre- ten verboten – Gefahr durch Waldar- beit“ (siehe Bild) erforderlich. Zudem muss der Zeitraum (Tag, Monat und Jahr) angegeben werden. Die Sperre kann im Bedarfsfall (ohne Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde) bis zu vier Monate dauern. Die Tafeln sind dort anzubringen, wo öffentliche Wege und Straßen, markierte Wege, Güterwege und Forststraßen sowie markierte Skirouten, Skipisten oder Loipen in die gesperrte Fläche führen oder an diese unmittelbar angrenzen. Generelle Betretungsverbote gelten auch für Holzlagerplätze. Bei solchen Lagern lauert eine Reihe von Gefahren für Waldbesucher. Dies gilt insbeson- dere für Kinder, die diese Holzlager gerne als Spielplatz verwenden. Das sagt das Recht In Österreich gilt ein allgemeines Be- tretungsrecht für den Wald. Eine darü- ber hinausgehende Nutzung wie etwa Zelten, Befahren oder Reiten ist nur mit der Zustimmung des Eigentümers oder der Eigentümerin erlaubt. Auch Flächen, die der Wiederaufforstung oder der Neubewaldung dienen, dür- fen nicht betreten werden. Bereiche, die für die forstliche Bewirtschaftung genutzt werden, können als befristetes forstliches Sperrgebiet ausgewiesen werden. Sperrgebiete dienen der Sicherheit der Bevölkerung Es wird an alle Waldbesucher appel- liert, die Gefahren durch Arbeiten im Bestand im eigenen Interesse ernst zu nehmen. Hinweistafelnsindausnahms- los zu beachten und gesperrte Flächen sind unbedingt zu meiden. Unachtsam- keit und falsche Neugier können tra- gisch enden. Außerdem sieht das Ge- setz bei Nichtbeachtung Strafen vor! Vorsicht ist auch auf Waldwegen ge- boten. In Osttirol sind über 40 LKWs im Zusammenhang mit dem Abtrans- port von aufgearbeitetem Schadholz täglich im Einsatz. Gerade auch auf Waldwegen kann es daher zu kri- tischen Situationen kommen. Hier wird um besondere Vorsicht und ge- genseitige Rücksichtnahme gebeten. Da sich die Schäden auf alle Waldge- biete in ganz Osttirol erstrecken, ist überall mit den angeführten Gefahren und Einschränkungen zu rechnen. Die derzeitige Situation wird weit bis ins Jahr 2021 hinein andauern. Es wird daher im eigenen Interesse und im Interesse aller Osttiroler Waldbesit- zer um Verständnis und konsequente Einhaltung der Sperren gebeten. DI (FH) Ing. Erich Gollmitzer, MSc Leiter Bezirksforstinspektion Osttirol

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