GZ_Doelsach_2020_08

Seite 28 Dölsacher Dorfzeitung August 2020 terungsbauten bzw. die Errichtung von Überdachun- gen, die bei der derzeitigen Festlegung nicht geneh- migungsfähig sind. Nachstehende Änderung des Be- bauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes ist daher erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige Beschlüsse: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den vomArchitekt DI Mayr ausgearbeiteten Ent- wurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes und eines ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 222/11 und 222/14, KG Dölsach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 25. Mai 2020, Zahl 707x222-11EBP.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 27. Mai bis einschließlich 24. Juni 2020, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 der Beschluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Dieser Tagesordnungspunkt wurde in Abwesenheit von Bgm. Josef Mair unter Vorsitz von Vize-Bgm. Martin Mayerl beraten und beschlossen. e) Änderung bzw. Erlassung eines Bebauungs- planes und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Gpn. 278/3, 278/4, 278/5 und 277, KG Dölsach (Korber, Frick). Mit GR-Beschluss vom 16. Dezember 2019 wurde für diesen Bereich eine Änderung des Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes beschlossen. Mitt- lerweile haben sich die Eigentumsverhältnisse und auch der Bebauungswunsch geändert, sodass nachste- hende Änderung des Bebauungsplanes und ergänzen- den Bebauungsplanes erforderlich ist. In dieser Ange- legenheit meldet sich auch Hr. Paul Frick zu Wort und äußert sich kritisch zu der bisherigen Vorgehensweise. Nach einigen Wortmeldungen fasst der Gemeinderat folgende einstimmige Beschlüsse: Der Gemeinderatsbeschluss vom 16. Dezember 2019 in dieser Angelegenheit (Änderung bzw. Erlassung eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungs- planes im Bereich der Gpn. 278/3, 278/4, 278/5 und 277, KG Dölsach, wird behoben und wie folgt neu gefasst. Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Architekt DI Mayr ausgearbeiteten Ent- wurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 278/3, 278/4, 278/5 und 277, KG Dölsach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 12. Mai 2020 und Ergänzung vom 25. Mai 2020, Zahl 707x277EBP7.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 27. Mai bis einschließlich 24. Juni 2020, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 der Beschluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Folgende Bauwerber erhielten Erschließungskosten vorgeschrieben: Marzell und Germana Pondorfer, Ederplanweg 15 Werner Winkler, Kapaunweg 8 Martin Mayerl, Göriacher Straße 26 Es wird einstimmig beschlossen, den Bauwerbern Pondorfer und Winkler einen Baukostenzuschuss in der Höhe von 30 % und dem Bauwerber Mayerl einen Baukostenzuschuss in der Höhe von 25 % der anfal- lenden Erschließungskosten zu gewähren. Diese Beschlussfassung fand in Abwesenheit von Vize-Bgm. Martin Mayerl statt. Folgende Ansuchen um Förderung eines Elektro- fahrrades sind eingelangt: Hildegard Wainig, Unterwirtsweg 16 Karin Etzelsberger-Jele, Stribacher Straße 1 Andreas Köck, A. Egger-Lienz-Straße 22 Doris Köck, A. Egger-Lienz-Straße 22 Werner Zwischenberger, St. Georg-Straße 38 Manuela Patterer, Laserzweg 28 Bernhard Dobernik, Badstubenweg 5 Barbara Dobernik, Badstubenweg 5 Frieda Greil, Görtschacher Straße 52 Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswer- bern o. a. Förderung zu gewähren. Bei dieser Beschlussfassung waren GR Petra Mietschnig und GV Werner Greil wegen Befangen- heit abwesend.

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