GZ_Doelsach_2020_08

August 2020 Dölsacher Dorfzeitung Seite 27 sowie Teilfläche Gst. 941 (laut planlicher Darstellung) rund 965 m² in Sonderfläche Sportanlage § 50, Festlegung der Art der Sportanlage, Festlegung Erläuterung: Stocksportplatz und Spiel- platz zum Gasthof auf Grundstück 940 Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. b) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be- reich der Gp. 1009/5, KG Görtschach-Gödnach (Neumayr). Das Grundstück Nr. 1009/5, KG Görtschach-Göd- nach, weist durch eine Grundstücksänderung keine einheitliche Widmung mehr auf. Um eine einheitliche Bauplatzwidmung zu erreichen, ist nachstehende Änderung des Flächenwidmungsplanes erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige Beschlüsse: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer AB Architek- tur-Raumordnung Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 12. Mai 2020, mit der Planungsnummer 707-2020- 00005, über die Änderung des Flächenwidmungspla- nes der Gemeinde Dölsach im Bereich 1009/5 KG 85013 Görtschach-Gödnach (zum Teil) durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: Umwidmung Grundstück 1009/5 KG 85013 Görtschach-Gödnach rund 49 m² von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. c) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be- reich der Gp. 33/1, KG Göriach (Eder). Geplant ist die Aufstockung des Gebäudes auf der Gp. 33/1, KG Göriach. Bei gegenständlichem Objekt handelt es sich um eine aufgelassene Hofstelle und ist daher auf gegenständlicher Widmung nur ein Zubau von 300 m³ oder 25 % der bestehenden Baumasse. Gegenständliche Änderung des Flächenwidmungs- planes ist daher notwendig. Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige Beschlüsse: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer AB Architek- tur-Raumordnung Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 18. Mai 2020, mit der Planungsnummer 707- 2020-00006, über die Änderung des Flächenwid- mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich 33/1 KG 85012 Göriach (zur Gänze) durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: Umwidmung Grundstück 33/1 KG 85012 Göriach rund 606 m² von Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) stand- ortgebunden] in Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5) Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. d) Änderung bzw. Erlassung eines Bebauungspla- nes im Bereich der Gpn. 222/11 und 222/14, KG Dölsach (Mair). Für diesen Bereich besteht bereits ein Bebauungsplan und ergänzender Bebauungsplan. Geplant sind Erwei-

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