GZ_Doelsach_2020_08

August 2020 Dölsacher Dorfzeitung Seite 25 digen. Gegebenenfalls ist das Kind so lange vom Besuch des Kindergartens fernzuhalten, bis die Gefahr einer Ansteckung anderer Kinder und des Kindergartenpersonals nicht mehr be- steht. Medizinische Sofortmaßnahmen und die Verabreichung von lebensnotwendigen Medika- menten erfolgen ausschließlich bei Gefahr in Verzug und auf ausdrückliche Anweisung der Erziehungsberechtigten in Abstimmung mit dem zuständigen Arzt. d) Die Erziehungsberechtigten haben dafür zu sor- gen, dass das Kind den Kindergarten regelmäßig besucht. Ist das Kind verhindert, den Kindergar- ten zu besuchen, so haben die Erziehungsbe- rechtigten die Kindergartenleitung unter Angabe des Grundes davon zu benachrichtigen. e) Jede Änderung bezüglich Wohnsitz und/oder Erreichbarkeit (Telefonnummer) ist unverzüg- lich der Kindergartenleitung bekannt zu geben. 9. Kindergartenbeitrag a) Die Erziehungsberechtigten haben einen Kin- dergartenbeitrag zu entrichten. Dieser beträgt (einschließlich Umsatzsteuer) für dreijährige Kinder monatlich 37,50 €. Für Kinder, die am 1. September vor dem Beginn des Kindergarten- jahres ihr viertes oder fünftes Lebensjahr voll- endet haben ist kein Kindergartenbeitrag zu ent- richten. b) Der monatliche Kindergartenbeitrag wird an- teilsmäßig reduziert, wenn ein Kind den Kinder- garten wegen Krankheit durch mindestens zwei Wochen während eines Monats nicht besuchen kann. In allen übrigen Fällen ist der volle Kin- dergartenbeitrag zu entrichten. c) Der Kindergartenbeitrag ist jeweils von Septem- ber bis Juni zu entrichten. d) Die Verrechnung des Kindergartenbeitrages er- folgt durch die Gemeinde Dölsach und wird zweimonatlich (75,00 €) per Rechnung (Erlag- schein) vorgeschrieben und eingehoben. Die neue Kindergartenordnung tritt mit 1. September 2020 in Kraft. Abstimmungsergebnis: einstimmig. Am 17. Februar 2020 wurde durch Werner Greil (1. Rechnungsprüfer) und Michael Halbfurter (2. Rech- nungsprüfer GGAG Stribach) sowie Franz Müllmann (2. Rechnungsprüfer GGAG Göriach) die Finanz- und Sachgebarung der jeweiligen Gemeindegutsagrar- gemeinschaft geprüft. Die Berichte der Prüfung wer- den vom 1. Rechnungsprüfer Werner Greil dem Ge- meinderat zur Kenntnis gebracht. Ebenfalls wurden vom 1. Rechnungsprüfer die vom Substanzverwalter erstellten Jahresrechnungen 2019 für die GGAG Stribach und die GGAG Göriach über- prüft. Die Gesamtzahlen der Jahresrechnung 2019 und des Voranschlags 2020 wurden dem Gemeinderat für die jeweilige Agrargemeinschaft übermittelt. Der Ge- meinderat stimmt der Jahresrechnung 2019 und dem Voranschlag 2020 für die GGAG Stribach und die GGAG Göriach einstimmig zu. Anträge, Anfragen und Allfälliges Die Behandlung nachstehender Punkte wird einstim- mig genehmigt: – Der Bürgermeister präsentiert dem Gemeinderat einen Plan betreffend der Umgestaltung der Zufahrt zum Parkplatz Aguntum . Er informiert, dass die Arbeiten durch das BBA Lienz durchgeführt wer- den. Der Gemeinderat stimmt der Durchführung der Arbeiten auf Öffentlichem Gut (Gp. 40/7) zu, Kosten können keine übernommen werden. Ein- stimmiger Beschluss! – Das aktuelle Pachtverhältnis für den Tirolerhof endet mit 30. Juni 2020. Aufgrund der derzeitigen Covid-Situation wollen die Pächter den Betrieb aber nicht mehr öffnen. Dies soll Thema bei der nächsten GR-Sitzung werden. Auch wird in der Zwischenzeit mit dem Bewerber Kontakt aufgenommen. – GVWerner Greil fragt nach, wann die Jahresrech- nung beschlossen werden wird. Diesbezüglich informiert AL Josef Steiner. Die Jahresrechnung soll bei der nächsten öffentlichen GR-Sitzung, spä- testens bis 31. Mai 2020, beschlossen werden. – GR Hannes Draxl informiert, dass Herr Erich Lass- nig im Anschluss an sein Betriebsgebäude Grund von der Gemeinde Dölsach kaufen will. Dem Bür- germeister ist dieser Umstand bekannt. Vor weiterer Beratung soll Herr Lassnig ein Konzept über sein Vorhaben der Gemeinde vorlegen. – GVWerner Greil fragt nach, ob die Gemeinde für die Zeit der Covid-Krise für seine Mitarbeiter eine För- derung erhalten kann. Der Bürgermeister erklärt, dass der Öffentliche Bereich (Gemeinde) von einer Förderung (z. B. Kurzarbeit) ausgenommen ist. – GR Daniel Plankensteiner fragt nach, wie derzeit Bauverfahren abgearbeitet werden. AL Josef Stei- ner informiert, dass Bauakten, wie üblich, abgehan- delt werden, derzeit eben ohne mündliche Verhand- lung. Abschließend richtet der Bürgermeister seinen Dank an die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, die in dieser Krise nahezu uneingeschränkt ihren Dienst ver- richten.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3