GZ_Doelsach_2020_08

August 2020 Dölsacher Dorfzeitung Seite 23 Der Entwurf sieht folgende Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes vor: Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzepts im Bereich je einer Teilfläche der Grundstücke 866, 869, 867/1 und 867/2, KG Görtschach-Gödnach, von der- zeit Freihaltefläche Erholung (FE) in künftig bau- licher Entwicklungsbereich für Hauptnutzung Land- wirtschaft mit Zähler Nr. 15 („L15“) sowie im Be- reich je einer Teilfläche der Grundstücke 851, 867/1 und 869, KG Görtschach-Gödnach, von derzeit Frei- haltefläche Erholung (FE) in künftig Freihaltefläche Landschaftsbild (FA). Die Beschreibung des Konzeptplans bleibt unver- ändert und lautet folgend: L15 Baulicher Entwicklungsbereich für Hauptnutzung Landwirtschaft mit einem vorgesehenen Wirtschafts- gebäude zur Hofstelle „Schneider“ auf Grundstück 931, KG Görtschach-Gödnach, einer Erweiterungsmöglich- keit für das Betriebsgebäude auf Grundstück 867/2, KG Görtschach-Gödnach, und Bauplätzen zur Errichtung von Wohnbauten. Die Widmung von landwirtschaft- lichen Sonderflächen oder Bauland erfolgt bei konkre- tem Bedarf. Nutzungskonflikte sind zu beachten. Gleichzeitig wird gemäß § 67 Abs. 1 lit. c TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entspre- chende Änderung des Örtlichen Raumordnungskon- zeptes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. g) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be- reich der Gpn. 194, 198 und 199, KG Stribach (Peter Buchacher). Herr Peter Buchacher beabsichtigt, im Bereich seiner Gpn. 194, 198 und 199, KG Stribach, die Errichtung von Folientunneln für seine Erdbeerkulturen. Diesbezüglich ist die Änderung des Flächenwidmungsplanes erforder- lich. Auf Anraten des Raumplaners wurden mehrere Stellungnahmen eingeholt, darunter auch eine der Ab- teilung Umweltschutz von der BH Lienz und des Denk- malamtes. Beide Gutachten fallen negativ aus. Aufgrund der vorliegenden Gutachten wird dieser Tagesordnungs- punkt zur Abklärung eines Alternativstandortes vertagt. Folgende Bauwerber erhielten Erschließungskosten vorgeschrieben: DI (FH) Thomas Mair, Gödnach 66 Peter Mair, Dölsach 46 Thomas Glanzer, Dölsach 78 Es wird einstimmig beschlossen, den Bauwerbern einen Baukostenzuschuss in der Höhe von 30 % der anfallenden Erschließungskosten zu gewähren. Folgende Ansuchen um Förderung eines Elektro- fahrrades sind eingelangt: Gerald Dellacher, Dölsach 226a Irma Moser, Gödnach 35 Reinhard Moser, Gödnach 35 Alfred Greil, Görtschach 2 Martina Greil, Görtschach 2 Franz Guggenberger, Göriach 64 Birgit Guggenberger, Göriach 64 Es wird einstimmig beschlossen, dem Förderungs- werbern o. a. Förderung zu gewähren. Dieser Tagesordnungspunkt wurde in Abwesenheit von Bgm. Josef Mair unter Vorsitz von Vize-Bgm. Martin Mayerl beraten und beschlossen. Zu- bzw. Abschreibung Öffentliches Gut a) Beratung und Beschlussfassung über Verkauf der Gp. 906, KG Dölsach (Gemeinde-Gut). Die LIOT Kunststofftechnik GmbH. hat ein Ansu- chen um Kauf der Grundparzelle Nr. 906, KG Döl- sach, gestellt. Sie benötigen diese Fläche für eine ge- plante künftige Erweiterung. Nach Beratung be- schließt der Gemeinderat, gegenständliche Gp. 906 im Ausmaß von 26 m² zu einem Preis von 44,00 € je m², insgesamt also 1.144,00 €, der LIOT Kunst- stofftechnik zu veräußern. Sämtliche Kosten im Zu- sammenhang mit dem Grundverkehr gehen zu Lasten des Käufers. Die Wasserrettung Tirol – Einsatzstelle Lienz hat ein Ansuchen um Investitionszuschuss zum Ankauf eines neuen Einsatzfahrzeuges ersucht. Zur Ausfinan- zierung des Vorhabens fehlt noch ein Betrag in der Höhe von 35.000,00 €. Nach Beratung und einigen Wortmeldungen beschließt der Gemeinderat mehr- heitlich (eine Stimmenthaltung: Draxl), einen Zu- schuss in der Höhe von 1.000,00 € zu gewähren. Mit der Einladung zu dieser Sitzung wurde den Ge- meinderäten auch ein Entwurf einer Kindergartenord- nung für den Gemeindekindergarten übermittelt. Nach Beratung beschließt der Gemeinderat nachstehende KINDERGARTENORDNUNG der Gemeinde Dölsach 1. Betrieb eines öffentlichen Kindergartens Die Gemeinde Dölsach betreibt einen öffentlichen Kindergarten nach den Bestimmungen des Tiroler

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