GZ_Doelsach_2020_08

Seite 22 Dölsacher Dorfzeitung August 2020 rund 398 m² von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) weiters Grundstück 188/1 KG 85012 Göriach rund 782 m² von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) weiters Grundstück 188/5 KG 85012 Göriach rund 712 m² von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) weiters Grundstück 188/6 KG 85012 Göriach rund 204 m² von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) Gleichzeitig wird gemäß § 68Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. 2) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den vomArchitekt DI Mayr ausgearbeiteten Ent- wurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 186/1, 186/3 und 188/1, KG Göriach, laut planlicher und schriftlicher Darstel- lung des Architekten DI Mayr vom 17. Februar 2020, Zahl 707x186-1BBP.dwg, durch vier Wochen hin- durch, und zwar vom 29. April bis einschließlich 27. Mai 2020, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 der Beschluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. e) Änderung bzw. Erlassung eines Bebauungspla- nes und ergänzenden Bebauungsplanes im Be- reich der Gp. 104, KG Dölsach (Mathias Eder). Für diesen Bereich besteht bereits ein Bebauungsplan und ergänzender Bebauungsplan mit Plandatum 3. Juni 2008. Aufgrund von Grenzbereinigungen sowie einem geplanten Zubau (Stiegenhaus bzw. Liftanlage) ist nachstehende Änderung erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige Beschlüsse: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den vomArchitekt DI Mayr ausgearbeiteten Ent- wurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes und eines ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich des Grundstückes Nr. 104, KG Dölsach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 12. März 2020, Zahl 707x104EBP.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 29. April bis einschließlich 27. Mai 2020, zur öffentlichen Ein- sichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 der Beschluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. f) Änderung des ÖRK im Bereich der Gpn. 866, 867/1, 867/2, 851 und 869, KG Görtschach-Göd- nach (Schneider, Zwischenberger, Agrargemein- schaft Görtschach-Gödnach, Kuenz). Mit GR-Beschluss vom 16. Dezember 2019 wurde für diesen Bereich eine Änderung des Örtlichen Raum- ordnungskonzeptes beschlossen. Im Zuge der auf- sichtsbehördlichen Genehmigung wurde durch das Land Tirol festgestellt, dass verschiedene Festlegun- gen bzw. Bezeichnungen durch den Raumplaner nicht dargestellt wurden. Nachstehende Änderung des Ört- lichen Raumordnungskonzeptes ist daher erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige Beschlüsse: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemein- derat der Gemeinde Dölsach gemäß § 67 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den vomArch DI Mayr ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des Örtlichen Raumord- nungskonzeptes der Gemeinde Dölsach vom 13. März 2020, Zahl 707x866ÖRK.dwg, durch zwei Wochen hindurch, und zwar vom 29. April bis einschließlich 14. Mai 2020, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

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